Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Zur Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung von Quartierskonzepten  sind

a.       ein kreisweites Sozialmonitoring ab dem 1.01.2014 als Bestandteil einer kontinuierlichen Sozialberichterstattung des Kreises  einzuführen

      und

die hierfür erforderlichen Sozialraumdefinitionen  im Vorhinein mit den kreisangehörigen Kommunen festzulegen.


1.                  Jugendhilfe

Nach § 80 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Planungsverantwortung ein bedarfsgerechtes Angebot an Einrichtungen und Diensten vorzuhalten. Dabei sind die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu berücksichtigen.

 

Es ist davon auszugehen, dass durch den demographischen Wandel zukünftig große Herausforderungen an die Jugendhilfe gestellt werden. Nicht nur die Bevölkerungsstruktur wird sich ändern, sondern auch die Lebenssituationen von Menschen. Hier sei auf Segregation, Verteilung von Bildungschancen und Häufung der Armutsrisiken hingewiesen.

 

Ziele der Jugendhilfeplanung müssen u. a. sein:

  1. Schaffung eines bedarfsorientierten Angebots im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, damit Eltern ortsnah in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und begleitet werden können.
  2. Weiterentwicklung der bestehenden Betreuungsangebote für Kinder, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.
  3. Förderung und Schaffung von Angeboten im Bereich der Freizeitaktivitäten (Vereinsleben, Kultur, etc.).
  4. Vermeidung von Kinder- und Jugendkriminalität.
  5. Knapper werdende finanzielle Ressourcen bedarfsgerecht einzusetzen.

Hierzu sind die Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen sowie der Familien zu analysieren.

Die üblichen, kleinräumigen statistischen Angaben beziehen sich nur auf Einwohner nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit.

Es fehlen jedoch Aussagen über sozio-ökonomische Situationen der Kinder, Jugendlichen und Familien sowie die systematische Erfassung der im Sozialraum vorhandenen Unterstützungsstrukturen.

Die Gewinnung von Sozialdaten mit kleinräumigem Bezug ist daher notwendig.

 

2.                  Altenhilfe

Die Kommunen des Kreises Heinsberg werden in den nächsten Jahren mit einer gewaltigen  Herausforderung konfrontiert. Der sich abzeichnende demografische und soziale Wandel wird zu einem massiv steigenden Pflegebedarf bei gleichzeitig sinkendem familiären Pflegepotenzial und begrenzten öffentlichen Finanzen führen. Um die Sozialsysteme, hier insbesondere die Altenhilfe, zukünftig bedarfsgerecht und zugleich finanzierbar zu gestalten, bedarf es einer sozialpolitischen Neuausrichtung, die zunächst vorrangig in der Seniorenpolitik umgesetzt werden soll.

Experten fordern in der Seniorenpolitik eine grundlegende Strukturreform ein, in deren Zentrum folgende Ziele stehen:

  • Begrenzung des Pflegeanstiegs durch Prävention und Rehabilitation
  • Höhere Wirksamkeit des Mitteleinsatzes durch Strukturreformen
  • Wahrnehmung von Pflege als Aufgabe der gesamten Gesellschaft

 

Hieraus lässt sich ein Paradigmenwechsel ableiten. Die Schaffung reiner Versorgungsstrukturen tritt in den Hintergrund und anstelle dessen tritt die Stärkung des „normalen“ Wohnens und der Mitwirkung und Teilhabe in den Vordergrund. Die herkömmlichen Versorgungskonzepte für pflegebedürftige Menschen (aber auch anderer Menschen mit Unterstützungsbedarf) im Sinne entweder der familiären Betreuung oder der professionellen Versorgung in spezialisierten Einrichtungen, sind allein nicht mehr ausreichend. Es sind lokale, gemeinwesenorientierte Wohn- und Assistenzangebote notwendig, die generationenübergreifend zu kleinräumigen Unterstützungsstrukturen führen. Es geht dabei um den Aufbau und die Realisierung einer neuen Kultur des Miteinanders und der geteilten Verantwortung von Familien, bürgerschaftlich Engagierten und professionellen Dienstleistern. Dadurch wird die gesamte Versorgung menschlicher, leistungsfähiger und auch effizienter.

Da der demografische Wandel dort stattfindet, wo die Menschen leben, in den Kommunen und Wohn-Quartieren, muss dementsprechend der lokale Sozialraum zentral in den Mittelpunkt aller Reformbestrebungen gerückt werden. Nur dort kann eine neue Kultur des sozialen Miteinanders wachsen. Dort müssen die Kräfte aller Akteure zusammengeführt und gebündelt werden. Zudem muss dort im Sinne einer  Teilhabekultur, die Gestaltungskompetenz angesiedelt werden.

Dies erfordert insbesondere eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen .

Mit neuen Wohn- und Assistenzangeboten im Quartier können Prävention, Eigeninitiative und gegenseitige Hilfe gestärkt, neue Hilfe-Mix-Modelle realisiert und bürgerschaftliches Engagement integriert werden. 

 

3.                  Folgende Voraussetzungen sind zu schaffen:

 

a)    Einführung eines kreisweiten Sozialmonitoring-Systems

Für den Einstieg in die Quartiersentwicklung wird der Aufbau eines Sozialmonitoring-Systems erforderlich erachtet, da die politisch Verantwortlichen und die im Sozialraum handelnden Akteure  wissen müssen, welche sozialen Probleme in welchem Ausmaß heute in diesem vorliegen bzw. diesen zukünftig prägen werden.

 

In einem weiteren Schritt sind kleinteilig alle Unterstützungssysteme des Sozialraumes detailliert in dieses System zu integrieren. Durch die Umsetzung dieses Sozialmonitoring-Konzeptes können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die kommunale Sozialpolitik Handlungsbedarfe frühzeitig erkennt. 

Sowohl das Ziel der sozialen Teilhabe (Inklusion) der Bürgerinnen und Bürger im kommunalen Verantwortungsbereich als auch die Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns  jedes Einzelnen und die Erhöhung der Lebensbewältigungskompetenz können hierüber positiv beeinflusst werden. Darüber hinaus kann über diesen Zugang aktiv steuernd in die laufenden Prozesse prozessoptimierend eingegriffen werden, so dass Exklusion vermieden wird.

„Zur Steuerung der sozialen Infrastruktur und eines wirkungsvollen Mitteleinsatzes sowie zur Vermeidung von Fehlentwicklungen in einzelnen Sozialräumen bedarf es der Weiterentwicklung der sozialfachlichen Instrumente zu einer kontinuierlichen Sozialberichterstattung“. (Städte- und Gemeindebund-Leitbild kommunaler Sozialpolitik, April 2007)

Die Indikatoren sollen sich an den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Materialien Nr. 4/2009)  orientieren.  

Die Berichterstattung  soll turnusmäßig erfolgen; dabei soll der Zeitintervall 2 Jahre nicht überschreiten.

 

b)   Definition von Sozialräumen im Kreisgebiet als Voraussetzung für die Einführung einer Sozialraumorientierung 

Sozialmonitoring ist integraler Bestandteil und ein Instrument Moderner Sozialplanung, die auf die Gestaltung von Lebensräumen abzielt. Deswegen bezieht sich Moderne Sozialplanung, sowohl in der Entwicklung als auch in der Umsetzung der strategischen Zielsetzungen, immer auf den konkreten Lebensbezug der Bürgerinnen und Bürger. Sozialplanung agiert dann sozialraumorientiert, wenn sie die gebildeten Sozialräume beschreiben kann, die sozialraumorientierten Indikatoren abgebildet hat, von ihr die sozialraumbezogenen Ziele definiert wurden, eine sozialraumorientierte Beteiligung erfolgt ist und ein am Sozialraum orientiertes Management der Prozesse festgelegt wurde.

Die Definition von Sozialräumen sollte sich an einer Einwohnerzahl von ca. 10.000 – 15.000 Einwohnern orientieren, damit Aussagen mit statistischer Validität gewährleistet werden können. Die Bildung von Sozialräumen ist in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen vorzunehmen.   

 

Mit dieser Vorgehensweise werden die im Armutsbericht Lebenslagen im Kreis Heinsberg (2012)  ausgesprochenen Handlungsempfehlungen  XIV.6 (hier: Exkurs: Sozialplanung, siehe Seite 411) u. XIV.8 (Fortschreibung der Sozialberichterstattung – Vernetzung der Kommunen und Einbeziehung der Freien Träger, siehe Seite 414) aufgegriffen und umgesetzt werden können.