Sitzung: 23.03.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 49, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0067/2021
Beschlussvorschlag:
Die Einführung des School&Fun-Tickets an den Schulen in
Kreisträgerschaft ist vom Kreistag mit großer Mehrheit beschlossen worden und
bleibt weiterhin bestehen. In Abstimmung mit der WestVerkehr GmbH sowie der AVV
GmbH wird die Einführung einmalig um ein Jahr zum Beginn des Schuljahres
2022/23 verschoben.
Die Zeit bis zur Einführung des School&Fun-Tickets zum Beginn des Schuljahres 2022/23 wird zu einer inhaltlichen Überarbeitung des Konzeptes „School&Fun-Ticket“ genutzt.
Die wesentliche Änderung des Konzeptes soll darin bestehen, dass die Beförderung der Kinder zur Schule, im Rahmen des Schüler-Spezialverkehrs, generell kostenfrei bleibt und das School&Fun-Ticket als eine zusätzliche Leistung auf freiwilliger Basis angeboten wird.
Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes School&Fun-Ticket sollen auch weitere Änderungen vorgenommen werden. Beispielhaft sind hier genannt:
- Die Öffnung des School&Fun-Tickets auch für Kinder, die nicht vom Schüler-Spezialverkehr erfasst sind.
- Eine kostenreduzierte Einstiegsvariante für Grundschüler und Schüler von Förderschulen, da diese das School&Fun-Ticket oftmals nicht im vollen Umfang nutzen können.
- Weiterhin soll geprüft werden, wie der ÖPNV-Bedarfsverkehr im Kreis Heinsberg in das Konzept eingebunden werden kann.
Es wird auf den als Tischvorlage in der Sitzung des
Kreistages ausliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion gem. § 10 GeschO zum
TOP „Einführung des School&Fun-Tickets im Kreis Heinsberg“ verwiesen.
Landrat Pusch nimmt zu einzelnen Vorschlägen des Änderungsantrages der AfD-Fraktion wie folgt Stellung:
„
-
„Der
Schülerspezialverkehr soll generell kostenfrei bleiben und das
School&Fun-Ticket als eine zusätzliche Leistung auf freiwilliger Basis
angeboten werden.“
Zunächst bedarf es einer Klarstellung der Begrifflichkeit. Der
Schulträger Kreis Heinsberg bietet den Schüler/innen der Primarstufen der
Jakob-Muth-Schule und der Janusz-Korczak-Schule sowie allen Schüler/innen der
Rurtal-Schule einen kostenfreien Schülerspezialverkehr an, d.h. dieser
Personenkreis wird mittels Kleinbussen und Taxen befördert. Der Kreis hat die
Einführung des School&Fun-Tickets für diese Schulstufen bzw. diese Schule
ausgeschlossen, sodass diese weiterhin kostenfrei befördert werden.
Auch wenn eine Anspruchsberechtigung besteht, ist der Erwerb des
School&Fun-Tickets für die Schüler/innen optional. Die
Anspruchsberechtigten verlieren jedoch ihren Anspruch auf Übernahme der
Fahrkosten durch den Schulträger, wenn sie von dem Angebot keinen Gebrauch
machen. Bietet der Schulträger Schülerzeitkarten wie das School&Fun-Ticket
an, ist dieses gemäß § 97 Abs. 3 SchulG NRW die wirtschaftlichste Art der
Beförderung mit der Folge, dass jegliche Erstattung von Fahrkosten entfällt.
Gleichwohl ist festzustellen, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht, sondern
die Inanspruchnahme freiwillig erfolgt.
-
„Öffnung
des School&Fun-Tickets auch für Kinder, die nicht vom Schülerspezialverkehr
erfasst sind“
Wie bereits ausgeführt wurde, hat der Schulträger Kreis Heinsberg die
Schüler/innen, die mittels Schülerspezialverkehr befördert werden, explizit
ausgenommen. Das Ticket ist gerade für diejenigen Schüler/innen gedacht, die
nicht vom Schülerspezialverkehr erfasst sind.
-
„Eine
kostenreduzierte Einstiegsvariante für Grundschüler und Schüler von
Förderschulen, da diese das School&Fun-Ticket nicht in vollem Umfang nutzen
können“
Der Kreis Heinsberg ist nicht Schulträger von Grundschulen, sodass
hierüber nicht zu befinden ist. Die Primarstufenschüler/innen der in der
Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehenden Schulen sind, wie bereits
ausgeführt wurde, ausgenommen.“
Die AfD-Fraktion räumt ein, dass der Antrag
hinsichtlich Grundschulen, die es in Kreisträgerschaft nicht gibt, obsolet ist.
Die freiwillige Inanspruchnahme sei jedoch nur indirekt geben, da bei
Nichtabnahme des School&Fun-Tickets die kostenfreie Beförderung entfalle.
Nachdem Dez. Dr. Maurer nochmals auf die gesetzlichen
Regelungen hingewiesen hat, lässt Landrat Pusch über den Beschlussvorschlag der
AfD-Fraktion abstimmen.