Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 49, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Einführung des School&Fun-Tickets an den Schulen in Kreisträgerschaft ist vom Kreistag mit großer Mehrheit beschlossen worden und bleibt weiterhin bestehen. In Abstimmung mit der WestVerkehr GmbH sowie der AVV GmbH wird die Einführung einmalig um ein Jahr zum Beginn des Schuljahres 2022/23 verschoben.

Die Zeit bis zur Einführung des School&Fun-Tickets zum Beginn des Schuljahres 2022/23 wird zu einer inhaltlichen Überarbeitung des Konzeptes „School&Fun-Ticket“ genutzt.

 

Die wesentliche Änderung des Konzeptes soll darin bestehen, dass die Beförderung der Kinder zur Schule, im Rahmen des Schüler-Spezialverkehrs, generell kostenfrei bleibt und das School&Fun-Ticket als eine zusätzliche Leistung auf freiwilliger Basis angeboten wird.

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes School&Fun-Ticket sollen auch weitere Änderungen vorgenommen werden. Beispielhaft sind hier genannt:

-          Die Öffnung des School&Fun-Tickets auch für Kinder, die nicht vom Schüler-Spezialverkehr erfasst sind.

-          Eine kostenreduzierte Einstiegsvariante für Grundschüler und Schüler von Förderschulen, da diese das School&Fun-Ticket oftmals nicht im vollen Umfang nutzen können.

-          Weiterhin soll geprüft werden, wie der ÖPNV-Bedarfsverkehr im Kreis Heinsberg in das Konzept eingebunden werden kann.


Es wird auf den als Tischvorlage in der Sitzung des Kreistages ausliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion gem. § 10 GeschO zum TOP „Einführung des School&Fun-Tickets im Kreis Heinsberg“ verwiesen.

 

Landrat Pusch nimmt zu einzelnen Vorschlägen des Änderungsantrages der AfD-Fraktion wie folgt Stellung:

-          „Der Schülerspezialverkehr soll generell kostenfrei bleiben und das School&Fun-Ticket als eine zusätzliche Leistung auf freiwilliger Basis angeboten werden.“

 

Zunächst bedarf es einer Klarstellung der Begrifflichkeit. Der Schulträger Kreis Heinsberg bietet den Schüler/innen der Primarstufen der Jakob-Muth-Schule und der Janusz-Korczak-Schule sowie allen Schüler/innen der Rurtal-Schule einen kostenfreien Schülerspezialverkehr an, d.h. dieser Personenkreis wird mittels Kleinbussen und Taxen befördert. Der Kreis hat die Einführung des School&Fun-Tickets für diese Schulstufen bzw. diese Schule ausgeschlossen, sodass diese weiterhin kostenfrei befördert werden.

Auch wenn eine Anspruchsberechtigung besteht, ist der Erwerb des School&Fun-Tickets für die Schüler/innen optional. Die Anspruchsberechtigten verlieren jedoch ihren Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten durch den Schulträger, wenn sie von dem Angebot keinen Gebrauch machen. Bietet der Schulträger Schülerzeitkarten wie das School&Fun-Ticket an, ist dieses gemäß § 97 Abs. 3 SchulG NRW die wirtschaftlichste Art der Beförderung mit der Folge, dass jegliche Erstattung von Fahrkosten entfällt. Gleichwohl ist festzustellen, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht, sondern die Inanspruchnahme freiwillig erfolgt.

 

-          „Öffnung des School&Fun-Tickets auch für Kinder, die nicht vom Schülerspezialverkehr erfasst sind“

 

Wie bereits ausgeführt wurde, hat der Schulträger Kreis Heinsberg die Schüler/innen, die mittels Schülerspezialverkehr befördert werden, explizit ausgenommen. Das Ticket ist gerade für diejenigen Schüler/innen gedacht, die nicht vom Schülerspezialverkehr erfasst sind.

 

-          „Eine kostenreduzierte Einstiegsvariante für Grundschüler und Schüler von Förderschulen, da diese das School&Fun-Ticket nicht in vollem Umfang nutzen können“

 

Der Kreis Heinsberg ist nicht Schulträger von Grundschulen, sodass hierüber nicht zu befinden ist. Die Primarstufenschüler/innen der in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehenden Schulen sind, wie bereits ausgeführt wurde, ausgenommen.“

 

Die AfD-Fraktion räumt ein, dass der Antrag hinsichtlich Grundschulen, die es in Kreisträgerschaft nicht gibt, obsolet ist. Die freiwillige Inanspruchnahme sei jedoch nur indirekt geben, da bei Nichtabnahme des School&Fun-Tickets die kostenfreie Beförderung entfalle.

 

Nachdem Dez. Dr. Maurer nochmals auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen hat, lässt Landrat Pusch über den Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion abstimmen.