Sitzung: 23.03.2021 Kreistag
Landrat Pusch berichtet wie folgt:
„Durchführung von Bürgertestungen
Wie bereits in der Kreisausschusssitzung am 09.03.2021 berichtet, läuft der Ausbau der Teststrukturen zur Durchführung der kostenlosen Bürgertestungen, auf die jeder Bürger mindestens einmal wöchentlich Anspruch hat.
Bisher haben 55 Arzt- und Zahnarztpraxen ihre Teilnahme an der Durchführung von Bürgertestungen angezeigt. Weiterhin bieten acht Apotheken und aktuell vier größere Teststellen die kostenlosen Tests für asymptomatische Personen an. Voraussichtlich bis Ende des Monats bzw. unmittelbar nach Ostern werden weitere 13 Teststellen ihren Betrieb aufnehmen.
Eine Übersicht der Stellen, die kostenlosen Testungen anbieten, wird in täglich aktualisierter Form auf der Homepage der Kreisverwaltung unter dem Punkt „Bürgertestungen“ veröffentlicht.
Arztpraxen, die Tests nur für eigene Patienten anbieten, sind in der Aufstellung nicht enthalten.“
In diesem Zusammenhang erklärt Landrat Pusch dem Kreistag, dass der Kreis Heinsberg sich schriftlich beim Land NRW als sog. Modellregion beworben habe. Durch breites Testregime könnten dabei wieder Öffnungen im Einzelhandel oder anderen Bereichen möglich sein. Nun warte man auf die Rückmeldung des Landes NRW.
Im
Anschluss führt Landrat Pusch wie folgt aus:
„Zentrum für kommunale Bildung und Integration:
Interreg V-Förderung
In der Sitzung des Kreisausschusses am 22.12.2020 wurde die Partnerschaft des Kreises Heinsberg in dem Interreg V-Antrag der Euregio-Maas-Rhein (EMR) zum Aufbau eines Euregionalen Koordinierungs- und Wissenszentrum für Nachbarsprachen und interkulturelle Kompetenzen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die erforderliche anteilige Projektstelle einzurichten und zu besetzen sowie die mit dem Antrag verbundenen Eigenmittel im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Dies ist erfolgt.
Am 03.02.2021 hat der Interreg-Begleitausschuss das Projekt genehmigt. Mit Bescheid vom 17.03.2021 hat die Bezirksregierung Köln eine Zusage zur Ko-Finanzierung des Landes NRW abgegeben. Der Interreg-Zuwendungsbescheid („Grant Letter“) liegt seit gestern, 22.03.2021, vor.
Als Startschuss ist am 19.04.2021 eine gemeinsame digitale Pressekonferenz der EMR, der kommunalen deutschen Partner und der Bezirksregierung Köln terminiert.“
Anschließend übergibt Landrat Pusch das Wort an Kämmerer
Schmitz, der zur finanziellen Lage des Kreises Heinsberg berichtet:
„Bericht über die finanzielle
Lage des Kreises Heinsberg
Aufgrund der Corona-Pandemie
und der hierzu ergangenen haushaltsrechtlichen Bestimmungen wird der Kreistag
vierteljährlich über die finanzielle Lage des Kreises informiert.
Die letzte Berichterstattung
über den Haushaltsverlauf 2020 erfolgte am 22.12.2020 im Kreistag und am
21.01.2021 im Finanzausschuss. Aus heutiger Sicht stellt sich die finanzielle
Lage des Kreises wie folgt dar:
1.
Haushaltsjahr 2020
1.1.
Coronabedingte Haushaltsauswirkungen
Die coronabedingte
Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2020 liegt nach derzeitigem Zwischenstand
weiterhin bei 7,2 Mio. Euro. Es gibt somit keine wesentliche Veränderung
gegenüber der Berichterstattung im Finanzausschuss am 21.01.2021.
Der Betrag von 7,2 Mio. Euro
ergibt sich aus Aufwendungen in Höhe von 10,5 Mio. Euro abzüglich der Erträge
von 3,3 Mio. Euro. Rund 75 % der Aufwendungen (7,9 Mio. Euro) entfallen auf
Beschaffungskosten für Schutzausrüstungen (Atemschutzmasken, Schutzanzüge,
Schutzkittel u. ä.). Die Erträge haben wir in erster Linie der Sonderzuwendung
des Landes NRW in Höhe von 4 Mio. Euro zu verdanken. Durch die anteilige
Weiterleitung an die kreisangehörigen Kommunen, die teilweise Zuordnung zum
Haushaltsbereich der Jugendamtsumlage und durch coronabedingte Rückgänge bei
den Gewinnausschüttungen an den Kreis verbleiben Erträge von insgesamt 3,3 Mio.
Euro.
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten 2020 kann sich die Gesamthöhe der coronabedingten
Belastungen noch ändern. Der endgültige Wert wird dann nach den
Haushaltsvorschriften isoliert, d. h. es findet keine Ergebnisbelastung des
Haushaltsjahres 2020 statt.
1.2.
Haushaltsentwicklung (ohne
Corona-Sachverhalte)
Der prognostizierte
Jahresüberschuss 2020 in Höhe von rund 2 Mio. Euro aus der Berichterstattung im
letzten Finanzausschuss am 21.01.2021 entspricht auch der Ergebnisprognose nach
heutigem Stand. Bekanntlich führte die rückwirkende Erhöhung der
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
(KdU) um 25 %-Punkte zu einer deutlichen Verbesserung (+7,6 Mio. Euro). Dieser
Sachverhalt ist die entscheidende Ursache dafür, dass aus dem geplanten Defizit
von -5,9 Mio. Euro ein prognostizierter Überschuss von 2 Mio. Euro geworden
ist. Es handelt sich jedoch weiterhin um eine vorläufige Ergebnisprognose. Im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten können sich noch Veränderungen in beide
Richtungen ergeben. Erst, wenn verbindliche Daten zu den großen
Jahresabschluss-Sachverhalten wie Pensions- und Beihilferückstellungen,
sonstige Rückstellungen, Jahresabschlüsse der Beteiligungen sowie zur
Forderungsbewertung vorliegen, nähern wir uns dem endgültigen Ergebnis.
2.
Haushaltsjahr 2021
2.1.
Coronabedingte Haushaltsauswirkungen
In der Haushaltsplanung 2021
sind insgesamt rund 3,8 Mio. Euro als Kompensation für coronabedingte
Belastungen veranschlagt. Für eine genauere Einschätzung, ob es im Vergleich
zur Planung größere Abweichungen geben wird, ist es derzeit noch zu früh. In der
Haushaltsplanung sind insgesamt ca. 1,4 Mio. € als Ausgleich für coronabedingte
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) gem. SGB II enthalten. Der Arbeitsmarkt
und die Anzahl der KdU-Bedarfsgemeinschaften sind jedoch bislang erfreulich
stabil. Wenn sich dieser positive Trend fortsetzt, werden die Aufwendungen
ebenfalls geringer als geplant ausfallen.
Zwei Sachverhalte möchte ich
noch hervorheben: Die Kosten für die erfolgte Beschaffung der
Laien-Antigen-Schnelltests durch den Kreis in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro
konnten aus einem Haushaltsansatz des Gesundheitsamtes finanziert werden, der
ursprünglich für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen eingeplant war. In der
Haushaltsplanung waren dort für diesen Zweck sowie für den weiteren Betrieb des
Corona-Testcenters und für außerordentliche coronabedingte Laboruntersuchungen
insgesamt ca. 1,3 Mio. Euro veranschlagt. Mittlerweile steht fest, dass die
Ausgaben für den Impfstoff nicht über den Kreishaushalt abgewickelt werden und
für die übrigen Kosten andere Kostenträger in Anspruch genommen werden können.
Für die Impfstoff-Beschaffung
waren Kostenerstattungen des Landes i. H. v. 1 Mio. Euro angesetzt. Ein Antrag
auf Kostenerstattung für die Schnelltests wurde am 16.03.2021 beim Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gestellt. Ob diesem Antrag stattgegeben
wird, bleibt abzuwarten. Sollte dies nicht der Fall sein, würden sich die
coronabedingten Belastungen des Kreises erhöhen.
Zweiter Sachverhalt: Für den
Bereich des ÖPNV führen die Verkehrsministerien der Länder seit geraumer Zeit
Gespräche mit dem Bund, um einen zweiten ÖPNV-Rettungsschirm für das Jahr 2021
zu erzielen. In der Haushaltsplanung 2021 haben wir coronabedingte
Einnahmeausfälle im ÖPNV des Kreises von ca. 1 Mio. Euro angesetzt. Sollte ein
weiterer ÖPNV-Rettungsschirm von Bund und Land aufgespannt werden, könnte das
die coronabedingten Belastungen des Kreises entsprechend mindern.
2.2.
Haushaltsentwicklung (ohne
Corona-Sachverhalte)
Wesentliche Abweichungen
gegenüber der Planung sind im 1. Quartal bislang nicht eingetreten. Für
belastbare Aussagen zur Entwicklung der finanziellen Lage ist es derzeit aber
noch zu früh.
Aus den zwischenzeitlich
erfolgten Festsetzungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (insbesondere
Schlüsselzuweisungen, Kreisumlagegrundlagen, Landschaftsumlage) haben sich nur
sehr geringfügige Abweichungen gegenüber der Planung ergeben. Da es sich um
eine Verbesserung von insgesamt ca. 17.000 Euro handelt, die insbesondere aus
den Schlüsselzuweisungen resultiert, freue ich mich trotzdem hierüber.“