Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach § 46 KrO NRW in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg wählt der Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei Stellvertreter/innen des Landrates.

 

Bei der Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Für die Wahl werden Stimmzettel verwendet, die gemäß § 24 Abs. 5 Buchst. c) der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Heinsberg durch drei Kreistagsmitglieder verschiedener Fraktionen auszuzählen sind. In der vergangenen Wahlperiode wurde einvernehmlich je ein Stimmenzähler pro Fraktion vorgeschlagen. Diese Vorgehensweise wird seitens der Verwaltung wiederum angeregt.

 

Zur Ermittlung des Wahlergebnisses sind die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. zu teilen. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Landrat zu ziehende Los.

 

Landrat Pusch führt aus, dass ein gemeinsamer Vorschlag von CDU- und SPD-Fraktion zur Wahl der stellvertretenden Landräte vorliege. Vorgeschlagen werden Willi Paffen als 1. stv. Landrat und Heinz-Theo Tholen als 2. stv. Landrat.

 

Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.

 

Für die anschließende Wahl werden seitens der Fraktionen sieben Stimmzähler (Kreistagsmitglieder Stelten, Plein, Tillmanns, Dr. Wagner, Müller, Nelsbach und Spenrath) vorgeschlagen und einstimmig bestellt.

 

Sodann verweist Landrat Pusch auf die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und gibt Verfahrenshinweise zur Durchführung der Wahl.

 

Die Wahl erfolgt unter Verwendung vorbereiteter Stimmzettel. Nach Auszählung durch die Stimmzähler wird das Wahlergebnis durch Landrat Pusch wie folgt festgestellt und durch Verlesen des Ergebnisprotokolls bekanntgegeben:

 

anwesende Kreistagsmitglieder zzgl. Landrat                                             53

insgesamt abgegebene Stimmen                                                                   53

davon ungültige Stimmen                                                                              0

 

somit gültige Stimmen                                                                                  53

 

Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

 

gemeinsamer Wahlvorschlag der CDU- und der SPD-Kreistagsfraktion    40

Nein-Stimmen                                                                                              12

Enthaltungen                                                                                                  1

 

Damit sind das Kreistagsmitglied Wilhelm Paffen zum 1. Stellvertreter des Landrates und das Kreistagsmitglied Heinz-Theo Tholen zum 2. Stellvertreter des Landrates gewählt.

 

Die Gewählten nehmen die Wahl an. Das Ergebnisprotokoll ist der Originalniederschrift beigefügt.