Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO betr. „Kontaktnachverfolgungsapps zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 08.03.2021 verwiesen.

 

Die folgenden Ausführungen werden zwecks Verkürzung der Sitzung lediglich der Niederschrift beigefügt:

 

Frage 1. Ist das Kreisgesundheitsamt geschult und technisch ausgerüstet, um solche Kontaktnachverfolgungsapps zu nutzen?

 

Antwort: Besondere Schulungen bzw. technische Ausstattungen sind für die Nutzung von Kontaktnachverfolgungsapps in der Regel nicht erforderlich.

 

 

Frage 2. Benutzt das Kreisgesundheitsamt, Luca oder andere Kontaktnachverfolgungsapps zum Aufdecken von Infektionsketten? Wenn ja, welche?

 

Antwort: Bislang hat das Gesundheitsamt keine Kontaktnachverfolgungsapps angebunden. Problematisch ist, dass über diese Apps eine sehr große Menge an Daten übermittelt wird, die dann daraufhin gefiltert werden müssen, ob Kontakte bspw. für mehr als 15 Minuten bestanden haben o. ä.

Filterfunktionen fehlen zumindest derzeit noch, weshalb die Menge der übermittelten, aber oftmals nicht notwendigen Daten für die Gesundheitsämter eher zu einer Mehrbelastung führt als zu einer Entlastung.

 

Unabhängig davon können die per App übermittelten Daten die persönliche Kontaktaufnahme zu Kontaktpersonen nicht vollständig ersetzen, da sich erfahrungsgemäß bei den betroffenen Personen immer zahlreiche Fragen ergeben, die nur im Gespräch beantwortet werden können.

 

Schließlich werden Nachverfolgungsapps nur dann Akzeptanz in der Bevölkerung haben, wenn nicht diverse Systeme parallel angeboten werden. Das Land befindet sich aktuell noch in der Klärungsphase, ob eine Festlegung auf ein oder zumindest einige wenige Systeme erfolgen wird.

 

 

Frage 3. Sieht das Kreisgesundheitsamt Kontaktnachverfolgungsapps als ein Mittel, um Öffnungen von Restaurants, Kinos, Fitnessstudios etc. zu beschleunigen?

 

Antwort: Die Kontaktnachverfolgungsapps bieten insbesondere Gewerbetreibenden oder Veranstaltern eine Möglichkeit, Kontakte einfacher nachverfolgen zu können, sofern alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzung für weitere Öffnungsschritte sind insbesondere niedrige Infektionszahlen in Verbindung mit umfangreichen Testmöglichkeiten, damit es möglichst gar nicht zu Infektionen, die eine Nachverfolgung erforderlich machen, kommt.

 

 

Frage 4. Ist das Kreisgesundheitsamt bzw. die Kreisverwaltung im direkten Kontakt mit Unternehmern oder Personen anderer Branchen, welche aus pandemischen Gründen geschlossen haben müssen, und appelliert für die Adoption von Kontaktnachverfolgungsapps?

 

Antwort: Es kommen vereinzelt Nachfragen von Unternehmen, ob eine Anbindung von Apps möglich ist. Ein aktives Werben für die Nutzung von Kontaktnachverfolgungsapps erfolgt vor dem Hintergrund der zuvor genannten Punkte nicht.“