Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO betr. „Schnelltests an Schulen und Kindertagesstätten“ vom 04.03.2021 verwiesen.

 

Landrat Pusch beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt:

„1. Wie viele Schnelltests stehen dem Kreis aktuell zur Verfügung? Wie lange werden die Vorräte voraussichtlich reichen? Zeichnet sich am Markt nach Einschätzung der Verwaltung ein Engpass -wie beim Schutzmaterial im vergangenen Jahr- ab?

 

Antwort: Vom Kreis Heinsberg wurden Corona-Schnelltests für die Anwendung durch Laien in einer Menge von zunächst 160.000 Stück beschafft.

 

Die Verwendung ist vorgesehen

- für Personal von Schulen sowie für die Schüler/-innen selbst, die vor dem 15.03.2021 im Präsenzunterricht waren (Grundschulen, Förderschulen, Abschlussklassen),

- für Personal von Kitas im Kreis Heinsberg,

- für den Zeitraum von der 10. bis zur 12. KW (Osterferien),

- für eine 2-malige Testung je Woche.

 

Eine Nachbestellung in einer Menge von zusätzlich 100.000 Stück befindet sich in der Abwicklung. Diese Test-Kits werden ergänzend beschafft für Testungen der übrigen Schulklassen, die ab dem 15.03.2021 ebenfalls den Präsenzunterricht aufnehmen.

 

Zur Frage der Verfügbarkeit am Markt kann nur auf allgemein zugängliche Informationsquellen zurückgegriffen werden. Aktuell zeichnet sich dort eine rasante Veränderung/Entwicklung ab. Die Bedarfe und somit auch die Verfügbarkeit werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst, vor allem aber auch maßgeblich durch gesetzliche Vorgaben, die immer wieder - häufig auch kurzfristig - der aktuellen Entwicklung der Infektionslage angepasst werden.

 

 

2. Trägt der Kreis die Kosten für die Schnelltests selbst? Falls ja, wie hoch sind die Kosten? Wird ein Teil refinanziert (z.B. das Land NRW als Arbeitgeber der Lehrkräfte)?

 

Antwort: Die Kosten der Beschaffung belaufen sich auf zunächst 733.000 € (inkl. USt.) für die zuerst beschaffte Menge; zzgl. 446.000 € (inkl. USt.) für die Nachbestellung. Sie werden aus Finanzmitteln des Kreises Heinsberg bestritten. Möglichkeiten der Refinanzierung werden momentan geprüft.

 

 

3. Welche personelle und materielle Unterstützung erhalten die Schulen zur Durchführung der Testungen?

 

Antwort: Alle Einrichtungen wurden mit Test-Kits, ausführlichen Handlungsanweisungen, Informationsmaterialien für Eltern, Schüler/innen und Personal sowie Formularen zur Befundübermittlung ausgestattet. Personelle Unterstützung der Schulen ist bislang durch Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes in der Form der Anleitung/Schulung zur Anwendung der Schnelltests erfolgt. Sobald die Testungen in den Schulen beginnen, sind auf Anfrage Hilfestellungen und Begleitungen der Gruppentests durch das Gesundheitsamt jederzeit möglich. Außerdem wurden Rufnummern für eine direkte Erreichbarkeit eingerichtet.“