Bzgl. der Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation an den kreiseigenen Schulen wird wie folgt protokolliert:

 

„Frage 1.: Gibt es Überlegungen, den Schülerverkehr zu entlasten, um überfüllte Busse zu verhindern?

Falls ja, wie sehen die Überlegungen aus? Wurden bereits Gespräche mit Dritten geführt?

 

Antwort: Erste Überlegungen zur Entlastung von stark frequentierten Bussen im ÖPNV, insbesondere bei der Bedienung von Schulen in den morgendlichen Verkehrsspitzen, hat es seitens des Kreises u. a. als ÖPNV-Aufgabenträger gemeinsam mit der WestVerkehr GmbH im Vorlauf zum Start des neuen Schuljahres 2020/21 im August gegeben.

Die WestVerkehr GmbH hat zur Unterstützung und Akquise eine entsprechende Anfrage an die Busunternehmen im Kreisgebiet sowie darüber hinaus gestellt. Insbesondere zu den benötigten morgendlichen Zeiten wurden nur wenige verfügbare Kontingente gemeldet. Den Unternehmen mangelt es zu den Verkehrsspitzen entweder am Busmaterial oder an verfügbarem Personal. Die WestVerkehr beobachtet durch eingesetzte Verkehrsmeister die Entwicklung an den zentralen Bushöfen und im Linienverkehr. Durch vermehrten Einsatz von Gelenkbussen konnte die Situation vielfach entschärft werden. Sofern dies und die fahrplantechnisch eingeplanten Verstärkerfahrten nicht ausreichen, um das Verkehrsaufkommen zu entzerren, wird versucht, zusätzliche Fahrten/Kapazitäten anzupassen.

Die WestVerkehr hat ab der KW 34 ein stetig wachsendes Angebot an Zusatzfahrten auf den ÖPNV-Linien SB1, HÜ2, 437, 472, 474, 491 und 495 (über 6000 km) mit der Unterstützung durch die Subunternehmer generieren können. Dieses wird bis auf weiteres auch zu Beginn des Jahres 2021 bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs bestehen bleiben.

 

Im Bereich der Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg werden durch gestaffelte Unterrichts- und Pausenzeiten die Gesamtschülerzahlen mit dem Ziel der Kontaktbegrenzung im Kontext des Infektionsschutzes entzerrt. So werden z. B. Primarstufe und Sekundarstufe I im Schülerspezialverkehr getrennt voneinander befördert.

Im Falle der Janusz-Korczak-Schule wird eine zusätzliche Entzerrung durch die Abfahrt einer Schülergruppe vom Busbahnhof in Heinsberg erreicht.

Bei der Rurtal-Schule wird die Beförderung u. a. auch mittels Reisebussen vollzogen. Zur Entzerrung werden dort fünf zusätzliche Busse eingesetzt. Ein paar Kinder werden aufgrund einer Befreiung von der Maskenpflicht mit Taxen allein befördert.

 

Das Land NRW unterstützt mit den Richtlinien „Corona-Schülerverkehr“ die Bemühung durch die weitreichende Übernahme der zusätzlichen Kosten. Entsprechende Anträge für die Zusatzfahrten der WestVerkehr im ÖPNV sowie den Schülerspezialverkehr hat der Kreis Heinsberg beantragt und die Förderbescheide hierzu vor einigen Tagen erhalten. Das Land NRW hat die Richtlinien „Corona-Schülerverkehr“ am 10.12.2020 bis zu den Osterferien 2021 verlängert.

 

 

Frage 2.: In der Öffentlichkeit wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche technische Möglichkeiten – über Luftfilteranlagen hinaus – diskutiert, welche helfen sollen, die Virenlast in geschlossenen Räumen zu senken. Gibt es an den kreiseigenen Schulen bereits solche technischen Geräte? Falls ja, welche werden eingesetzt? An welchen Schulen werden sie genutzt? In welchen und wie vielen Räumen sind sie verfügbar?

 

Antwort: Der CO2-Gehalt dient lediglich als Indikator für einen hohen Aerosolgehalt in der Raumluft. Nach ca. 25 Minuten ist in einer Schulklasse mit 30 Schülerinnen und Schülern bei einem Raumvolumen von 210 m³ der kritische Wert in Höhe von 1500 ppm CO2 (IDA 4 DIN EN 13779) überschritten. Die gleiche Klasse mit einer Personenzahl in Höhe von 15 erfordert hinsichtlich der CO2 -Überschreitung eine Lüftung nach ca. 39 Minuten. Dies bedeutet eine deutliche Überschreitung der Lüftungsempfehlung gemäß DGUV hinsichtlich SARS-CoV-2. Das Lüftungsintervall hinsichtlich der CO2-Anreicherung anzupassen, birgt auf Grundlage der vorhandenen Empfehlung zum Lüftungsverhalten bei Aerosolanreicherung eine trügerische Sicherheit.

Auf Grundlage des Leitwertkonzeptes nach ASR A3.6 und des UBA gilt ein Wert unter 1000 ppm als hygienisch unbedenklich; sobald dieser überschritten wird, sind Maßnahmen auf Grundlage des UBA-Leitwertkonzeptes erforderlich.

 

Bei Einhaltung der Lüftungsempfehlung gemäß DGUV (siehe Anlage) sind CO2-Ampeln entbehrlich und die Verdünnung der in der Raumluft enthaltenen Aerosole sowie CO2-Konzentration wird optimiert.

 

Trotz dieser flankierenden Maßnahmen gilt immer: Abstand und Maske ist die beste Prävention.

 

             Im Übrigen verweise ich auf Antwort 5 zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.12.2020.

 

Lediglich zwei Schulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg haben aus eigenen Mitteln (Schulbudget) Geräte angeschafft:

Bei der Janusz-Korczak-Schule sind drei Luftfiltergeräte im Einsatz, die in den Klassen, aber auch in Konferenzen etc. neben den anderen Hygienemaßnahmen als zusätzliches Instrument eingesetzt werden.

Die Rurtal-Schule hat testweise zwei CO2-Ampeln angeschafft, die sich aber als nicht zuverlässig erwiesen haben, so dass seitens der Schule von der Anschaffung weiterer Ampeln Abstand genommen wurde.

 

 

Frage 3.: In den Medien wurde berichtet, dass das Lüften der Klassenräume im gesamten Bundesgebiet teilweise nicht möglich ist, da sich Fenster in einigen Klassen nicht öffnen lassen. Gibt es eine Übersicht, wie sich die Situation an kreiseigenen Schulen gestaltet?

 

             Antwort: Alle Klassenräume der kreiseigenen Liegenschaften verfügen über intakte Fensteranlagen, eine ausreichende Lüftung ist sichergestellt.

 

 

Frage 4.: Das Land NRW fragt an den Schulen wöchentlich ab, ob die Hygienestandards eingehalten werden können. Sind dem Kreis als Schulträger die Ergebnisse der Abfrage für die kreiseigenen Schulen bekannt? Falls ja, welche Situation ergibt sich an den Schulen?

 

Antwort: Die Schulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg können die vorgegebenen und aufgestellten Regelungen insgesamt sehr gut einhalten. Trotz diverser Regelungen an den Schulen ist es allerdings insbesondere in den Pausen – trotz zusätzlicher Pausenaufsichten – schwierig bzw. zum Teil nicht möglich, die Einhaltung der Abstandsregel konsequent durchzusetzen.

 

Schulspezifisch gibt es an der Janusz-Korczak-Schule Schwierigkeiten, die Vorgaben einzuhalten, wenn es zu Konflikten in der Schule kommt, da es in einer solchen Situation häufig nicht möglich ist, den Abstand zueinander einzuhalten. Ebenso kann in Konfliktsituationen nicht immer die Maske getragen werden, da dies sonst aufgrund fehlender Mimik bei den Lehrpersonen zu weiteren Eskalationen in Konflikten führen kann. Die Lehrkräfte wägen stets die Risiken gegeneinander ab und versuchen hierbei im Besonderen darauf zu achten, Konflikte möglichst mit Abstand, in stärker belüfteten Räumen oder sogar auf dem Schulhof im Freien zu klären. Aus v. g. Gründen beantwortet die Janusz-Korczak-Schule, auch wenn sie die Vorgaben weit überwiegend einhalten kann, die Abfrage des Landes mit „Nein“.

 

Dies gilt mit Blick auf die Besonderheiten der Schülerschaft auch für die Rurtal-Schule. Schulspezifisch sind zahlreiche Schülerinnen und Schüler hier nicht in der Lage, Masken zu tragen bzw. diese richtig zu tragen; zudem können die Schülerinnen und Schüler Abstände oftmals nicht einhalten.“