Beschluss:


Anfrage gemäß § 12 der GeschO der SPD-Fraktion zum Sachstand der Prüfung des Antrags der SPD-Fraktion vom 28.07.2020 „Die Verwaltung möge prüfen, ob die Möglichkeit besteht, Photovoltaikelemente an weiteren kreiseigenen Gebäuden und Bauwerken des Kreises anzubringen“

Herr Gleichmann beantwortet die Anfrage wie folgt:

Aus Sicht der Verwaltung sei zunächst beabsichtigt, alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Daneben seien auch Fassadenflächen geeignet, die grundsätzlich jedoch aufgrund der senkrecht abfallenden Wände einen Standortnachteil haben, denn der Einfallswinkel der Sonnenstrahlung sei ungünstiger als auf Dachflächen. Gemeinhin betrage der Verlust der sog. Solarausbeute etwa 20% bis 30% im Vergleich zu einer optimal ausgerichteten Dachflächenanlage. Für Fassadenanlagen kämen in aller Regel Dünnschichtmodule statt klassischer poly- oder monokristalliner Module zum Einsatz. Grund dafür sei die einfachere Montage aufgrund geringeren Dicken.  Allerdings sei der Wirkungsgrad geringer, daher werde für die gleiche Leistung einer auf dem Dach installierten PV-Anlage mehr Fläche benötigt. Die Mehrkosten einer Solarfassade aus Dünnschichtmodulen gegenüber einer herkömmlichen Fassade betragen zu meist weniger als 20 %. Im Neubausegment seien Photovoltaik Fassaden aus Dünnschichtmodulen sowohl aus ästhetischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen interessant. Im Fall einer ohnehin anstehenden Sanierung einer Fassade stellen sie gute Alternative dar.  Eine reine Nachrüstung einer Solarfassade, bei der an anderer Stelle keine Baukosten gespart werden, rechne sich im Allgemeinen nicht.

Aktuell sei der Ausbau von Dachflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 200 kWp geplant. Diese Anlagen sollen bis zum 30.10.2021 ans Netz gehen. Für das Jahr 2022 sei die Realisierung  weiterer Anlagen mit einer Gesamtleistung von 220 kWp vorgesehen.

 

 


Abstimmungsergebnis: