Allgemeiner Vertreter Schneider informiert wie folgt:

a)      Umgestaltung des Schulhofes am Kreisgymnasium im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen Land NRW Baustein 3.2 Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe“

Am heutigen Tag sei seitens des Projektträgers für die Landesregierung NRW, dem Forschungszentrum Jülich GmbH, der Zuwendungsbescheid für die vorgesehen Maßnahmen, die in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2021 (TOP 4) ausführlich vorgestellt worden seien, in Höhe der max. Fördersumme von 100.000,00 € eingegangen. 

Im Hinblick auf die Anregung aus der vergangenen Sitzung für die Wasserversorgung des begrünten Bereichs des Schulhofes eine Zisterne einzuplanen, informiert Herr Gleichmann, dass sich herausgestellt habe, dass sich im Erdreich des Schulhofes, der für die Zisterne in Frage komme, zwei alte Öltanks mit einem Fassungsvermögen von jeweils 15.000 Litern befänden, die vor rund 40 Jahren außer Betrieb genommen worden seien. Ausbau und Entsorgung dieser Tanks seien mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Daher sehe die Verwaltung keine Möglichkeit der Realisierung einer Zisterne. Zwischenzeitlich sei bei der Stadt Heinsberg im Hinblick auf die Bewässerung des Schulhofes ein Antrag auf Befreiung der Abwassergebühren gestellt worden. Auf die Nachfrage, die Öltanks ggf. reinigen zu lassen und diese als Zisterne zu nutzen, wurde eine entsprechende Prüfung zugesagt.

b)     Modernisierung der Schulsportanlage des Kreisgymnasiums, Im Klevchen

Für die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen liegt zwischenzeitlich ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00 € vor. Die Anregung aus der letzten Sitzung des Bauausschusses die Einrichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage einzurichten sei seitens des Kreissportbundes positiv aufgenommen worden. Für die Finanzierung sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da sich im Rahmen der weiteren Abstimmungsgespräche mit dem Kreisgymnasium und dem Kreissportbund ergeben habe, dass auf die ursprünglich geplante Flutlichtanlage verzichten werden könne.

c)      Installation von Photovoltaik-Dachflächenanlagen auf kreiseigenen Gebäuden

Im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der PV-Anlagen in 2021 werden in diesem Jahr die Dachflächen der Kreisleitstelle, das Bildungshaus und das Gebäude der Volkshochschule ausgestattet. Für die Finanzierung werden Fördermittel in Höhe von 211.500,00 € aus dem Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) eingesetzt. Zunächst habe der Gesetzgeber die Förderfähigkeit für eine Mindestabnahme bei einem Eigenverbrauch in Höhe von 50 % ermöglicht. Zwischenzeitlich sei die Förderung an die Bedingung eines Eigenverbrauchs in Höhe von mindestens 65 – 70 % geknüpft. Nutzungsbedingt werde man an keiner Liegenschaft diesen Grad des Eigenverbrauchs erreichen. Dies führe dazu, dass die geplanten PV-Anlagen kleiner ausgelegt werden müssen. Herr Gleichmann erläutert, dass beispielsweise bei der Kreisleitstelle die Installation einer Anlage mit einer Leistung von 130 kWp bei einem Eigenverbrauch von 52% technisch möglich sei. Gefördert werde eine Anlage von 99 kWp mit einem Eigenverbrauch von 76 %.  Die Verwaltung beabsichtige daher, noch zur Verfügung stehende Dachflächen durch eigen finanzierte Mittel für den Ausbau von PV-Anlagen vorzusehen. Der Bauausschuss nimmt diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.