Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Leitbildrelevanz:

3.9

 

Inklusionsrelevanz:

ja

 

 

Auf den der Einladung zur Sitzung als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 24.02.2014 wird verwiesen.

 

Allgemeine Vertreterin Machat berichtet zum Sachstand über die Fortführung der durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanzierten Stellen für Schulsozialarbeit in den Kommunen. Ihre Ausführungen sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Schulsozialarbeiterin Baumann stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 2) die vielfältigen Aufgaben der Sozialarbeit an den Schulen dar.

 

Es schließt sich eine intensive Diskussion über die Schulsozialarbeit an, in deren Verlauf alle Diskussionsteilnehmer die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Aufgabe herausstellen. Die Ausschussmitglieder Reh und van den Dolder verweisen auf den präventiven Charakter der Schulsozialarbeit und der sich nach ihrer Auffassung daraus ergebenden Einsparpotenziale im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe. Sie plädieren – unabhängig von Fragen der Finanzierungszuständigkeit – für eine Fortführung der Schulsozialarbeit im derzeitigen Umfang. Auch müsse man die persönliche Situation der derzeit im Rahmen des BuT beschäftigten Sozialarbeiter und eine kontinuierliche Fortführung ihrer Arbeit berücksichtigen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Reh verweist Schulleiter Crott darauf, dass ein Wegfall der Schulsozialarbeit nach dem BuT nicht zu einer gänzlichen Einstellung der Schulsozialarbeit führen würde, sondern diese im verminderten Umfang fortgeführt werden könne. Ausschussmitglied Jansen verweist darauf, dass der Kreis über den Förderzeitraum hinaus sinnvollerweise die Fortführung der über BuT finanzierten Schulsozialarbeit bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 beschlossen und dafür Mittel bereitgestellt habe. Zu beachten sei allerdings, dass der Kreis eine finanzielle Verantwortung für seine Kommunen trage. Der ursprüngliche Beschluss habe ausdrücklich als Zeitraum der Beschäftigung der „BuT-Schulsozialarbeiter“ die Dauer der finanziellen Förderung vorgesehen; dies sei allen Beteiligten so bekannt und klar gewesen. In diesem Zusammenhang erwähnt er ein Schreiben der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vom 17.02.2014 an die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW, in dem festgestellt wird, dass die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit nicht beim Bund liege, da die Verantwortung für den Bildungsbereich den Ländern zugewiesen sei. Im Übrigen sollte es jedem Schulträger überlassen sein, ausgerichtet an der Situation seiner Schulen über die Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiter zu entscheiden, zumal die Bürgermeister gegen eine Fortführung der „BuT-Schulsozialarbeit“ auf Kosten der Kommunen seien. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sei nunmehr die Thematik für die CDU-Fraktion abgeschlossen. Diese Auffassung wird durch Ausschussmitglied Josef Thelen unterstützt, der zudem einen konkreten Vorschlag der SPD-Fraktion vermisst.