Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des
Kreisausschusses ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO betr. „Schnelltests
an Schulen und Kindertagesstätten“ vom 04.03.2021 verwiesen.
Landrat Pusch beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion
wie folgt:
„1. Wie viele
Schnelltests stehen dem Kreis aktuell zur Verfügung? Wie lange werden die Vorräte
voraussichtlich reichen? Zeichnet sich am Markt nach Einschätzung der
Verwaltung ein Engpass -wie beim Schutzmaterial im vergangenen Jahr- ab?
Antwort: Vom Kreis
Heinsberg wurden Corona-Schnelltests für die Anwendung durch Laien in einer
Menge von zunächst 160.000 Stück beschafft.
Die Verwendung ist vorgesehen
- für Personal von Schulen sowie für die
Schüler/-innen selbst, die vor dem 15.03.2021 im Präsenzunterricht waren
(Grundschulen, Förderschulen, Abschlussklassen),
- für Personal von Kitas im Kreis Heinsberg,
- für den Zeitraum von der 10. bis zur 12. KW
(Osterferien),
- für eine 2-malige Testung je Woche.
Eine Nachbestellung in einer Menge von
zusätzlich 100.000 Stück befindet sich in der Abwicklung. Diese Test-Kits
werden ergänzend beschafft für Testungen der übrigen Schulklassen, die ab dem
15.03.2021 ebenfalls den Präsenzunterricht aufnehmen.
Zur Frage der Verfügbarkeit am Markt kann nur
auf allgemein zugängliche Informationsquellen zurückgegriffen werden. Aktuell
zeichnet sich dort eine rasante Veränderung/Entwicklung ab. Die Bedarfe und
somit auch die Verfügbarkeit werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst,
vor allem aber auch maßgeblich durch gesetzliche Vorgaben, die immer wieder -
häufig auch kurzfristig - der aktuellen Entwicklung der Infektionslage
angepasst werden.
2. Trägt der Kreis
die Kosten für die Schnelltests selbst? Falls ja, wie hoch sind die Kosten?
Wird ein Teil refinanziert (z.B. das Land NRW als Arbeitgeber der Lehrkräfte)?
Antwort: Die Kosten der
Beschaffung belaufen sich auf zunächst 733.000 € (inkl. USt.) für die zuerst
beschaffte Menge; zzgl. 446.000 € (inkl. USt.) für die Nachbestellung. Sie
werden aus Finanzmitteln des Kreises Heinsberg bestritten. Möglichkeiten der
Refinanzierung werden momentan geprüft.
3. Welche
personelle und materielle Unterstützung erhalten die Schulen zur Durchführung
der Testungen?
Antwort: Alle Einrichtungen
wurden mit Test-Kits, ausführlichen Handlungsanweisungen,
Informationsmaterialien für Eltern, Schüler/innen und Personal sowie Formularen
zur Befundübermittlung ausgestattet. Personelle Unterstützung der Schulen ist
bislang durch Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes in der Form der
Anleitung/Schulung zur Anwendung der Schnelltests erfolgt. Sobald die Testungen
in den Schulen beginnen, sind auf Anfrage Hilfestellungen und Begleitungen der
Gruppentests durch das Gesundheitsamt jederzeit möglich. Außerdem wurden
Rufnummern für eine direkte Erreichbarkeit eingerichtet.“