Landrat Pusch teilt Folgendes mit:

 

a)        Maßnahmen im Rahmen des Controllings

 

Entsprechend dem Wunsch der Politik möchte ich Sie über die anstehenden organisatorischen Maßnahmen unterrichten, die anlässlich des in der letzten Kreistagssitzung gefassten Beschlusses zur strategischen Zielplanung umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus möchte ich über den aktuellen Sachstand der weitergehenden Maßnahmen informieren, die von der KGSt angeregt worden sind.

 

Eine erfolgreiche strategische Zielplanung setzt voraus, dass sich in der Kreisverwaltung eine Einheit gebündelt mit der Weiterentwicklung des Kreises befassen und klären wird, mit welchen Mitteln dieser Prozess umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck werde ich vorbehaltlich meiner Wiederwahl zu Beginn der neuen Legislaturperiode – entsprechend der Empfehlung der KGSt – ein Büro des Landrates einrichten. Neben der Aufgabe der strategischen Zielplanung wird dieses Büro weitere zentrale Aufgaben wahrnehmen. Um sicherzustellen, dass alle für die Zielplanung relevanten Informationen in diesem Büro zusammenlaufen, soll Herr Kremers als künftiger Leiter dieses Büros zugleich die Aufgaben meines persönlichen Referenten übernehmen. Darüber hinaus wird das Büro u. a. für die Betreuung von Kreisausschuss und Kreistag, für Öffentlichkeitsarbeit sowie Partnerschaftsangelegenheiten zuständig sein.

 

Mit der Einrichtung des Landratsbüros einher geht die Zusammenlegung von Haupt- und Personalamt, das künftig vom aktuellen Leiter des Personalamtes, Herrn Knorren, geleitet werden wird. Dieses Amt wird auch künftig zuständig sein für sämtliche den Personalbereich betreffenden Fragen, so u. a. für die Ermittlung des hausinternen Stellenbedarfs und Themen der Personalentwicklung.

 

Zum Jahresende werden mit dem pensionsbedingten Ausscheiden von Herrn Preuß zudem die bisherigen Dezernate I und III unter Federführung von Herrn Schneider zusammengelegt. Künftig wird sich die Kreisverwaltung damit nur noch in vier Dezernate gliedern.

 

Die Einrichtung eines dezentralen Controllings auf Dezernatsebene ist demgegenüber nicht beabsichtigt. Unabhängig davon, dass entgegen der Prämisse der KGSt entsprechendes Personal nicht im Haus vorhanden ist und zusätzlich eingestellt werden müsste, ist der Mehrwert dieser zusätzlichen Controllingeinheiten zweifelhaft. Da zusätzliche Controllingeinheiten lediglich ein Bindeglied zwischen Ämtern und zentralem Controlling darstellen, d. h. sich ihrerseits die notwendigen Informationen aus den einzelnen Ämtern beschaffen und nach einer Vorprüfung dem zentralen Controlling weiterleiten müssten, ist eine zentrale Bündelung sinnvoller.

 

Eine weitere Maßnahme, die noch in diesem Sommer umgesetzt werden soll, ist die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle im Amt für Recht und Kommunalaufsicht, die die Vergabeverfahren künftig nach einheitlichen Standards abwickeln wird.

 

Bereits teilweise umgesetzt wurde die Empfehlung der KGSt, Vollstreckungsverfahren künftig nicht mehr in einzelnen Fachämtern zu betreiben, sondern im Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen zu bündeln. Die bislang im Amt für Soziales federführend betreuten Vollstreckungen konnten bereits entsprechend verlagert werden. Eine Übertragung der im Jugendamt anfallenden Vollstreckungsaufgaben wird erfolgen, sobald hierfür die räumlichen Gegebenheiten (Auszug der WFG) geschaffen worden sind.

 

Eine Maßnahme, die bereits ebenfalls umgesetzt worden ist, ist die Führungskräfteentwicklung und damit verbunden die Entwicklung eines einheitlichen Führungsverständnisses. Ich hatte bereits darüber berichtet, dass die Verwaltung seit ca. einem Jahr amtierende Führungskräfte schult. Darüber hinaus sollen Mitarbeiter, die bislang noch keine Führungsaufgaben wahrnehmen, für solche aber grundsätzlich in Frage kommen, auf einen möglichen Einsatz als Führungskraft rechtzeitig vorbereitet werden. Hierzu habe ich ebenfalls bereits vor einem Jahr ein Nachwuchskräfteprogramm aufgelegt.

 

Darüber hinaus empfiehlt die KGSt eine Reihe weiterer verwaltungsinterner Maßnahmen wie z. B. den Aufbau eines Wissensmanagements, eines Informations- und Kommunikationskonzeptes oder die Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung. Es ist beabsichtigt, auch diese Maßnahmen soweit wie möglich umzusetzen. Hierzu werde ich zu gegebener Zeit weiter berichten.

 

 

b)       Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

 

Der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Er findet alle drei Jahre statt.

 

Dem Landeswettbewerb geht als Vorentscheidung ein Wettbewerb auf Kreisebene voraus. Vorgesehen ist dieser vom 12. Mai 2014 bis 20. Mai 2014. Während dieser Zeit werden alle teilnehmenden Dörfer durch eine Bewertungskommission bereist.

 

Die Bewertungskommission setzt sich zusammen aus fachlich-qualifizierten und kompetenten Mitgliedern der nachfolgenden einzelnen Bewertungsbereiche im Wettbewerb:

 

-          Konzeption und deren Umsetzung

-          Wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen

-          Soziales und kulturelles Leben

-          Baugestaltung und Entwicklung

-          Grüngestaltung und Entwicklung

-          Dorf in der Landschaft.

 

Zur Teilnahme am Kreiswettbewerb 2014 haben sich 29 Dörfer angemeldet. Die Siegerehrung ist für den 06. Juni 2014 im Großen Sitzungssaal des Kreishauses vorgesehen.

 

Aufgrund der rückläufigen Anzahl der teilnehmenden Dörfer (in 2011: 37 und in 2014: 30) und zur Schaffung neuer Anreize zur Teilnahme an künftigen Dorfwettbewerben wurden die Siegerprämien in Absprache mit mir erstmalig leicht angehoben. Die Erhöhung der Siegerprämien führt aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl nicht zu einer Erhöhung der Ausgaben. Die Haushaltsmittel stehen im Kreishaushalt 2014 zur Verfügung.

Die bewerteten Dörfer erhalten folgende Siegerprämien:

 

I.  Gruppe (Gold)       =          500,00 €

II. Gruppe (Silber)     =          300,00 €

III. Gruppe (Bronze) =          150,00 €.

 

Die Dörfer, die mit einem Sonderpreis ausgezeichnet werden (z. B. für besondere bürgerschaftliche Aktivitäten, besondere landschaftspflegerische Maßnahmen), erhalten 100,00 €.

 

Sollte der Kreis noch zusätzliche Sponsorengelder für den Wettbewerb akquirieren können, könnten die o. g. Siegerprämien verdoppelt werden.

 

Das von der Bewertungskommission ernannte Siegerdorf (gemäß dem Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb wird es bei 30 teilnehmenden Ortsteilen 2 Kreissieger geben) nimmt automatisch am Landeswettbewerb 2015 teil.

 

 

c)        Aufstellung akquirierter Fördermittel

 

In seiner Sitzung vom 29.04.2010 hat der Kreisausschuss beschlossen, von der Einrichtung einer zentralen Stelle einer Regionalmanagerin/eines Regionalmanagers abzusehen. Zugleich habe ich zugesagt, die Politik regelmäßig über die akquirierten Fördermittel zu informieren. Ich möchte dieser Zusage dadurch nachkommen, dass ich der Niederschrift zur heutigen Sitzung, wie auch in den vergangenen Jahren, eine entsprechende aktuelle Aufstellung der Fördermittel beifüge.