Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die Ausführungen der Verwaltung bzgl. der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zur Kenntnis und stimmt der geplanten Vorgehensweise der Verwaltung zu, das Haltestellenkataster durch die WestVerkehr GmbH erarbeiten zu lassen und auch darüber hinaus zukünftig die Datenbankpflege der ISA-Datenbank des NVR für den Kreis Heinsberg durch die WestVerkehr GmbH übernehmen zu lassen.


Der Kreisausschuss des Kreises Heinsberg hat mit Ermächtigung des Kreistags in der Sitzung vom 22.12.2020 die Verwaltung beauftragt, den Nahverkehrsplan für den Kreis Heinsberg fortzuschreiben.

 

Der Kreis Heinsberg ist Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Ihm obliegen daher die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der Kreis auch als "zuständige Behörde“ bezeichnet.

 

Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde vom Kreistag am 17.12.2015 beschlossen. Über das üb-liche und umfangreiche Aufstellungsverfahren hinaus hatte der Kreis Heinsberg bei der Erstellung der Fortschreibung den grundsätzlich neuen Rechtsrahmen der EU-Verordnung zu beachten und umzusetzen. Die Umsetzung erfolgte konsequent in derselben Kreistagssitzung mit der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für das Gesamtnetz des Kreises Heinsberg an die WestVerkehr GmbH zum 01.01.2018 mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Dementsprechend wurden die Planungen des Nahverkehrsplans mit dem Zielkonzept 2018 weitestgehend auf die Bildung des Gesamtnetzes Kreis Heinsberg ausgerichtet.

 

Aufgrund eines eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens konnte die Direktvergabe nicht zum beabsichtigten Datum umgesetzt werden. Der Kreis Heinsberg musste das ÖSPV-Angebot durch Notvergaben an die konzessionierten Verkehrsunternehmen, WestVerkehr GmbH sowie BVR Busverkehr Rheinland GmbH, mit den jeweiligen Bestandsnetzen bis zum 31.12.2019 sicherstellen. Nach Abschluss in der Hauptsache des Nachprüfverfahrens konnte der Kreis Heinsberg die WestVerkehr GmbH nunmehr im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an einen internen Betreiber nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Wirkung zum 01.01.2020 mit einer Laufzeit von 8 Jahren betrauen.

 

Aufgrund der langen Laufzeit des Vergabeverfahrens und des immensen Verwaltungsaufwands konnten sowohl das Arbeitsprogramm zur kontinuierlichen Entwicklung des ÖPNV-Netzes als auch die vorbereitenden Arbeiten zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV verwaltungsseitig nicht in gewohnter Form vorangetrieben werden. Daher soll die anstehende Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah von einem Fachbüro erarbeitet werden. In Zusammenarbeit mit den Kommunen, der WestVerkehr, dem AVV und dem NVR soll ein langfristig angelegtes Zielkonzept für den ÖPNV des Kreises Heinsberg entstehen. Berücksichtigung finden sollen hierbei die Entwicklung der letzten Jahre sowohl beim On-Demand-Verkehr im Kreis, dem MultiBus, als auch der Stadtbus-Verkehre sowie der Schnellbusoffensive.

 

Es soll ein attraktives, kreisweites ÖPNV-Grundnetz für alle Bürger des Kreises Heinsberg entstehen. Dieses soll durch Linienangebote ergänzt werden, die auf entsprechende Kundenbedürfnisse (z. B. Schüler, Pendler, Einkauf) ausgerichtet sind.

 

Die Ausbauplanungen des NVR/VRR hinsichtlich des Ausbaus (ggf. Reaktivierungen) von SPNV-Leistungen in der Region Aachen/Mönchengladbach finden hierbei Berücksichtigung.

 

Besonderes Augenmerk wird auf das gesetzgeberische, für 2022 formulierte Ziel eines bar-rierefreien Ausbaus des ÖPNV gelegt. Hierzu soll begleitend zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ein Haltestellenkataster für den Kreis Heinsberg erstellt werden. Ziel ist, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern ein abgestimmtes Ausbauprogramm im Nahverkehrsplan zu definieren und in den folgenden Jahren sukzessive umzusetzen, um ggfs. zeitnah entsprechende Förderprogramme gemeinsam nutzen zu können.

 

Abweichend von den Erläuterungen zur Gremiensitzung am 22.12.2020 (TOP 14) schlägt die Verwaltung in Absprache mit der WestVerkehr GmbH vor, kein externes Fachbüro für die Erstellung des Haltestellenkatasters zu beauftragen, sondern das Angebot der WestVerkehr GmbH anzunehmen, diese Aufgabe im Rahmen des öDA unter dem Aspekt der Vorhaltung und des Betriebs der ortsfesten Infrastrukturanlagen zu übernehmen und im dritten Quartal 2021 fertigzustellen. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR) zu erfolgen, da dieser die entsprechende Datenbankinfrastruktur (ISA) zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sollte die WestVerkehr hierbei auch die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der ISA-Daten in Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern übernehmen.

 

Ziel ist, die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes möglichst bis zum Jahresende abzuschließen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der Produktgruppe 1203 „ÖPNV“ zur Verfügung.