Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.        Wer sind „die übrigen Akteure“ konkret

 

Neben den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurden bzw. werden folgende Einrichtungen bzw. Verbände

 

-      Caritasverband für die Region Heinsberg e. V.

-      Sozialdienst kath. Frauen e. V. Düren

-      Diakonisches Werk des Kirchenkreises Jülich

-      Jobcenter Kreis Heinsberg

-      Bistum Aachen als Schulträger des Bischöfl. Gymnasiums St. Ursula

-      Freie Waldorfschule Kreis Heinsberg e. V.

-      Alevitischer Kulturverein

-      Ditib – Türkisch-Islamische Gemeinde zu Hückelhoven e. V.

-      Griechischer Frauenverein e. V.

-      Integrations- und Bildungsverein in Hückelhoven e. V.

-      Landsmannschaft der Deutschen aus Russland

-      Verband der Islamischen Kulturzentren e. V.

-      Tamilische Bildungsvereinigung

-      Verein Türkischer Arbeitnehmer

-      Griechische Gemeinde Kreis Heinsberg e. V.

-      Grupo Dancas e Cantares do Ribatejo e. V.

-      Türkisch-Islamischer Kulturverein

-      Solidarität Afrika

-      tangierte Fachämter im Hause   

 

sowie auf eigenen Wunsch die Mitglieder des Netzwerkes Integration im Kreis Heinsberg als übrige Akteure beteiligt.

 

 

2.        In welcher Form findet die Beteiligung statt?

 

Mit Schreiben vom 15.04.2014 habe ich den Beteiligten mitgeteilt, dass der Kreistag am 20.03.2014 beschlossen hat, für den Zeitraum der Landesförderung ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) nach den Vorgaben des Landes NRW mit einer personellen Ausstattung von 5,5 Stellen einzurichten. Außerdem wurde darüber informiert, dass der Entwurf eines Integrationskonzeptes für den Kreis Heinsberg beschlossen und die Verwaltung beauftragt wurde, die notwendige Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen herbeizuführen und eine Beteiligung der übrigen Akteure der Integrationsarbeit durchzuführen. Zudem wurde der Entwurf des Integrationskonzeptes mit o. a. Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt und darum gebeten, evtl. Anmerkungen, Anregungen oder Wünsche bis zum 30.05.2014 dem KIZ mitzuteilen.

 

 

3.        Wie ist das weitere Vorgehen geplant, d. h. wie sollen die möglicherweise zu erwartenden Anregungen/Ergänzungen/Änderungsvorschläge in den Entwurf des Integrationskonzeptes einfließen?

 

Soweit seitens der Städte und Gemeinden bzw. der übrigen Akteure der Integrationsarbeit Anmerkungen, Anregungen oder Wünsche vorgelegt werden sollten, werden diese in enger Zusammenarbeit zwischen dem KIZ und den Beteiligten geprüft und ggf. in den Entwurf des Integrationskonzeptes einfließen.

 

 

4.        Sind dazu weitere Beratungen in den Gremien des Kreises vorgesehn?

 

Im Rahmen der notwendigen Beratungen und der Beschlussfassung über das Integrations­konzept des Kreises Heinsberg im Fachausschuss, im Kreisausschuss sowie im Kreistag werden die politischen Gremien auch über eingegangene Anmerkungen, Anregungen und Wünsche informiert.

 

 

5.        In welchem Zeitrahmen wird die Beteiligung stattfinden?

6.        Wann ist mit einem „fertigen Integrationskonzept“ zu rechnen?

 

Es ist beabsichtigt, das Integrationskonzept des Kreises Heinsberg in der zweiten Jahreshälfte den politischen Gremien vorzulegen und fertigzustellen.

 

 

7.        Wird es darüber einen Beschluss z. B. im Kreistag geben?

 

Ja, s. Antwort zu Frage 4.

 


Die Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 02.05.2014 liegt den Kreisausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.

 

Zur Beantwortung der Anfrage teilt Landrat Pusch Folgendes mit: