Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:


Auf der Grundlage der im Jahre 2010 vorgelegten Museumskonzeption und der entsprechenden Aktualisierungen werden

 

Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 1.000 € an die musealen Einrichtungen

 

            - Bauernmuseum Selfkant

            - Historisches Klassenzimmer, Geilenkirchen-Immendorf

- Kleinbahnmuseum Selfkantbahn

- Korbmachermuseum Hückelhoven-Hilfarth

- Rheinisches Feuerwehrmuseum e.V., Erkelenz-Lövenich

 

und Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 500 € an die musealen Einrichtungen

 

- Besucherbergwerk Sophia-Jacoba „Schacht 3“, Hückelhoven

- Heimatmuseum Gerhard-Tholen-Stube, Waldfeucht

- Kulturelles Zentrum Haus Hohenbusch, Erkelenz

- Museum der Mineralien- und Bergbaufreunde, Hückelhoven

- Schrofmühle, Wegberg-Rickelrath

 

bewilligt. Die Mittel stehen im Haushalt 2014 zur Verfügung. 


Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Gewährung von Zuschüssen an museale Einrichtungen in privater Trägerschaft auf der Grundlage der in der Sitzung des Kreisausschusses am 23.06.2005 beschlossenen Museumskonzeption. Sie wird im fünfjährigen Rhythmus fortgeschrieben. Da die Museumskonzeption im Jahr 2010 aktualisiert wurde, wird die entsprechende Beschlussfassung im kommenden Jahr auf der Basis einer dann neu erstellten Konzeption erfolgen.

 

In der Museumskonzeption ist im Rahmen eines gewichteten Punkteschemas eine Bewertung der musealen Einrichtungen unter Berücksichtigung festgelegter museumsfachlicher Kriterien vorgenommen worden. Nach diesen Förderkriterien steht die Bezuschussung der privaten musealen Einrichtungen in Abhängigkeit der erreichten Punkte. Dabei gelten für die Bewilligung der jährlichen Betriebskostenzuschüsse folgende Abstufungen:

 

            1.000 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 65 bis 84 Punkten,

               500 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 57 bis 64 Punkten.

 

Bei einer Gesamtbewertung von weniger als 57 Punkten kommt die Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses nicht in Betracht. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Übrigen nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrages und bei einer finanziellen oder sächlichen Förderung durch die Stadt/Gemeinde.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 15.12.2009 entfällt ab dem Jahr 2014 die Zahlung von jährlichen Betriebskostenzuschüssen an das Flachsmuseum sowie das Museum für europäische Volkstrachten wegen der Beteiligung des Kreises an der Kulturstiftung Beecker Museen. Alle übrigen vom Kreis Heinsberg bezuschussten Museen mit einer Gesamtbewertung von mind. 57 Punkten haben einen Antrag auf einen Zuschuss des Kreises für das Jahr 2014 gestellt und werden durch die jeweilige Stadt/Gemeinde sächlich oder finanziell unterstützt. Das aktuelle Bewertungsschema ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus beigefügt.

 

Kreisausschussmitglied Dr. Schmitz erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.