Sitzung: 16.03.2021 Bauausschuss
Vorlage: 0032/2021
Beschluss:
Allgemeiner
Vertreter Schneider informiert wie folgt:
Anlässlich der
ersten Sitzung des neu
gebildeten Bauausschusses möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen und einen
kurzen Überblick über den Aufgabenbereich dieses Gremiums geben. Der
Bauausschuss ist für die Vergabe von Hochbaumaßnahmen zuständig sowie für alle
Fragen, die mit den jeweiligen Vergaben im Zusammenhang stehen. Er berät und
beschließt im Rahmen des Haushaltsplanes über die verschiedenen baulichen
Maßnahmen des Kreises und prüft deren ordnungsgemäße Umsetzung.
Der Bauausschuss
ist ein freiwilliger Ausschuss, der Beschlüsse des Kreisausschusses und des
Kreistages vorbereitet. Ihm obliegt darüber hinaus ein Beschlussrecht im Rahmen
der vom Kreistag getroffenen Regelungen. Mit Beschluss vom 06. November 1997
hat der Kreistag festgelegt, dass Aufträge öffentlich auszuschreiben sind,
sofern nicht die Natur der Leistung oder Lieferung oder besondere Umstände eine
beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.
Über
die Erteilung des Zuschlages bzw. die Vergabe des Auftrages entscheidet
-
bei
konsumtiven Hochbaumaßnahmen und im unmittelbaren Zusammenhang hierzu
stehenden Maßnahmen bis zu einer Auftragshöhe von 50.000,- € netto der Landrat.
-
für
investive Hochbaumaßnahmen unabhängig von deren voraussichtlicher Auftragshöhe
sowie für konsumtive Hochbaumaßnahmen ab einer voraussichtlichen Auftragshöhe
von 50.000,- € gelten abweichend folgende Regelungen:
·
Der
Landrat stellt dem Bauausschuss die entsprechenden Hochbaumaßnahmen möglichst
frühzeitig vor. Eine detaillierte Projektvorstellung erfolgt unter Angabe einer
Kostenschätzung.
·
Der
Landrat ist ermächtigt, zur Vorbereitung der Projektvorstellung Architekten-/Ingenieurleistungen
zu beauftragen, sofern die Baumaßnahme im Haushalt eingeplant ist.
·
Über
die Durchführung der vorgestellten Baumaßnahme entscheidet der Landrat im
Einvernehmen mit dem Bauausschuss. Wird eine Maßnahme beschlossen, führt der
Landrat sämtliche zur Realisierung der Maßnahme notwendigen Vergabeverfahren in
eigener Zuständigkeit durch und erteilt die entsprechenden Aufträge.
Abweichend
hiervon ist der Bauausschuss zu beteiligen, wenn die Schwellenwerte für die
Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens überschritten werden.
aktuelle
Schwellenwerte:
5.350.000,-
€ für Bauaufträge;
214.000,- € für Liefer- und
Dienstleistungsaufträge
Dem
Bauausschuss ist über abgeschlossene Maßnahmen zu berichten.
·
Sollte
im Verlauf einer Maßnahme festgestellt werden, dass die voraussichtlichen
Gesamtkosten die Kostenschätzung um mehr als 10 % netto oder 50.000,- € netto
übersteigen entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit dem Bauausschuss, im
Falle einer geringeren Überschreitungen der Landrat.
Die Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen sind der Niederschrift in der Anlage beigefügt.
Zentraler
Ansprechpartner für alle Fragen rund um die 31 zu
bewirtschaftenden kreiseigenen Liegenschaften mit rund 122.370 m2 Grundfläche ist das Amt für Gebäudewirtschaft. Neben
der Planung und Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten liegt der
Schwerpunkt der baulichen Maßnahmen in der Sicherstellung der Substanzerhaltung
der Gebäude und technischen Anlagen durch Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen, für die jährliche Haushaltsmittel in Höhe von rund
1,3 Mio. € benötigt werden. Darüber
hinaus koordiniert das Amt für Gebäudewirtschaft alle kaufmännischen und
infrastrukturellen Leistungen der kreiseigenen Liegenschaften. Hierzu gehören
insbesondere folgende Leistungen der Gebäudebewirtschaftung mit einem
jährlichen Haushaltsvolumen in Höhe von rund 2,9 Mio. (Haushaltsjahr 2020) für:
Energieversorgung, Gebäudereinigung, Entsorgung, Telekommunikation und Gebäudeversicherungen.
Weitere Aufgabenbereiche sind die Beschaffung, An- und Verkauf von Immobilien
sowie die An- und Vermietung von Gebäuden und Räumlichkeiten.
Im Wege der
Amtshilfe führt das Amt für Gebäudewirtschaft für das kreiseigene Jugendamt
Plausibilitätsprüfungen für Umbau und/oder Erweiterungsmaßnahmen für die U 3
Betreuung an Kindertagesstätten durch.
Des Weiteren
obliegen dem Amt für Gebäudewirtschaft die Aufgaben des technischen Gebäudemanagements
für den Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH (RD HS).
Seit dem 01.01.2015
ist das Amt für Gebäudewirtschaft auch als Dienstleister für das Jobcenter
Kreis Heinsberg mit seinen Geschäftsstellen in Erkelenz, Geilenkirchen,
Heinsberg und Hückelhoven tätig. Auf der Grundlage eines
Dienstleistungsvertrages nimmt das Amt die Aufgaben des Gebäude-, Flächen-,
Mietvertrags-, Bewirtschaftungs- und Inventarmanagements für das Jobcenter
wahr. Eine Liste der zu betreuenden Liegenschaften und ein Organigramm des
Amtes für Gebäudewirtschaft liegen zur Information als Tischvorlage aus.
Da es heute die
erste Sitzung des Bauausschusses in neuer Zusammensetzung ist, erscheint es
angebracht, auch die in der letzten Wahlzeit realisierten Baumaßnahmen
anzusprechen.
So standen in den
Jahren 2015 bis heute die zahlreichen baulichen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung
des von der Landesregierung beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der
Schulinfrastruktur in NRW „Gute Schule 2020“ und des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes NRW –
1. und 2. Kapitel (KInvFöG NRW) mit einem Auftragsvolumen von rund 22,3 Mio. € im Mittelpunkt der baulichen Tätigkeiten. Hier
sind in erster Linie die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Feuerschutzzentrum
in Erkelenz, die Erweiterung der Rurtal-Schule, der Neubau der
Janusz-Korczak-Schule, der Neubau eines Forums am Berufskolleg Erkelenz und die
Erweiterung des Forums an den Berufskollegs in Geilenkirchen zu nennen. Für
diese überwiegend abgeschlossenen Maßnahmen konnten bis heute Fördermittel in
Höhe von rund 12,3 Mio. € abgerufen
werden. Als letzte bauliche Maßnahme aus
diesem Gesamtpaket wird derzeit der Neubau des Forums am Kreisgymnasium
errichtet. Zum Ende dieses Monats beginnen die Rohbauarbeiten. Die
Fertigstellung ist für den Herbst 2022 geplant.
Abstimmungsergebnis: