Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln genehmigt der Kreistag den Abschluss der im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung einer Trägergemeinschaft für den Rettungshubschrauber „Christoph Europa 1“.

 

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung noch redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung des Kreistages bedarf.

 

 


Durch den Erlass „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ vom 25.10.2006 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die öffentliche Luftrettung NRW neu geregelt. Dabei wurden die Aufgaben, Kernträger, Standorte und Einsatzbereiche der Rettungshubschrauber festgelegt. Der Kreis Aachen (ab dem 21.10.2009 StädteRegion Aachen als Rechtsnachfolger des Kreises Aachen) wurde in diesem Zusammenhang als Kernträger für den Rettungshubschrauber (RTH) „Christoph Europa 1“ bestimmt und hat mit der kreisfreien Stadt Aachen, den Kreisen Düren, Heinsberg und Euskirchen sowie dem Rhein-Erft-Kreis durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung eine Trägergemeinschaft zu bilden.

 

Zum regelmäßigen Einsatzbereich des in Würselen stationieren RTH gehören neben den o. g. Kommunen auch angrenzende Gebiete in Belgien und den Niederlanden. Der Geneeskundige GezondheitsDienst Zuid Limburg (GGD Zuid Limburg) als Träger vom Ambulancedienst wird aufgrund des EG-Vertrages sowie des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen ebenfalls Vertragspartner der in Rede stehenden Trägergemeinschaft.

 

Es ist beabsichtigt, dass die StädteRegion Aachen als Kernträger im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Rettungsgesetz NRW die Aufgabe der Luftrettung für die eingangs genannten Vertragspartner in seine Zuständigkeit übernimmt. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Luftrettungsdienstes erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen. Zuständige Leitstelle für die Einsätze des RTH „Christoph Europa 1“ ist die städteregionale Leitstelle. Nähere Einzelheiten sind dem Entwurf der der Einladung zur Kreisausschusssitzung beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft zu entnehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Inhalt der vom Kreistag zu beschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die zwischen den Vertragspartnern und der Bezirksregierung Köln (als Genehmigungsbehörde) abgestimmt wurde, keine Bedenken. Die in Rede stehende Vereinbarung ersetzt die ursprünglich abgeschossene Vereinbarung bezüglich des RTH „Christoph Europa 1“ aus dem Jahre 1983.