Landrat Pusch führt wie folgt aus:

Durchführung von Bürgertestungen

 

In der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Mittwoch wurde beschlossen, dass alle asymptomatischen Bürger im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche einen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests haben. Die entsprechende Anpassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes ist heute veröffentlicht worden. Der Aufbau der Teststrukturen soll entsprechend des MPK-Beschlusses bis Anfang April schrittweise erfolgen.

 

Das MAGS NRW hat der Verwaltung gestern verschiedene Unterlagen – teilweise noch in der Entwurfsfassung – zur weiteren Vorgehensweise vorgelegt, u. a. die Mindestanforderungen an Teststellen.

Außerdem hat das MAGS alle Anbieter, die bisher schon Tests angeboten haben, vorübergehend im Rahmen einer Allgemeinverfügung beauftragt, diese weiterhin durchzuführen.

 

Im Kreis Heinsberg gibt es bislang zwei Anbieter, die entsprechende Tests angeboten haben. Weitere Anbieter haben sich bereits gemeldet.

Die Verwaltung wird morgen ein Online-Formular bereitstellen, über das sich interessierte Anbieter bewerben können. Die Bürgermeisterin und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen wurden gebeten, potenzielle Anbieter bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zu unterstützen.

Das gesamte Verfahren soll möglichst unbürokratisch durchgeführt werden und die Testungen möglichst dezentral erfolgen.

 

Neben der Vergütung für die Durchführung der Tests, die die Anbieter mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen, stellt das Land voraussichtlich für jede beauftragte Teststelle eine einmalige Einrichtungspauschale sowie eine monatliche Grundpauschale in Höhe von jeweils 1.000,00 € bereit.“