Beschluss:


Allgemeiner Vertreter Schneider informiert wie folgt:

Anlässlich der ersten Sitzung des neu gebildeten Bauausschusses möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen und einen kurzen Überblick über den Aufgabenbereich dieses Gremiums geben. Der Bauausschuss ist für die Vergabe von Hochbaumaßnahmen zuständig sowie für alle Fra­gen, die mit den jeweiligen Vergaben im Zusammenhang stehen. Er berät und beschließt im Rahmen des Haushaltsplanes über die verschiedenen baulichen Maßnahmen des Kreises und prüft deren ordnungsgemäße Umsetzung.

Der Bauausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss, der Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages vorbereitet. Ihm obliegt darüber hinaus ein Beschlussrecht im Rahmen der vom Kreistag getroffenen Regelungen. Mit Beschluss vom 06. November 1997 hat der Kreistag festgelegt, dass Aufträge öffentlich auszuschreiben sind, sofern nicht die Natur der Leistung oder Lieferung oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihän­dige Vergabe rechtfertigen.

Über die Erteilung des Zuschlages bzw. die Vergabe des Auftrages entscheidet

-          bei konsumtiven Hochbaumaßnahmen und im unmittelbaren Zusammenhang hier­zu stehenden Maßnahmen bis zu einer Auftragshöhe von 50.000,- € netto der Land­rat.

 

-          für investive Hochbaumaßnahmen unabhängig von deren voraussichtlicher Auf­tragshöhe sowie für konsumtive Hochbaumaßnahmen ab einer voraussichtlichen Auftragshöhe von 50.000,- € gelten abweichend folgende Regelungen:

 

·         Der Landrat stellt dem Bauausschuss die entsprechenden Hochbaumaß­nahmen möglichst frühzeitig vor. Eine detaillierte Projektvorstellung erfolgt unter Angabe einer Kostenschätzung.

 

·         Der Landrat ist ermächtigt, zur Vorbereitung der Projektvorstellung Archi­tekten-/Ingenieurleistungen zu beauftragen, sofern die Baumaßnahme im Haushalt eingeplant ist.

 

·         Über die Durchführung der vorgestellten Baumaßnahme entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit dem Bauausschuss. Wird eine Maßnahme be­schlossen, führt der Landrat sämtliche zur Realisierung der Maßnahme notwendigen Vergabeverfahren in eigener Zuständigkeit durch und erteilt die entsprechenden Aufträge.

 

Abweichend hiervon ist der Bauausschuss zu beteiligen, wenn die Schwel­lenwerte für die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens überschritten werden.

 

aktuelle Schwellenwerte:

 

5.350.000,- €          für Bauaufträge;

    214.000,- €          für Liefer- und Dienstleistungsaufträge

 

Dem Bauausschuss ist über abgeschlossene Maßnahmen zu berichten.

 

·         Sollte im Verlauf einer Maßnahme festgestellt werden, dass die voraussicht­lichen Gesamtkosten die Kostenschätzung um mehr als 10 % netto oder 50.000,- € netto übersteigen entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit dem Bauausschuss, im Falle einer geringeren Überschreitungen der Landrat.

 

Die Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen sind der Niederschrift in der Anlage beige­fügt.

Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die 31 zu bewirtschaftenden kreiseigenen Liegenschaften mit rund 122.370 m2 Grundfläche ist das Amt für Gebäudewirtschaft. Neben der Planung und Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten liegt der Schwerpunkt der baulichen Maßnahmen in der Sicherstellung der Substanzerhaltung der Gebäude und tech­nischen Anlagen durch Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, für die jährliche Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,3 Mio. € benötigt werden.  Darüber hinaus koordiniert das Amt für Gebäudewirtschaft alle kaufmännischen und infrastrukturellen Leistungen der kreisei­ge­nen Liegenschaften. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen der Gebäudebewirt­schaftung mit einem jährlichen Haushaltsvolumen in Höhe von rund 2,9 Mio. (Haushaltsjahr 2020) für: Energieversorgung, Gebäudereinigung, Entsorgung, Telekommunikation und Ge­bäudeversicherungen. Weitere Aufgabenbereiche sind die Beschaffung, An- und Verkauf von Immobilien sowie die An- und Vermietung von Gebäuden und Räumlichkeiten.

Im Wege der Amtshilfe führt das Amt für Gebäudewirtschaft für das kreiseigene Jugendamt Plausibilitätsprüfungen für Umbau und/oder Erweiterungsmaßnahmen für die U 3 Betreuung an Kindertagesstätten durch.

Des Weiteren obliegen dem Amt für Gebäudewirtschaft die Aufgaben des technischen Gebäu­demanagements für den Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH (RD HS). 

Seit dem 01.01.2015 ist das Amt für Gebäudewirtschaft auch als Dienstleister für das Jobcen­ter Kreis Heinsberg mit seinen Geschäftsstellen in Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven tätig. Auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages nimmt das Amt die Auf­gaben des Gebäude-, Flächen-, Mietvertrags-, Bewirtschaftungs- und Inventarma­nagements für das Jobcenter wahr. Eine Liste der zu betreuenden Liegenschaften und ein Organigramm des Amtes für Gebäude­wirtschaft liegen zur Information als Tischvorlage aus.

Da es heute die erste Sitzung des Bauausschusses in neuer Zusammensetzung ist, erscheint es ange­bracht, auch die in der letzten Wahlzeit realisierten Baumaßnahmen anzusprechen.

So standen in den Jahren 2015 bis heute die zahlreichen baulichen Maßnahmen im Rahmen der Umset­zung des von der Landesregierung beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruk­tur in NRW „Gute Schule 2020“ und des  Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes NRW – 1. und 2. Kapitel (KInvFöG NRW) mit einem Auftragsvolumen von rund               22,3 Mio. € im Mittelpunkt der baulichen Tätigkeiten. Hier sind in erster Linie die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Feuerschutzzentrum in Erkelenz, die Erweiterung der Rurtal-Schule, der Neubau der Janusz-Korczak-Schule, der Neubau eines Forums am Berufskolleg Erkelenz und die Erweite­rung des Forums an den Berufskollegs in Geilenkirchen zu nennen. Für diese überwiegend abgeschlossenen Maßnahmen konnten bis heute Fördermittel in Höhe von rund   12,3 Mio. € abgerufen werden.  Als letzte bauliche Maßnahme aus diesem Gesamtpaket wird derzeit der Neubau des Forums am Kreisgymnasium errichtet. Zum Ende dieses Monats beginnen die Rohbauarbeiten. Die Fertigstellung ist für den Herbst 2022 ge­plant.

 

 


Abstimmungsergebnis: