Sitzung: 10.05.2021 Bauausschuss
Beschluss:
Anfrage gemäß § 12
der GeschO der SPD-Fraktion zum Sachstand der Prüfung des Antrags der
SPD-Fraktion vom 28.07.2020 „Die Verwaltung möge prüfen, ob die Möglichkeit
besteht, Photovoltaikelemente an weiteren kreiseigenen Gebäuden und Bauwerken
des Kreises anzubringen“
Herr Gleichmann
beantwortet die Anfrage wie folgt:
Aus Sicht der
Verwaltung sei zunächst beabsichtigt, alle geeigneten Dachflächen mit
Photovoltaikanlagen auszustatten. Daneben seien auch Fassadenflächen geeignet,
die grundsätzlich jedoch aufgrund der senkrecht abfallenden Wände einen
Standortnachteil haben, denn der Einfallswinkel der Sonnenstrahlung sei
ungünstiger als auf Dachflächen. Gemeinhin betrage der Verlust der sog.
Solarausbeute etwa 20% bis 30% im Vergleich zu einer optimal ausgerichteten
Dachflächenanlage. Für Fassadenanlagen kämen in aller Regel Dünnschichtmodule
statt klassischer poly- oder monokristalliner Module zum Einsatz. Grund dafür
sei die einfachere Montage aufgrund geringeren Dicken. Allerdings sei der Wirkungsgrad geringer,
daher werde für die gleiche Leistung einer auf dem Dach installierten PV-Anlage
mehr Fläche benötigt. Die Mehrkosten einer Solarfassade aus Dünnschichtmodulen
gegenüber einer herkömmlichen Fassade betragen zu meist weniger als 20 %. Im
Neubausegment seien Photovoltaik Fassaden aus Dünnschichtmodulen sowohl aus
ästhetischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen interessant. Im Fall einer ohnehin
anstehenden Sanierung einer Fassade stellen sie gute Alternative dar. Eine reine Nachrüstung einer Solarfassade,
bei der an anderer Stelle keine Baukosten gespart werden, rechne sich im
Allgemeinen nicht.
Aktuell sei der
Ausbau von Dachflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 200 kWp geplant.
Diese Anlagen sollen bis zum 30.10.2021 ans Netz gehen. Für das Jahr 2022 sei
die Realisierung weiterer Anlagen mit
einer Gesamtleistung von 220 kWp vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: