Sitzung: 23.03.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0037/2021
Beschlussvorschlag:
Der Beteiligungsbericht des Kreises Heinsberg für
das Jahr 2019 wird beschlossen.
Im Jahr 2005 hat
der nordrhein-westfälsche Gesetzgeber mit dem Gesetz für ein Neues Kommunales
Finanzmanagement (NKFG) das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen grundlegend
reformiert. Unter anderem wurden die Städte, Gemeinden und Umlageverbände in §
116 GO NRW a. F. verpflichtet, erstmals zum 31.12.2010 Gesamtabschlüsse aufzustellen.
Der Kreis Heinsberg
hat seitdem jeweils einen Gesamtabschluss bis einschließlich für das
Haushaltsjahr 2018 erstellt. Gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 a. F. wurde den
Gesamtabschlüssen auch jeweils ein Beteiligungsbericht beigefügt, in dem die
wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen erläutert wurden.
Die Erfahrungen
vieler Kommunen und auch des Kreises Heinsberg mit dem Gesamtabschluss haben
allerdings gezeigt, dass die hohen Erwartungen nur zum Teil erfüllt werden bzw.
der damit verbundene Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den
zusätzlich gewonnen Erkenntnissen steht.
Am 01.01.2019 ist
das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement
(2. NKFWG NRW) in Kraft getreten. Im 2. NKFWG NRW ist u. a. neu die Möglichkeit
einer Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses eingefügt worden (§
116 a GO NRW). Dieser Befreiungstatbestand kann erstmals auf den
Gesamtabschluss 2019 angewendet werden.
Da die
Voraussetzungen für eine Gesamtabschlussbefreiung für das Haushaltsjahr 2019
vorlagen, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 08.09.2020 entschieden, auf die
Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 zu verzichten.
Da der Kreis
Heinsberg von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung
eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht hat, ist ein Beteiligungsbericht gemäß
§ 117 GO NRW n. F. zu erstellen, über den der Kreistag in öffentlicher Sitzung
gesondert zu beschließen hat.
Der vorliegende
Beteiligungsbericht enthält gem. § 117 GO NRW u. a. die
Beteiligungsverhältnisse der 17 unmittelbaren sowie der vier mittelbaren
Beteiligungen von besonderer Bedeutung des Kreises Heinsberg, die
Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche, eine Übersicht über
den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals.
Der
Beteiligungsbericht zum 31.12.2019 ist im Sitzungsdienstprogramm zu diesem
Tagesordnungspunkt sowie beim Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen
einsehbar und kann auf Wunsch als Papierfassung übersandt werden.