Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für den Rettungsdienst wird beschlossen.

 


Der Kreis Heinsberg ist gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfall-rettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) Träger des Rettungs-dienstes und verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. 

Zur Festschreibung des  Umfangs der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung stellen die Rettungsdienstträger Bedarfspläne auf. Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Heinsberg 2010 wurde vom Kreistag in der Sitzung vom 22.09.2009 beschlossen.

 

Die Kosten des Rettungsdienstes haben die Rettungsdienstträger gemäß § 15 RettG NRW zu tragen, wobei diese durch Benutzungsgebühren gedeckt werden. Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes.

Grundlage der derzeitigen Gebührenerhebung im Rettungsdienst des Kreises Heinsberg ist die vom Kreistag in seiner Sitzung vom 24.04.2012 beschlossene und seit 01.05.2012 gültige Gebührensatzung.

 

Die Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gGmbH wurde mit der Kalkulation des Gebührentarifes sowie mit den Verhandlungen mit den Krankenkassen beauftragt. Sie hat mit den Krankenkassen im Jahr 2012 ein zweistufiges Verfahren vereinbart:

1.      Stufe:         Anpassung des Gebührentarifes auf Basis der Planungen für 2012 zum

01.05.2012 als „vorläufige“ Gebühr zur Vermeidung einer Defizit-anhäufung,

2.      Stufe:         endgültige Anpassung des Gebührentarifes zum 01.04.2013 unter

Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2012 sowie der ersten Erfahrungswerte der Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gGmbH.

 

Zur Ermittlung des Gebührentarifes ab April 2013 wurden die Gesamtkosten des Rettungsdienstes für die  Jahre 2013/2014 ermittelt und mit einer Prognose zur Entwicklung der Einsatzzahlen abgeglichen.

Dabei wurden die Haushaltsplanungen der RD HS und des Kreises Heinsberg zugrunde gelegt. Für 2013 hat der Aufsichtsrat der RD HS dem Wirtschaftsplan der RD HS in seiner Sitzung am 16.10.2012 zugestimmt; der Haushalt des Kreises Heinsberg wurde in der Kreistagssitzung vom 20.12.2012 verabschiedet.

Folgende Kostenstruktur des Rettungsdienstes einschließlich des auf den Rettungsdienst entfallenen Anteils der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst liegt der Kalkulation zugrunde:

 

Planung 2012

Planung 2013/2014

Personalaufwand

6.949.277.- €

6.980.492.- €

Sach- und Dienstleistungen

2.478.155.- €

2.787.355.- €

Abschreibungen etc.

763.941.- €

962.456.- €

Sonst. ordentl. Aufwand

443.104.- €

488.651.- €

Int. Aufwand

569.775.- €

763.348.- €

GESAMT

11.204.252.- €

11.982.302.- €

 

Unter Berücksichtigung der Einsatzprognose sind für den kostendeckenden Betrieb des Rettungsdienstes einschließlich der Leitstellenanteile folgende Gebührensätze geplant:

 

Gebührenposition

bis 31.03.2013

ab 01.04.2013

Inanspruchnahme des Rettungsdienstes bei Notfalleinsätzen (Rettungswagen)

387,00 €

378,00 €

Inanspruchnahme des Rettungsdienstes bei Krankentransporten (Krankentransportwagen)

174,00 €

198,00 €

Inanspruchnahme eines Notarzteinsatzfahrzeuges

243,00 €

255,00 €

Inanspruchnahme eines Notarztes

270,00 €

277,00 €

 

Neben dieser Anpassung des Gebührentarifes sollen folgende Änderungen der Gebührensatzung vorgenommen werden:

1)      In den §§ 1 und 2 werden Textpassagen zur Klarstellung bzw. Erläuterung ergänzt.

2)      Für die Versorgung vor Ort ohne Transport wird die Hälfte der Gebühr für einen Rettungs- oder Krankentransportwagen erhoben. Diese Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind i.d.R. vom Verursacher zu tragen.

3)      Die Wartezeitgebühr zwischen zwei Transporten entfällt. Hin- und Rückfahrt werden zukünftig als zwei Transporte berechnet.

In dem am 25.02.2013 mit den Krankenkassen durchgeführten Abstimmungsgespräch sind einvernehmlich noch klarstellende redaktionelle Änderungen am Satzungsentwurf vorgenommen worden. Ein korrigierter Entwurf ist als Anlage beigefügt.