Sitzung: 09.02.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0281/2020
Beschlussvorschlag:
Die oder der jeweils amtierende Behindertenbeauftragte oder der/die Stellvertreter*in kann an allen Fachausschusssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.
Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung
des Kreistages beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5
GeschO betr. „Teilnahme des Behindertenbeauftragten an den Ausschusssitzungen“
vom 02.12.2020 verwiesen.
In der Sitzung am 22.12.2020 wird der Antrag im Einvernehmen mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die nächste Sitzung des Kreisausschusses vertagt. Der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 09.02.2021 ist der Antrag nochmals beigefügt.
Interfraktionell besteht Einvernehmen im
Kreisausschuss, dass der Antrag dahingehend zu verstehen ist, dass Herr
Krienke als
Behindertenbeauftragter an den Fachausschusssitzungen teilnehmen kann, sofern
Angelegenheiten beraten werden, die für Menschen mit Behinderung relevant sind.
Er soll kein ständiges Mitglied in den Ausschüssen sein.
Der Behindertenbeauftragte solle vielmehr alle Einladungen
zu den Fachausschusssitzungen erhalten und in eigenem Ermessen entscheiden, ob
seine Teilnahme mit beratender Stimme an der jeweiligen Sitzung aufgrund von
Tagesordnungspunkten, die Menschen mit Behinderung tangieren, erforderlich ist.
Nach der Diskussion im Kreisausschuss lässt stv.
Vorsitzende Reh über den Antrag abstimmen.