Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung
des Kreistages beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO betr.
„Kontaktnachverfolgungsapps zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 08.03.2021
verwiesen.
Die folgenden Ausführungen werden zwecks Verkürzung
der Sitzung lediglich der Niederschrift beigefügt:
„Frage
1. Ist das Kreisgesundheitsamt geschult und technisch ausgerüstet, um solche
Kontaktnachverfolgungsapps zu nutzen?
Antwort: Besondere
Schulungen bzw. technische Ausstattungen sind für die Nutzung von
Kontaktnachverfolgungsapps in der Regel nicht erforderlich.
Frage 2. Benutzt das Kreisgesundheitsamt, Luca oder andere
Kontaktnachverfolgungsapps zum Aufdecken von Infektionsketten? Wenn ja, welche?
Antwort: Bislang hat das
Gesundheitsamt keine Kontaktnachverfolgungsapps angebunden. Problematisch ist,
dass über diese Apps eine sehr große Menge an Daten übermittelt wird, die dann
daraufhin gefiltert werden müssen, ob Kontakte bspw. für mehr als 15 Minuten
bestanden haben o. ä.
Filterfunktionen
fehlen zumindest derzeit noch, weshalb die Menge der übermittelten, aber
oftmals nicht notwendigen Daten für die Gesundheitsämter eher zu einer
Mehrbelastung führt als zu einer Entlastung.
Unabhängig
davon können die per App übermittelten Daten die persönliche Kontaktaufnahme zu
Kontaktpersonen nicht vollständig ersetzen, da sich erfahrungsgemäß bei den
betroffenen Personen immer zahlreiche Fragen ergeben, die nur im Gespräch
beantwortet werden können.
Schließlich
werden Nachverfolgungsapps nur dann Akzeptanz in der Bevölkerung haben, wenn
nicht diverse Systeme parallel angeboten werden. Das Land befindet sich aktuell
noch in der Klärungsphase, ob eine Festlegung auf ein oder zumindest einige
wenige Systeme erfolgen wird.
Frage 3. Sieht das Kreisgesundheitsamt Kontaktnachverfolgungsapps als
ein Mittel, um Öffnungen von Restaurants, Kinos, Fitnessstudios etc. zu
beschleunigen?
Antwort: Die
Kontaktnachverfolgungsapps bieten insbesondere Gewerbetreibenden oder
Veranstaltern eine Möglichkeit, Kontakte einfacher nachverfolgen zu können,
sofern alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung
für weitere Öffnungsschritte sind insbesondere niedrige Infektionszahlen in
Verbindung mit umfangreichen Testmöglichkeiten, damit es möglichst gar nicht zu
Infektionen, die eine Nachverfolgung erforderlich machen, kommt.
Frage 4. Ist das Kreisgesundheitsamt bzw. die Kreisverwaltung im
direkten Kontakt mit Unternehmern oder Personen anderer Branchen, welche aus
pandemischen Gründen geschlossen haben müssen, und appelliert für die Adoption
von Kontaktnachverfolgungsapps?
Antwort: Es kommen
vereinzelt Nachfragen von Unternehmen, ob eine Anbindung von Apps möglich ist.
Ein aktives Werben für die Nutzung von Kontaktnachverfolgungsapps erfolgt vor
dem Hintergrund der zuvor genannten Punkte nicht.“