Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistagsbeschluss vom 15.11.2012 über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Förderschulen im Kreis Heinsberg wird zu Ziffer 3. dahingehend geändert, dass die Beauftragung der Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, zur Erstellung eines Gutachtens losgelöst von der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zeitnah erfolgt.


Der Kreistag hat am 15.11.2012 teilweise einstimmig bzw. mehrheitlich folgenden Beschluss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Förderschulen im Kreis Heinsberg gefasst:

 

„1.       Der Kreis Heinsberg befürwortet die Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und strebt deshalb eine verstärkte Inklusion für Kinder mit besonderem Förderbedarf an.

 

2.         Der Kreis Heinsberg erwartet, dass das Land zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im schulischen Bereich die erforderlichen rechtlichen, pädagogischen und personellen Voraussetzungen schafft. Unabdingbare Voraussetzungen für diesen Prozess sind zum einen der vollständige Ausgleich der entstehenden finanziellen Belastungen der Schulträger nach dem Konnexitätsprinzip durch das Land und andererseits die Schaffung der personellen Doppelbesetzung in inklusiven Klassen, die auch vom Landesverband Bildung und Erziehung als „zentrale Gelingensbedingung“ bezeichnet wird.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, nach Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes bei der Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, ein Gutachten in Auftrag zu geben, in dem mögliche Inklusionsszenarien in ihren Chancen und Problemen und bei verschiedenen Umsetzungsgeschwindigkeiten aufgezeigt werden. Darin sollen insbesondere auch Aspekte der finanziellen Auswirkungen auf Kreis und Kommunen unter besonderer Berücksichtigung der Veränderungen beim Schülertransport und seinen Auswirkungen auf den ÖPNV sowie auf die Belastungssituation der Lehrer und damit auf die zukünftig zu erwartende Qualität von Unterricht untersucht werden. Die Ergebnisse dienen dann der weiteren politischen Beratung als Grundlage.

 

4.         Für diese Beratungen wird es als zielführend erachtet, dass der Kreis bei den erforderlichen Abstimmungen zwischen den Schulträgern eine Moderatorenrolle übernimmt.“

 

Mit Schreiben vom 23.01.2013 hat die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg mitgeteilt, dass sie sich in einer Sitzung am 15.01.2013 umfassend mit der Thematik der Förderschulen im Kreis Heinsberg befasst und sich einstimmig dafür ausgesprochen habe, den Kreis Heinsberg um Prüfung der Übernahme der Trägerschaft für alle Förderschulen im Kreis Heinsberg zu bitten. Neben den vom Kreis unterhaltenen Förderschulen (Gebrüder-Grimm-Schule, Janusz-Korczak-Schule und Rurtal-Schule) bestehen derzeit im Kreisgebiet fünf weitere Förderschulen in Trägerschaft einer Gemeinde bzw. eines Zweckverbandes (Comeniusschule Übach-Palenberg, Don-Bosco-Schule Heinsberg, Mercator-Schule Gangelt, Pestalozzischule Erkelenz, Peter-Jordan-Schule Hückelhoven). Zwischen den Bürgermeistern habe Einvernehmen bestanden, dass aufgrund veränderter Schülerzahlen die Struktur der Förderschullandschaft neu zu überdenken und letztendlich nur eine kreisweit abgestimmte Regelung sinnvoll sei. Die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen sind in einem gemeinsamen Gespräch am 05.02.2013 über diesen Wunsch der Städte und Gemeinden informiert worden. Dabei wurden erste Stellungnahmen der Verwaltung zu den in diesem Zusammenhang zu klärenden schulverwaltungsfachlichen, schulfachlichen sowie finanzwirtschaftlichen und kommunalaufsichtsrechtlichen Aspekten vorgelegt. Es bestand Einvernehmen, die sich daraus ergebenden Fragen ergebnisoffen abzuarbeiten. Das Thema wurde gleichfalls in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 14.02.2013 beraten. In dieser Sitzung haben die Bürgermeister ihr Anliegen auf Trägerübernahme seitens des Kreises bekräftigt.

 

Im Rahmen einer turnusmäßig stattfindenden Sitzung des „Runden Tisches“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung am 21.02.2013 ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich wie auch die von den Bürgermeistern angeregte Trägerübernahme für alle Förderschulen zur Sprache gekommen. In der im Beisein der Schulaufsichtsbeamten geführten Diskussion bestand - losgelöst von zum Teil unterschiedlichen grundsätzlichen Auffassungen zur Umsetzung des Inklusionsgedankens – Einvernehmen darüber, dass der Veränderungsprozess aufgrund der demografischen Entwicklung und des konkreten Elternwahlverhaltens bereits begonnen habe und nicht umkehrbar sei. Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Sitzungsteilnehmer einstimmig dafür aus, mit der Erstellung des beabsichtigten Gutachtens nicht bis zur Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zu warten und zur Vermeidung von möglicherweise negativen Entwicklungen bei der Neuordnung der schulischen Strukturen im Kreis Heinsberg schon jetzt die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, mit der Erstellung eines kommunalen Inklusionsplanes zu beauftragen. Seitens des Landrates wurde zugesagt, den Kreistag entsprechend zu informieren und um eine Modifizierung seines Beschlusses (Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters) zu bitten.

 

Die unmittelbare Vorlage dieses Tagesordnungspunktes an den Kreisausschuss erfolgt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Derichs, der an der Sitzung des „Runden Tisches“ am 21.02.2013 teilgenommen hat.

 

Der dem Kreisausschuss unterbreitete Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:

Der Kreistagsbeschluss vom 15.11.2012 über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Förderschulen im Kreis Heinsberg wird zu Ziffer 3. dahingehend geändert, dass die Beauftragung der Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, zur Erstellung eines kommunalen Inklusionsplanes“ losgelöst von der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zeitnah erfolgt.

 

Auf Anregung der CDU-Fraktion hat der Kreisausschuss den ursprünglichen Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass die Wörter „kommunalen Inklusionsplanes“ durch das Wort „Gutachtens“ ersetzt wird.