Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO vom 03.02.2021 verwiesen.

 

Die Antworten auf die Anfrage werden nach Auskunft der stv. Vorsitzenden Reh nicht mündlich beantwortet, sondern nur der Niederschrift beigefügt:

 

Frage 1: Inwieweit wurde die Realisierung von „Wohn- und Assistenzangeboten“ im Sinne der

Quartierskonzepte im Kreis Heinsberg umgesetzt?

Frage 2: Wurden in den letzten Jahren zusätzliche barrierefreie, bezahlbare Wohnungen mit

Serviceangeboten errichtet? Falls ja, wie viele Wohneinheiten?

 

Antwort: Auf der Grundlage von Beratungen bzw. Beschlüssen der Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen sowie des Kreistages wurde im Jahre 2015 ein sog. Sozialraummonitoring für das gesamte Kreisgebiet erstellt. Die hier ermittelte Datenlage bildete in der Folge auch einen wesentlichen Beitrag für Quartierskonzepte bzw. -überlegungen der kreisangehörigen Kommunen und somit auch der dortigen Wohn- und Assistenzangebote. Die Verwaltung hat sich für 2021 und 2022 das Ziel gesetzt, Datenerhebungen für die seinerzeit gebildeten 20 Sozialräume mit insgesamt 65 Quartieren nochmals durchzuführen. Der Kreis selbst war und ist in den Prozessen der Datenerhebungen und Gewinnung von Erkenntnislagen als Dienstleiter für die kreisangehörigen Kommunen tätig. Sowohl das Quartiersmanagement als auch die Quartiersentwicklung obliegen den Städten und Gemeinden. Verbindliche Zahlen über zusätzliche barrierefreie, bezahlbare Wohnungen mit Serviceangeboten sind dem Kreis zurzeit nicht bekannt. Die künftige örtliche Pflegebedarfsplanung wird sich dieser Thematik widmen.

 

 

Frage 3: Wie beabsichtigt die Verwaltung, dem steigenden Bedarf von Pflegeplätzen Rechnung zu tragen? Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor?

 

Antwort: Auf der Grundlage eines Beschlusses des Kreistages hat der Kreis Heinsberg im Jahre 2014 eine verbindliche Pflegebedarfsplanung eingeführt. Diese Beschlusslage wurde 2017 dahingehend erweitert, dass bei künftigen Pflegebedarfsplanungen des Kreises die sozialräumliche Ausrichtung einen wesentlichen Planungsaspekt bildet.

 

Nach Beratung im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 02.12.2020 hat der Kreisausschuss, ermächtigt durch den Kreistag nach § 50 Abs. 4 KrO, in seiner Sitzung am 22.12.2020 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

„Die aktuelle Pflegebedarfsplanung (3. Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung des Kreises Heinsberg für den Zeitraum 2019-2022), die auf dem Beschluss des Kreistages vom 19.06.2019 beruht, wird bestätigt. (…) Eine aktualisierte Pflegebedarfsplanung unter Zugrundelegung aktueller statistischer Daten ist durch die Verwaltung so früh wie möglich, spätestens bis zum 30.06.2021 dem Kreistag vorzulegen.“

 

In der v. g. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen wurde in Ergänzung der Ausschussvorlage seitens der Verwaltung mündlich erläutert, dass die aktuellen Pflegedaten 2019 des Landes NRW erst wenige Tage vor dieser Sitzung durch das Landesamt für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) veröffentlicht worden sind. Diese Veröffentlichungen zeigen, dass im Land NRW insbesondere infolge demografischer Prozesse und der Wirkungen der Pflegestärkungsgesetze 2016 / 2017 weitere Bedarfe im Bereich der Pflege entstanden sind bzw. einen zusätzlichen Handlungsrahmen für die Zukunft bilden können. Gleichwohl ist zu bedenken, dass es diesbezüglich regionale Unterschiede gibt. Auch vor diesem Hintergrund wird die Fortschreibung der aktuellen Pflegebedarfsplanung des Kreises Heinsberg bis spätestens zum 30.06.2021 erstellt und den Gremien des Kreistages erläutert und vorgelegt.“