Sitzung: 22.12.2020 Kreisausschuss
Vorlage: 0293/2020
Zu
der Anfrage der AfD-Fraktion wird folgende Beantwortung der Niederschrift
beigefügt:
„Frage 1.: In wessen Namen haben Sie die Stellungnahme abgegeben?
Im Schreiben an
das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des
Landes Nordrhein-Westfalen schreiben Sie für den Kreis Heinsberg.
Die politischen
Gremien des Kreises Heinsberg haben aber nicht über eine Stellungnahme beraten.
Antwort:
Die Stellungnahme erfolgt für den Kreis Heinsberg, der durch den Landrat
vertreten wird.
Frage 2.:
Handelt es sich um eine Stellungnahme der Kreisverwaltung?
Antwort: Stellungnahmen, die in den verschiedensten Verfahren abgegeben werden, werden von der Verwaltung erarbeitet und vom Landrat oder einem sonstigen unterzeichnungsberechtigten Vertreter unterschrieben.
Frage 3.: Warum
wurden die politischen Gremien des Kreises Heinsberg nicht an der Erarbeitung
der Stellungnahme beteiligt?
Wie hinlänglich
bekannt, berührt der Entwurf der Leitentscheidung viele sehr komplexe Themen
und Problembereiche.
Beispielhaft
sei hier die zukünftige Linienführung der Abbauflächen, der Zeitplan für die
bergbauliche Inanspruchnahme der vom Bergbau betroffenen Erkelenzer Dörfer, die
Planung der Rheinwassertransportleitung sowie die Diskussion über Vor- und
Nachteile des Baus der A61n benannt.
Antwort: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 der Anfrage der SPD-Fraktion.“