Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:


Die Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises Heinsberg wird mit Wirkung vom 01.08.2014 um das Angebot „Instrumentenkarussell“ (Ziffer 1.5) ergänzt und der der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus beigefügten Anlage entsprechend neu gefasst.


Von Oktober 2013 bis einschließlich Februar 2014 fand in einem Probelauf das Angebot „Instrumentenkarussell“ an der Kreismusikschule statt. In Gruppen von fünf bis sieben Teilnehmern erhielten Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren die Gelegenheit, an vier Unterrichtsstunden teilzunehmen, um verschiedene Instrumente kennen zu lernen. Hier bestand die Wahl zwischen der Gruppe I mit den Instrumenten Violine, Gitarre, Klarinette und Keyboard sowie der Gruppe II mit den Instrumenten Querflöte, Schlagzeug, Violoncello und Klavier. Am Ende des „Instrumentenkarussells“ wurde den Eltern und Kindern ein Beratungsgespräch angeboten.

 

Am Probelauf des Angebotes „Instrumentenkarussell“ haben 34 Kinder teilgenommen, die in fünf Gruppen aufgeteilt wurden. Das Angebot ist auch unter Berücksichtigung einer 10%igen Pauschale für Verwaltungsgemeinkosten kostendeckend. Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen in den Beratungsgesprächen, die in der Instrumentengruppe II  bereits stattgefunden haben, ist nach Einschätzung der Musikschulleiterin mit einer Anmeldung derjenigen Schüler/innen, die an dem Angebot „Instrumentenkarussell“ teilgenommen haben, zum Instrumentalunterricht ab Mai oder nach den Sommerferien zu rechnen. Einige der o. g. Schüler/innen haben bereits mit dem Unterricht begonnen.

 

Da sich der Probelauf  bewährt hat und das Angebot „Instrumentenkarussell“ eine Basis bildet zur weiteren Inanspruchnahme des Musikschulangebotes ist beabsichtigt, dieses in die Entgeltordnung aufzunehmen; das Entgelt für das Angebot „Instrumentenkarussell“ soll - wie im Probelauf - 23,50 € pro Monat betragen.