Sitzung: 10.05.2021 Bauausschuss
Allgemeiner
Vertreter Schneider informiert wie folgt:
a)
Umgestaltung des Schulhofes am Kreisgymnasium im Rahmen des
Förderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen Land NRW Baustein 3.2
Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe“
Am heutigen Tag sei seitens des Projektträgers für die Landesregierung
NRW, dem Forschungszentrum Jülich GmbH, der Zuwendungsbescheid für die
vorgesehen Maßnahmen, die in der letzten Sitzung des Bauausschusses am
16.03.2021 (TOP 4) ausführlich vorgestellt worden seien, in Höhe der max.
Fördersumme von 100.000,00 € eingegangen.
Im Hinblick auf die Anregung aus der vergangenen Sitzung für die
Wasserversorgung des begrünten Bereichs des Schulhofes eine Zisterne
einzuplanen, informiert Herr Gleichmann, dass sich herausgestellt habe, dass
sich im Erdreich des Schulhofes, der für die Zisterne in Frage komme, zwei alte
Öltanks mit einem Fassungsvermögen von jeweils 15.000 Litern befänden, die vor
rund 40 Jahren außer Betrieb genommen worden seien. Ausbau und Entsorgung
dieser Tanks seien mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Daher sehe die
Verwaltung keine Möglichkeit der Realisierung einer Zisterne. Zwischenzeitlich
sei bei der Stadt Heinsberg im Hinblick auf die Bewässerung des Schulhofes ein
Antrag auf Befreiung der Abwassergebühren gestellt worden. Auf die Nachfrage,
die Öltanks ggf. reinigen zu lassen und diese als Zisterne zu nutzen, wurde
eine entsprechende Prüfung zugesagt.
b)
Modernisierung der Schulsportanlage des Kreisgymnasiums, Im
Klevchen
Für die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen liegt zwischenzeitlich
ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00 € vor. Die Anregung aus der
letzten Sitzung des Bauausschusses die Einrichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage
einzurichten sei seitens des Kreissportbundes positiv aufgenommen worden. Für
die Finanzierung sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da sich im Rahmen
der weiteren Abstimmungsgespräche mit dem Kreisgymnasium und dem Kreissportbund
ergeben habe, dass auf die ursprünglich geplante Flutlichtanlage verzichten
werden könne.
c)
Installation von Photovoltaik-Dachflächenanlagen auf
kreiseigenen Gebäuden
Im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der PV-Anlagen in 2021 werden in
diesem Jahr die Dachflächen der Kreisleitstelle, das Bildungshaus und das
Gebäude der Volkshochschule ausgestattet. Für die Finanzierung werden
Fördermittel in Höhe von 211.500,00 € aus dem Förderprogramm des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) eingesetzt. Zunächst habe der
Gesetzgeber die Förderfähigkeit für eine Mindestabnahme bei einem
Eigenverbrauch in Höhe von 50 % ermöglicht. Zwischenzeitlich sei die Förderung
an die Bedingung eines Eigenverbrauchs in Höhe von mindestens 65 – 70 %
geknüpft. Nutzungsbedingt werde man an keiner Liegenschaft diesen Grad des
Eigenverbrauchs erreichen. Dies führe dazu, dass die geplanten PV-Anlagen
kleiner ausgelegt werden müssen. Herr Gleichmann erläutert, dass beispielsweise
bei der Kreisleitstelle die Installation einer Anlage mit einer Leistung von
130 kWp bei einem Eigenverbrauch von 52% technisch möglich sei. Gefördert werde
eine Anlage von 99 kWp mit einem Eigenverbrauch von 76 %. Die Verwaltung beabsichtige daher, noch zur
Verfügung stehende Dachflächen durch eigen finanzierte Mittel für den Ausbau
von PV-Anlagen vorzusehen. Der Bauausschuss nimmt diesen Vorschlag zustimmend
zur Kenntnis.