Landrat Pusch teilt mit, dass zur Verkürzung der Sitzung die Beantwortung der Anfragen unter TOP 17 bis 17.2 der Niederschrift beigefügt werden.

Auch die Rede zum Abschluss des Jahres 2020 wird nicht verlesen, sondern lediglich der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion wird folgende Antwort gegeben:

„Frage 1.: Warum wurden die politischen Gremien – anders als in der Stadt Erkelenz - nicht an der Erstellung der Stellungnahme beteiligt?

 

Antwort: Im Rahmen des Braunkohleabbaus nimmt der Kreis Heinsberg in den verschiedenen Verfahren ob zu sog. Leitentscheidungen, Braunkohlenänderungsverfahren oder Betriebsplänen – Stellung. Dies wurde von jeher als Geschäft der laufenden Verwaltung bearbeitet.

 

 

Frage 2.: Wurde die Stellungnahme mit der Stadt Erkelenz abgestimmt?

 

Antwort: Ja.

 

 

Frage 3.: Warum verzichtet der Kreis Heinsberg mit seiner Stellungnahme darauf, gerade für die Betroffenen vor Ort und anderen Teilen der Öffentlichkeit eine dauerhaft begleitende Beteiligung – etwa mit beratender Stimme im BKA Köln – an den kommenden Planungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau und seiner Rekultivierung einzufordern?

 

Antwort: Der Kreis Heinsberg ist mit zwei Vertretern und einem beratenden Mitglied im Braunkohlenausschuss vertreten.

 

 

Frage 4.: Die Stellungnahme des Kreises Heinsberg akzeptiert uneingeschränkt den im Kohleausstiegsgesetz fixierten frühesten Kohleausstieg 2035 und die damit verbundenen Revisionszeitpunkte. Sieht der Kreis Heinsberg keine Notwendigkeit oder Veranlassung, die energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II, die auf der Grundlage der Leitentscheidung 2016 beruht, zu überprüfen und damit auch eventuell einen früheren Ausstieg zu ermöglichen?

Frage 5.: Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz wird einen Abstand von 1500 Metern fordern. Warum bleibt der Kreis Heinsberg bei 500 m Abstand zum Tagebaurand?

 

Antwort: Die Stellungnahme vom 26.11.2020 knüpft an die Stellungnahme des Kreises zur Leitentscheidung 2016 der damaligen, von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführten Landesregierung (Kabinett Kraft II), an. Die seinerzeitige Entscheidung der Landesregierung sah ein Festhalten an der Braunkohleverstromung für den Tagebau Garzweiler II bis zum Jahr 2045 vor. Auch wurde lediglich für den Ort Holzweiler ein größerer Mindestabstand von 400 m zur Abbaugrenze anerkannt.

Nach dem jetzigen Entwurf ist ein Ausstieg aus der Braunkohle spätestens für 2038 vorgesehen, angestrebt wird bereits das Jahr 2035. Auch ist nunmehr für alle Dörfer ein Abstand zum Tagebaurand von 400 m vorgesehen.

Damals wie heute fordert der Kreis Heinsberg, mindestens einen 500 m-Abstand verbindlich festzuschreiben. Das schließt nicht aus, dass sich dieser selbstverständlich auch noch vergrößern kann und, falls möglich, auch soll.

Die „energiepolitische Notwendigkeit“ der Braunkohleverstromung wurde vom Kreis Heins-berg immer – so auch jetzt – bestritten. Bei anhaltender Veränderung der Rahmenbedingungen ist nicht ausgeschlossen, dass es auch in Zukunft zu einem „Nachsteuern“ durch eine weitere Leitentscheidung mit möglicherweise frühzeitigerem Braunkohleausstieg kommt.

 

 

Frage 6.: Die Zukunftsworkshops des Zweckverbandes LandFolge vom August 2020 in der Stadthalle Erkelenz haben gezeigt, was landschafts- und städteplanerisch zukunftsträchtig möglich ist, wenn die A 61 n aufgegeben wird. Die Zukunft der A 61n hat auch Auswirkungen auf die Linienführung des Tagebaus. Wird sie aufgegeben, könnte auch die L 19 erhalten bleiben, weil dann nicht mehr Abraum für die Stabilisierung der A 61 n benötigt würde. Nicht nur Tagebauanrainer von Kückhoven und Holzweiler fordern den Erhalt der L 19, auch die Stadt Erkelenz. Warum verzichtet der Kreis in der Stellungnahme auf eine eindeutige Positionierung zur Frage des Erhalts oder Verzichts auf die A 61n, die von vielen Seiten mittlerweile auch als strategisches Entwicklungshindernis betrachtet wird?

 

Antwort: Zur Frage der Wiederherstellung der A 61 kann man in der Tat unterschiedlicher Meinung sein. In den Erläuterungen des Leitentscheidungsentwurfs zum Entscheidungssatz 5 wird ausgeführt, dass „Stand heute“ von einem verkehrlichen Bedarf einer A 61n auszugehen ist. Allerdings seien die Rahmenbedingungen erneut und abschließend im Jahr 2029 zu prüfen.

Bezüglich der L 19 hält der Kreis nach wie vor an der bereits zur Leitentscheidung 2016 geforderten vollständigen Erhaltung der Straße fest.

 

 

Frage 7.: In dem Entwurf der Leitentscheidung heißt es in Entscheidungssatz 5 auf S. 16: „Dafür ist der weitere Kohlenabbau- und Verkippungsfortschritt von Garzweiler II so zu konzipieren, dass zunächst Flächen außerhalb noch bewohnter Ortschaften für den Gewinnungsbetrieb genutzt werden“. Der Entwurf der Leitentscheidung lässt hier viele Fragen offen, etwa wie die neue Linienführung aussehen könnte und was das dann für die Tagebauranddörfer und die Planung der Infrastrukturen bedeutet. Warum verzichtet der Kreis darauf, mehr Klarheit für die Tagebaukommunen, die Tagebauanrainer und die noch umzusiedelnden Bürgerinnen und Bürger aus Erkelenz zu fordern?      

 

Antwort: Die konkrete Ausgestaltung des Kohlenabbau- und Verkippungsfortschritts wird in den nachfolgenden Rechtsverfahren (Braunkohlenplanänderungsverfahren, Betriebsplänen) zu klären sein. Die Leitentscheidung gibt die Planungsrichtung allerdings verbindlich vor.“