Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 12, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Um in der Zeit bis zum eventuellen Einbau von Lüftungsanlagen bestmöglich von Hand lüften zu können, werden Klassenzimmer und Aufenthaltsräume ohne Lüftungsanlage mit CO2-Messgeräten ausgestattet.


Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5 GeschO vom 08.01.2021 verwiesen.

In Abstimmung mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion, die den Vorsitzenden im Bauausschuss bestimmt hat, wird der Antrag im Kreisausschuss beraten.

 

Stv. Vorsitzende Reh nimmt für die Verwaltung wie folgt Stellung:

„Belüftungsanlagen unterscheiden sich von Aerosolfilteranlagen dadurch, dass sie die Raumluft nicht filtern, sondern diese durch von außen dem Gebäude zugeführte Frischluft austauschen. Im Ergebnis wird mit ihnen die empfohlene Stoß- oder Querlüftung über die Klassenraumfenster ersetzt durch einen konstanten, elektronisch regulierten Luftaustausch. Die hiermit verbundene Komfortsteigerung ist unbestritten.

 

Belüftungssysteme können als Zentralanlagen oder dezentral verbaut werden. Der nachträgliche Einbau eines Zentralsystems in Bestandsgebäude ist allerdings bautechnisch häufig nicht realisierbar oder nur mit einem noch höheren Aufwand verbunden als die nachträgliche Installation dezentraler Geräte in jedem Klassenraum. Dezentrale Systeme wiederum haben den Nachteil, dass sie deutlich wartungsintensiver sind und die Frischluftansaugung in der Regel über Durchbrüche in der Fassade erfolgt, deren Ausrichtung etwa nach Süden oder in Richtung einer Straße ungünstig sein kann. Zudem kann es zusätzlich zu der eigentlichen Geräteabstrahlung auch zu einer Schallabstrahlung im Bereich der Lüftungsauslässe kommen.

 

Der nachträgliche Einbau einer Lüftungsanlage ist mit erheblichen Kosten verbunden. Nach Rücksprache mit einem Fachingenieur für Lüftungstechnik betragen die Kosten einer Einzelraumlüftung mit Wärmerückgewinnung und CO2-Steuerung 22.000 €. Hinzu kommen neben anfallenden Energiekosten die Kosten der baulichen Anpassungen von ca. 3.000 – 5.000 € je Klassenraum. Zuzüglich der Planungskosten summiert sich der Aufwand je Gerät damit auf ca. 29.000 €, bei etwa 500 Klassenräumen (einschließlich Fachräumen) in kreiseigenen Schulen also auf insgesamt 14,5 Mio. €. Verwaltungsbereiche, Besprechungsräume und Sporthallen sind in dieser Kalkulation noch nicht enthalten.

 

Soweit der Antrag auch CO2-Messgeräte benennt ist noch einmal hervorzuheben, dass diese nicht in der Lage sind, Aerosolkonzentrationen zu messen. Es geht mithin bei diesen Geräten allein um die Feststellung, in welchem Umfang die Luft im Klassenzimmer verbraucht ist. Bei einer Standardklassengröße und einer für diesen Raum vorgesehenen Schülerzahl lassen sich die notwendigen Lüftungsabstände auch ohne Weiteres berechnen und auf dieser Grundlage das notwendige Lüftungsintervall festlegen.“

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkretisiert ihren Antrag und stellt klar, dass nur fest zugeordnete Klassenzimmer und Aufenthaltsräume bei der beantragten Ausstattung mit Lüftungsanlagen inbegriffen seien. Da Lüftungsanlagen die gesamte Luft inklusive Schadstoffen und Aerosolen austauschen würden, seien sie sinnvoller als reine Virenfilter. Die Kosten für eine gleichzeitige Umrüstung der Räumlichkeiten seien hoch, daher solle eine Priorisierung der Räume/Gebäude (z. B. Förderschulen, Jahrgänge 5 und 6 oder Lehrerzimmer zuerst) und eine sukzessive Ausstattung mit Lüftungsanlagen erfolgen, sodass je nach Priorisierung zunächst deutlich weniger als 100 Räume ausgestattet werden müssten. Zudem könnten eine Förderung der KfW sowie die Ausgabenveranschlagung gemäß Corona-Isolierungsgesetz bei der Finanzierung helfen.

Auch die Ausstattung mit CO2-Messgeräten wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nochmal als nützlich dargestellt.

 

Allgemeiner Vertreter Schneider weist darauf hin, dass die Intention des Antrages nicht eindeutig sei. Nicht klar werde, ob es sich letztlich um eine akute Corona-Schutzmaßnahme handele oder aber primär generell schlechter Raumluft begegnet werden solle. Da es sich um umfangreiche Baumaßnahmen handele, lasse sich hiermit ein corona-optimierter Schulbetrieb nicht kurzfristig sicherstellen. Zudem seien zur Pandemiebekämpfung Lüftungsanlagen nicht zwingend nötig, da alle Schulen über funktionierende Fenster verfügen. Als langfristige Lösung seien Umbauten zwar möglich, aber für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb sicherlich nicht zwingend erforderlich.

 

Auf Nachfrage der stv. Vorsitzenden Reh zieht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nr. 1 ihres Antrages „Die Klassenzimmer und Aufenthaltsräume werden je nach baulichen Voraussetzungen mit Lüftungsanlagen ausgestattet.“ zurück. Daher lässt stv. Vorsitzende Reh nur über Nr. 2 des Antrages zum Thema CO2-Messgeräte abstimmen.