Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO vom 12.02.2021 verwiesen.

 

Landrat Pusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Wie viele Menschen wurden seit dem 8. Februar im Impfzentrum geimpft?

 

Antwort: Seit dem 08.02.2021 bis zum 28.02.2021 wurden 4.614 Personen geimpft. 3.249 Personen mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer und 1.365 Personen mit dem Impfstoff AstraZeneca. Hierbei ist anzumerken, dass AstraZeneca erst seit dem 10.02.2021 verimpft wird.

 

 

2. a. Wie viele Termine wurden in den ersten Tagen witterungsbedingt abgesagt?

Konnten die Termine nachgeholt werden?

 

Antwort: Kein Termin ist witterungsbedingt abgesagt worden. Am 08.02. ist lediglich eine Person unentschuldigt nicht zum Impftermin erschienen.

 

b. Wie viele Termine wurden unentschuldigt nicht wahrgenommen?

 

Antwort: 53 Personen haben Ihre Termine unentschuldigt nicht wahrgenommen.

 

 

3. Sind am Ende der Impftage Impfdosen übriggeblieben? Falls ja, konnten diese verimpft werden und wenn ja, an wen?

 

Antwort: Ja, vom 08.02.2021 bis zum 28.02.2021 sind 141 sog. „Restimpfdosen“ entstanden, die an Personen gem. § 2 (höchste Priorität) Coronavirus-Impfverordnung verimpft worden sind. Zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen war es in Einzelfällen notwendig, die Personengruppen gem. § 3 (hohe Priorität) Coronavirus-Impfverordnung zu impfen. Die Verfahrensweise entspricht ausdrücklich den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung sowie der Erlasslage des Landes NRW.

 

 

4. a. Hat der Kreis Kenntnis von den Verkehrsmitteln, die zur An- und Abreise gewählt wurden?

Wie viele Menschen kamen mit dem ÖPNV, dem privatem PKW und dem Taxi?

 

Antwort: Nein, hierzu kann der Kreis keine gesicherten Aussagen treffen. Nach der subjektiven Wahrnehmung wird vorzugsweise die Anreise mit dem Privat-PKW und Taxi unter Begleitung von Angehörigen vorgenommen.

 

b. Ist eine quantitativ und qualitativ hinreichende Verkehrsleitbeschilderung zum Impfzentrum und zu den Parkmöglichkeiten erfolgt?

 

Antwort: In Abstimmung mit der Stadt Erkelenz und dem Kreisbauhof wurde eine Verkehrsleitbeschilderung vorgenommen.

 

 

c. Steht hinreichend Parkraum - auch für wartende Angehörige/Fahrdienste - zur Verfügung?

 

Antwort: Für die aktuelle Auslastung steht ausreichend Parkraum zur Verfügung. Im Hinblick auf die maximale Auslastung des Impfzentrums wurde ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Impfzentrums errichtet.

 

 

d. Ist eine Vorfahrt für mobilitätseingeschränkte Menschen unmittelbar am Eingang möglich und gibt es hinreichend geschultes Hilfspersonal für die Begleitung dieser Menschen durch die Impfstraße?

 

Antwort: Eine „Vorfahrt“ für mobilitätseingeschränkte Personen ist möglich und wird bei Bedarf auch so praktiziert. Darüber hinaus steht ausreichend geschultes Hilfspersonal der Hilfsorganisationen des Kreises Heinsberg zur Begleitung dieser Menschen durch die Impfstraße zur Verfügung. Zudem stehen Rollstühle zur Nutzung im Impfzentrum bereit.

 

 

5. Wie verteilt sich die Herkunft der Geimpften auf die kreisangehörigen Kommunen?

 

Antwort: Die Daten der Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, liegen ausschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vor. Die Terminvereinbarung über die Sonderkontingente/Berufsgruppen gem. aktueller Erlasslage erfolgt über die Kreisverwaltung. Hierbei ist eine relativ gleichmäßige Verteilung der Herkunft der Besucher zu verzeichnen.

 

 

6. Zu welchem Anteil sind die vorhandenen Impfkapazitäten ausgeschöpft und für welchen Zeitpunkt rechnet die Verwaltung damit, dass auf der Grundlage zugesagter Impfstofflieferungen weitere Impfstraßen geöffnet werden können bzw. eine Vollauslastung erreicht werden kann?

 

Antwort: Die Zahl der Impfstraßen und vorgenommen Impfungen werden anhand der vorhandenen Impfstoffkapazitäten gem. aktueller Erlasslage angepasst und ausgeschöpft. Die Ausbaumöglichkeiten der Impfkapazitäten des Impfzentrums in Erkelenz entsprechen den Vorgaben des Landes NRW. Hierbei ist anzumerken, dass das Land NRW gem. Erlass vom 01.03.2021 bei maximaler Auslastung des Impfzentrums, aber auch in Flächenkreisen, die Einrichtung einer weiteren Impfstelle sowie die Möglichkeit der Kooperation mit Schwerpunktpraxen den Kreisen eröffnet hat.

 

 

7. Welche Impfstoffe wurden im Impfzentrum bisher verimpft?

 

Antwort: siehe Frage 1.“