Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreistages ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO vom 17.03.2021 verwiesen.
Die nachfolgenden Ausführungen werden zwecks
Verkürzung der Sitzung lediglich der Niederschrift beigefügt:
„Frage 1. Wie viele Anträge auf
Impfpriorisierung wurden bisher gestellt? Wie viele Anträge wurden abgelehnt,
genehmigt bzw. sind noch in der Prüfung?
Antwort: Mit Stand 17.03.2021
sind 2.884 Anträge bearbeitet worden. 134 Anträge wurden in die 1. Gruppe
priorisiert und Impftermine vereinbart. 2.750 Anträge sind den
Priorisierungsgruppen 2 und 3 zuzuordnen, bei denen momentan noch keine
Impfterminvergabe erfolgen kann, da die Priorisierungsgruppe 1 noch nicht
abgeschlossen wurde.
Frage 2. Nach welchen
Kriterien wird das ärztliche Attest geprüft und über die Priorisierung
entschieden?
Antwort: Die Prüfung erfolgt
anhand der eingereichten ärztlichen Atteste, die vorliegende Grunderkrankungen
gemäß Coronavirus-Impfverordnung ausweisen und entsprechend der angegebenen
Grunderkrankungen eine Zuordnung in die Priorisierungsgruppe 1, 2 oder 3
zulassen. Medizinische Einzelfallentscheidungen - wie vor lebensnotwendigen
Operationen - werden gesondert getroffen.
Frage 3. Wie lange ist die
Bearbeitungszeit, bis die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einen
Bescheid
über die Priorisierung erhält?
Antwort: Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung; die Benachrichtigung über den Eingang mit Hinweis auf die Wartezeiten erfolgt sofort. Bei Patienten, die in der aktuell zu impfenden Priorisierungsgruppe sind, erfolgt eine zeitnahe Terminvergabe telefonisch. Alle Priorisierungsgruppen, die noch nicht geimpft werden können, erhalten zunächst keine weitere Nachricht, da zurzeit keine Prognosen über Wartezeiten etc. gegeben werden können. Dies ist der Zulassungssituation der Impfstoffe sowie der sich ändernden Priorisierungslisten geschuldet.“
Zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung bittet
Landrat Pusch um eine Schweigeminute für die Verstorbenen der nun schon seit
über einem Jahr andauernden Corona-Pandemie. Die Kreistagsmitglieder erheben
sich hierzu.