Zu der Anfrage der AfD-Fraktion wird folgende Beantwortung der Niederschrift beigefügt:

 

„Frage 1.: In wessen Namen haben Sie die Stellungnahme abgegeben?

Im Schreiben an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen schreiben Sie für den Kreis Heinsberg.

Die politischen Gremien des Kreises Heinsberg haben aber nicht über eine Stellungnahme beraten.

 

Antwort: Die Stellungnahme erfolgt für den Kreis Heinsberg, der durch den Landrat vertreten wird.

 

 

Frage 2.: Handelt es sich um eine Stellungnahme der Kreisverwaltung?

 

Antwort: Stellungnahmen, die in den verschiedensten Verfahren abgegeben werden, werden von der Verwaltung erarbeitet und vom Landrat oder einem sonstigen unterzeichnungsberechtigten Vertreter unterschrieben.

 

 

Frage 3.: Warum wurden die politischen Gremien des Kreises Heinsberg nicht an der Erarbeitung der Stellungnahme beteiligt?

Wie hinlänglich bekannt, berührt der Entwurf der Leitentscheidung viele sehr komplexe Themen und Problembereiche.

Beispielhaft sei hier die zukünftige Linienführung der Abbauflächen, der Zeitplan für die bergbauliche Inanspruchnahme der vom Bergbau betroffenen Erkelenzer Dörfer, die Planung der Rheinwassertransportleitung sowie die Diskussion über Vor- und Nachteile des Baus der A61n benannt.

 

Antwort: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 der Anfrage der SPD-Fraktion.“