Beschluss:


Durch die vorgenannten vom Kreistag gewählten Ausschussmitglieder wird die Verpflichtungsformel zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben gesprochen und durch Unterschrift in einer Verpflichtungsniederschrift bestätigt.  Die vom Ausschussvorsitzenden gegengezeichneten Originale der einzelnen Verpflichtungsniederschriften sind der Originalniederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses als Anlagen beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis: