Folgende Ausführungen werden lediglich der Niederschrift beigefügt, um die Sitzung möglichst kurz zu halten:

 

„Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen

 

Die Verwaltung wurde am 26.01.2021 durch den Landkreistag NRW darüber informiert, dass das Land NRW aufgrund der Neufassung der Coronaschutzverordnung und der damit verbundenen Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im ÖPNV sowie im Einzelhandel beabsichtige, leistungsberechtigten Personen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz unbürokratisch medizinische Masken zur Verfügung zu stellen; die Verteilung solle über die kommunalen Strukturen erfolgen.

 

Für insgesamt ca. 16.600 leistungsberechtigte Personen im Kreis Heinsberg stellt das Land 50.000 Masken zur Verfügung, sodass drei Masken pro Person verteilt werden können.

 

Um bei der Verteilung größere Menschenansammlungen zu vermeiden wurde in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart, dass die Masken den leistungsberechtigten Personen zugestellt werden. Für die Leistungsberechtigten nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz organisieren die Kommunen die Zustellung überwiegend in eigener Verantwortung; einige haben sich der zentral durch die Verwaltung organisierten Vorgehensweise für die ca. 11.000 leistungsberechtigten Personen nach SGB II angeschlossen:

 

Da die Masken, die das Land zur Verfügung stellt und die am 10.02.2021 durch das THW in Köln abgeholt werden, in unterschiedlichen Einheiten verpackt sein werden und die Konfektionierung in 3er-Einheiten sehr zeit- und personalintensiv ist, wurde die Lebenshilfe im Kreis Heinsberg e. V. mit der Konfektionierung beauftragt. Dort wird man jeweils drei Masken in Briefumschläge verpacken und zum Versand aufgeben. Der Datenschutz bzgl. der Adressdaten der leistungsberechtigten Personen wird dabei selbstverständlich beachtet.“