Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreistages ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO vom 12.03.2021 verwiesen.

 

Die nachfolgenden Ausführungen werden zwecks Verkürzung der Sitzung lediglich der Niederschrift beigefügt:

 

Frage 1. Wie viele Anrufe gingen beim Informationstelefon der WFG ein? Wie stellten sich die Anliegen dar?

 

Antwort: Das „Corona-Krisentelefon“ der WFG wurden bereits Anfang März 2020 eingerichtet, als aufgrund der dramatischen Situation der ersten Wochen der Pandemie im Kreis Heinsberg schnell klar wurde, dass die Folgen von Corona nicht alleine auf gesundheitliche Fragestellungen beschränkt bleiben würden, sondern vielmehr auch bis dahin ungeahnte wirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Problemstellungen mit sich bringen würden.

 

In den Monaten März, April und Mai 2020 wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WFG mehr als 600 Anfragen unterschiedlichster inhaltlicher Tiefe, Schwierigkeitsgrad und Problemstellung entgegengenommen und bearbeitet.

 

Häufigste Themenstellungen dabei:

·         Erstattung Arbeitgeberaufwendungen/Verdienstausfall

·         Informationen zur Soforthilfe

·         Hilfe bei der Antragstellung Soforthilfe

·         Umsatzeinbrüche

·         Unklarheit über Schließungsverfügung

·         Verdienstausfall aufgrund Tätigkeitsverbot

 

Festzuhalten ist, dass aufgrund der auch in diesem Kontext diffusen Situation zu Beginn der Pandemie, nicht immer alle Fragestellungen befriedigend beantwortet/bearbeitet werden konnten – sowohl aus Sicht der Unternehmen als auch aus Sicht der WFG. Gleichwohl erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WFG ein durchgängig positives Feedback aus der Unternehmerschaft.


Quotiert wurde vor allem, dass man in einer allgemein unübersichtlichen Situation ad hoc als Ansprechpartner zur Verfügung stehe und man sich „redlich bemühe“ gemeinsam an den Problemstellungen zu arbeiten und Klärungen herzustellen. Bereits dies stellte in den ersten Wochen für viele akut in Bedrängnis geratene Unternehmen einen hohen Wert der „Wirtschaftsförderung“ im eigentlichen Sinn des Wortes dar.

 

Erst Wochen nach der WFG für den Kreis Heinsberg zogen andere Gebietskörperschaften sowie die Wirtschaftskammern und zuletzt auch das Wirtschaftsministerium NRW nach und richteten Krisenhotlines für Unternehmen ein. Vielerorts wurde dabei das WFG-Krisentelefon, die damit gesammelten Erfahrungen sowie die coronaspezifische Internetpräsenz der WFG als „Blaupause“ für das eigene Handeln herangezogen.

 

In den Sommermonaten 2020 ist die Frequentierung des Krisentelefons kontinuierlich zurückgegangen. Zurückzuführen ist dies einerseits auf eine - gefühlt - relative „Normalisierung“ der Situation in dieser Zeit.

Von größerer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist aber, dass die Beantragung der an die ersten Soforthilfen anschließenden Unterstützungsprogramme, namentlich die Überbrückungshilfe I bis III des Bundes (aufgelegt von Juni bis August 2020, bzw. September bis Dezember 2020 und verlängert bis Juni 2021) über Dritte, sprich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer beraten und letztlich auch gestellt werden mussten und müssen. Hierdurch wurde auch dieser Personenkreis zu den primären Ansprechpartnern für Betroffene und die Nachfrage bei der WFG ebbte deutlich ab (seit Juli 2020 ca. 20-30 Anfragen im Monat) mit einem nochmaligem deutlichen Hoch in der Phase des zweiten Lockdowns im Herbst 2020 und dem Beginn der „Novemberhilfen“.

 

Losgelöst vom Krisentelefon konzentrierte sich die WFG in ihrer Beratung und Unterstützung durch zahlreiche Einzel- und Gruppengespräche/-aktionen auf die besonders betroffene Hotellerie/Gastronomie, das Veranstaltungs- und Eventgewerbe und in der jüngeren Vergangenheit auch den Einzelhandel.

 

 

Frage 2. Stellt die WFG eine gesteigerte Nachfrage nach der Möglichkeit der Anmietung kleinräumiger Büros zu Vermeidung des Pendelns zum Arbeitsplatz fest - wie es im Kreis Coesfeld bereits angeboten wird?

 

Antwort: Bei der WFG bzw. im GSZH ist keine gesteigerte Nachfrage nach kleineren Büroeinheiten zu verzeichnen. Aufgrund der kontinuierlich hohen Auslastung des GSZH (tagesaktuell 99 % der räumlichen Kapazitäten) wäre eine etwaige Nachfrage, wenn sie denn vorhanden wäre, an dieser Stelle allerdings auch nicht bedienbar.

 

Bezüglich Co-Working-Space im Kreis Heinsberg – der „WerkBank“ der Kreissparkasse Heinsberg unter Beteiligung u. a. auch der WFG – ist festzustellen, dass ebenfalls keine erhöhte Nachfrage zu verzeichnen ist.

 

Losgelöst von einer etwaigen Nachfrage erscheint es allerdings auch grundsätzlich – und zwar aus Sicht des Infektionsschutzes – höchst fraglich, ob in Pandemiezeiten einer Erweiterung von Co-Working-Kapazitäten sinnvoll sein kann. Denn Infektionsschutz durch Kontaktreduzierung steht konträr entgegen der Idee „Co-Working“ im Sinne der eigentlichen Bedeutung. Bei der WerkBank mussten aus Gründen des Infektionsschutzes im Rahmen eines eigenen Hygienekonzepts die Kapazitäten sogar reduziert werden, um etwaige Kontakte weitgehend zu verringern.

 

 

Frage 3. Inwieweit sind Jungunternehmen - beispielsweise im Gründer- und Existenzzentrum in Hückelhoven - von der Pandemie betroffen? Gibt es spezielle Unterstützungsangebote der WFG für neu gegründete Unternehmen?

 

Antwort: Selbstverständlich sind zahlreiche Unternehmen, losgelöst von Branche oder gar Gründungsdatum, von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen. In der Tat könnte man davon ausgehen, dass gerade Jungunternehmen, die einerseits vor Kurzem in ihr neues Geschäftsmodell investiert haben und sich andererseits ggf. noch nicht fest am Markt etabliert haben und entsprechend geringere Umsätze generieren, besonders in Ihrer Existenz bedroht sind. Dieser Rückschluss lässt sich aber aus den Erfahrungen der WFG nicht eindeutig herleiten.

 

Konkret auf die Unternehmen im GSZH bezogen: Lediglich zwei von derzeit 20 Unternehmen haben coronabedingt unter Bezugnahme auf § 7 Artikel 240 EGBGB „Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen“ eine Mietstundung erbeten, die ihnen auch gewährt wurde. Weitere Anfragen in eine entsprechende Richtung hat es nicht gegeben.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die WFG ein zielgruppenspezifisch aufbereitetes, umfängliches und sowohl vor der Krise als auch in der Krise erprobtes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Existenzgründer, junge Unternehmen und bereits etablierte Unternehmen bereithält.“