Aufgrund der durch das Coronavirus bedingten Krisenlage und Einschränkungen wird auf die Berichterstattung der Verwaltung in der Sitzung verzichtet und der Bericht stattdessen der Niederschrift beigefügt:

 

7.1         Informationen über die Aufgaben des Schulausschusses des Kreises Heinsberg

 

Gemäß § 85 Schulgesetz NRW können die Kreise, aber selbstverständlich auch die Gemeinden für die von ihnen getragenen Schulen einen Schulausschuss bilden. Das heißt zunächst einmal, dass der Schulausschuss kein Pflichtausschuss, sondern ein freiwilliger Ausschuss ist. Bekanntlich hat der Kreistag des Kreises Heinsberg beschlossen, einen eigenen Schulausschuss zu bilden. Des Weiteren umschreibt die Formulierung des Schulgesetzes bereits die Zuständigkeit des Schulausschusses:

 

„… für die von ihnen getragenen Schulen …“ macht umfassend und abschließend deutlich, dass die Kompetenz des Schulausschusses ausschließlich bezogen ist auf Angelegenheiten der von der ent­sprechenden Kommune getragenen Schulen. Der Kreis Heinsberg ist insgesamt Träger von sieben Schulen. Dies sind das Berufskolleg Erkelenz, das Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen, das Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen, das Kreisgymnasium Heinsberg, die Jakob-Muth-Schule in Gangelt mit Teilstandort Oberbruch, die Janusz-Korczak-Schule in Heinsberg sowie die Rurtal-Schule in Heinsberg-Oberbruch. Bei den drei Letztgenannten handelt es sich um Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwer­punkten. Die Rurtal-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die Janusz-Korczak-Schule widmet sich dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ und die Jakob-Muth-Schule den Förderschwerpunkten „Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung“.

 

Gemäß dem vorstehend bereits genannten § 85 Schulgesetz können Vertreter/-innen der Schulen zur ständigen Beratung (als sog. beratende Mitglieder) in den Schulausschuss berufen werden. Von diesem Recht hat der Kreis Heinsberg bereits seit vielen Jahren Gebrauch gemacht, sodass die Leitungen der oben genannten Schulen ständige Mitglieder des Schulausschusses – wenn auch ohne Stimmrecht – sind. Zwingend gehört je eine von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertretung als ständiges Mitglied mit beratender Stimme dem Schulausschuss an.

 

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Kreis Heinsberg zusätzlich Träger der Anton-Heinen-Volkshochschule und der Kreismusikschule mit Sitz in Erkelenz ist. Angelegenheiten der Kreismusikschule werden im Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus beraten und beschlossen, Angelegenheiten der Anton-Heinen-Volkshochschule im VHS-Kuratorium, dem neben den Vertretern/Vertreterinnen des Kreistages des Kreises Heinsberg auch jeweils drei Vertreter/-innen der mittleren kreisangehörigen Städte angehören.

 

Die eingangs erwähnte gesetzlich vorgegebene Zuständigkeit dieses Ausschusses bedingt es, dass bestimmte Bereiche nicht in diesem Schulausschuss beraten bzw. beschlossen werden können.

Exemplarisch seien an dieser Stelle insbesondere Aspekte von schulischen Angelegenheiten der Schulen in anderer Trägerschaft, z. B. der Städte oder Gemeinden, bzw. Angelegenheiten, deren Erledigung dem Land obliegen, also die sog. inneren Schulangelegenheiten, genannt. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Lehrerversorgung bzw. der Unterrichtsgestaltung.

Typische Entscheidungsbereiche für diesen Ausschuss sind beispielsweise: Grundsatz­entscheidungen über Baumaß­nahmen an Kreisschulen, wobei die konkreten Planungs­entscheidungen und Auftragsvergaben im Bauausschuss des Kreises Heinsberg erfolgen, ein Votum über die Besetzung der Schulleiterstellen an Schulen des Kreises Heinsberg, die Entscheidung über die Errichtung von Bildungsgängen an Berufskollegs, Entscheidungen über Beschaffungen ab 50.000,00 € (z. B. von Schulmöbeln bzw. EDV-Ausstattungen), Schul­entwicklungsplanung, die Umwandlung zu Ganztagsschulen oder die Teilnahme an Programmen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung von Schülern/Schülerinnen. Diese Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschließend, da darüber hinaus auch bestimmte Entscheidungen im Einzelfall, z. B. hinsichtlich der Organisation des Schülerspezialverkehrs oder Angelegenheiten der Schulpsychologischen Beratungsstelle, zu treffen sind.

 

Zur Organisation der Schulausschusssitzungen ist festzustellen, dass der Schulausschuss traditionell um 18.00 Uhr zusammentritt. In der Vergangenheit war es geübte Praxis, gelegentlich Sitzungen auch in den zuvor genannten kreiseigenen Schulen durchzuführen. Dies wurde sehr oft verbunden mit der Besichtigung von Neubau-, Erweiterungs- bzw. Renovierungsmaßnahmen an diesen Schulen. Es ist beabsichtigt, dies auch in der neuen Legislaturperiode entsprechend zu praktizieren.

 

7.2         Schulstatistik für das Schuljahr 2020/2021

 

Die Schulstatistik für das Schuljahr 2020/2021 (Anlage) basiert auf den von den Schulen dem Land im Oktober 2020 zu meldenden Schülerzahlen, die seitens des Ministeriums für Schule und Bildung NRW im Frühjahr des Folgejahres zur Verfügung gestellt werden. Auf einige bemerkenswerte Entwicklungen soll besonders hingewiesen werden: Auf Seite 26 der Statistik ist die Schülerzahlenentwicklung aller Schulen im Kreis Heinsberg seit 2002, gegliedert nach Schulformen, dargestellt. Danach besuchen im laufenden Schuljahr insgesamt 32.354 Schüler/innen die insgesamt 80 Schulen im Kreis Heinsberg; dies entspricht einem Rückgang der Schülerzahlen um ca. 15,1 % in den letzten 10 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Schülerzahl um 122; dies ist ein Rückgang um ca. 0,4 % (Vorjahr 1,1 %). Die Entwicklung im Vergleich zum letzten Jahr stellt sich je nach Schulform – ohne Schulen in Vereinsträgerschaft – wie folgt dar:

 

Aktuelle Veränderung

-ca. %-

absolut

Grundschulen

      +  0,3

          +   26

Hauptschulen

      -   8,1

          -  108

Sekundarschulen

      -         37,3

          -     78

Förderschulen

      +  2,1

          +   16

Realschulen

      -   0,9

          -     30

Gesamtschulen

      +  1,9

          + 102

Gymnasien

      -   0,1

          -        9

Berufskollegs

      -   1,1

          -     65

 

Für den Schulausschuss des Kreises ist die Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen in Kreisträgerschaft von besonderer Bedeutung:

 

Name der Schule

Schülerzahl

+/-

Jakob-Muth-Schule

                243

+   12

Janusz-Korczak-Schule

                   82

+   13

Rurtal-Schule

                280

-      4

Kreisgymnasium

            1.052

+  22

Berufskolleg Erkelenz

            2.368

+  36

Berufskolleg, Ernährung, Sozialwesen, Technik

            2.055

-   42

Berufskolleg Wirtschaft

            1.290

-   59

 

            7.370

-   22

 

Die Förderschulen in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg haben mit Stand Oktober 2020 einen Zuwachs von 21 Schülern/Schülerinnen; mithin insgesamt 605. An den Berufskollegs ist ein Schülerrückgang von 65 Schülern/Schülerinnen zu verzeichnen; insgesamt beträgt die Schülerzahl an den drei Berufskollegs 5.713.

 

7.3         Sachstandsmitteilung DigitalPakt, Sofortausstattungsprogramme Schüler/innen und            Lehrer/innen                 sowie Administration

 

Digitalpakt:

 

Gebäude-Verkabelung:

Der Förderbescheid liegt vor (Umfang: 1.227.084,35 € brutto).

Das Ingenieurbüro Stickel ist mit der weiteren Ausführungsplanung und Ausschreibung der Gewerke beauftragt. Es finden derzeit Begehungen zusammen mit dem Amt für Gebäude­wirtschaft statt. Die ersten Bauarbeiten sind für die Sommerferien 2021 geplant.

 

WLAN/Netzwerktechnik/Server:

Die Abstimmung zur Vorprüfung ist abgeschlossen. Die Förderstelle hat am 15.04.2021 alle weiteren benötigten Dokumente erhalten, sodass täglich mit einem positiven Förderbescheid zu rechnen ist (Umfang: 1.976.927,41 € brutto). Im Vorfeld wurden die Schulen mit einigen Access-Points ausgestattet, die mobil eingesetzt werden können. Die Rurtal-Schule und Jakob-Muth-Schule in Oberbruch haben kurzfristig je zusätzlich einen T@School Internetanschluss erhalten.

 

Präsentationstechnik:

Die benötigte Präsentationstechnik wird derzeit auf Räume heruntergebrochen und für die Berufskollegs/das Kreisgymnasium Heinsberg beplant. Für die Förderschulen ist dies größtenteils schon abgeschlossen.

 

Erst nach Planung/Kostenschätzung aller Schulen kann der Förderantrag gestellt werden.

 

 

 

Endgeräte Schüler/innen:

 

Ziel des mit Erlass vom 21.07.2020 ins Leben gerufenen Förderprogramms zur digitalen Sofortaus­stattung (Zusatzvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortaus­stattungs­programm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen ist es, die Versorgung der Schüler/innen mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern. Im Zuge der Umsetzung der Erlasslage wurde mit Kreistagsbeschluss vom 08.09.2020 die Bereitstellung von Mitteln für die Beschaffung und Inbetriebnahme von digitalen Endgeräten in Höhe von insgesamt 767.480,49 € zur Verfügung gestellt.

 

Der Förderbescheid liegt bereits vor.

 

Vor Beschaffung der Geräte wurde seitens der Stabstelle Digitalisierung bei den Schulen angefragt, welcher Bedarf hinsichtlich Art und Umfang der Geräte von dort aus bei den Schülerinnen/Schülern als gegeben erscheint. Im Rahmen der Eruierung der technischen Anforderungen und Konzeptionen kam man überein, sich auf zwei Geräte sowohl für die Schüler- als auch für die Lehrerendgeräte zu einigen, um Synergieeffekte zu generieren. Hinsichtlich der Anzahl der benötigten Endgeräte wurde bei den Schulen ebenfalls eine Abfrage gestartet und die Beschaffung der digitalen Endgeräte im Rahmen der durch den Kreistag zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel geplant und mit Auftrag vom 04.11.2020 vorgenommen.

 

Die Beschaffung einer hohen Anzahl von Endgeräten bedingt auch die Einbindung dieser sowohl in ein didaktisches als auch technisches Konzept. Die Ausarbeitung und Planung der Einbindung in ein didaktisches Konzept ist originär Aufgabe der jeweiligen Schule.

 

Hauptaufgabe der Stabstelle Digitalisierung war - neben der Beschaffung der Endgeräte - die Ausarbeitung eines funktionsfähigen Einsatzkonzeptes. Hierfür wurde das Hauptaugen­merk auf die optimale Bereitstellung von Diensten für die Nutzung der digitalen Endgeräte im Homeschooling gelegt.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage auf dem Endgerätemarkt konnte eine zeitnahe Lieferung der Endgeräte und somit die tatsächliche Inbetriebnahme nicht erfolgen, sodass die ersten Endgeräte erst mit Ablauf des Monats Februar funktionsbereit an die Schulen ausgegeben werden konnten. Ende März d. J. konnte nun die zweite Charge der Endgeräte für die Vorbereitung der Inbetriebnahme in Empfang genommen werden. Auch diese Endgeräte sind nun an die Schulen zur Verwendung ausgegeben worden.

 

Endgeräte Lehrkräfte:

 

Mit der Beschaffung der digitalen Endgeräte für Schüler/innen wurden auch die digitalen Endgeräte für die Lehrkräfte beschafft. Der hierzu durch den Kreistag zur Verfügung gestellte finanzielle Rahmen beläuft sich auf insgesamt 781.000,00 €. Der Förderbescheid liegt auch hierzu bereits vor. Auch hierbei war die Ausarbeitung eines Einsatzkonzeptes erforderlich. Dabei wurde das Hauptaugenmerk auf die Einbindung der digitalen Lehrerendgeräte in das pädagogische Netz gelegt, da dort die für das Homeschooling höchste Notwendigkeit gesehen wurde.

 

 

 

Die Einbindung der digitalen Endgeräte in ein funktionsfähiges Konzept wurde bereits vor Auslieferung der Geräte vorgenommen, indem die beabsichtigte Ausstattung der Endgeräte mit Software, Verwaltungsprogrammen und Layout mit dem Lieferanten und Supportpartner getätigt wurde. Dies ermöglichte, dass der sogenannte Rollout, die Ertüchtigung der digitalen Endgeräte für den Betrieb der digitalen Endgeräte, binnen weniger Tage erfolgen konnte und eine zeitnahe Ausgabe der digitalen Endgeräte an die Schüler/innen und Lehrkräfte vorgenommen werden konnte.

 

Förderprogramm Administration:

 

Mit dem Runderlass der Richtlinie über die Förderung von IT-Administratoren des Ministeriums für Schule und Bildung vom 05.02.2021 wird es ermöglicht, qualifiziertes Personal für die Administration von Einrichtungen und Geräte im Rahmen des DigitalPaktes zu finanzieren. Hierzu wurden drei zusätzliche Mitarbeiter für den Bereich des Schulsupports eingestellt, die ihre jeweiligen Stellen zum 01.05. bzw. 01.09.2021 antreten und den bestehenden Schulsupport unterstützen werden. Darüber hinaus stehen Mittel zur Verfügung, um die Mitarbeiter im Schulsupport mit Qualifizierungsmaßnahmen fortzubilden und die Qualität des Schulsupports weiter zu steigern.

 

 

7.4         Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gem. 5 GeschO betr. „Kontrollierte Lüftung in Klassenzimmern“

 

Der Kreisausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 09.02.2021 mit dem o.a. Antrag befasst. Es wird auf die Niederschrift der 3. Sitzung des Kreisausschusses verwiesen. Im Nachgang zu der Sitzung wurde der antragstellenden Fraktion von Seiten der Verwaltung eine Übersicht (Anlage) über die Räumlichkeiten der in der Trägerschaft des Kreises stehenden Förderschulen sowie die Raumsituation der 5. und 6. Klasse im Kreisgymnasium zur Verfügung gestellt. Ergänzend hierzu wurde mitgeteilt, dass die Therapieräume an der Rurtal-Schule für Einzeltherapien genutzt werden. Die Kriseninterventionsräume an der Janusz-Korczak-Schule sind ebenfalls nicht für größere Gruppen gedacht, sondern dienen u.a. Konfliktgesprächen in kleinerem Rahmen mit nicht mehr als drei bis vier Schülern/Schülerinnen plus Lehrkraft.