Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW werden die Stellvertreter/innen des Landrates vom Landrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die stellvertretenden Landräte Wilhelm Paffen und Heinz-Theo Tholen sprechen dazu folgende vom Landrat vorgesprochene Verpflichtungsformel nach:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben als stellvertretende/r Landrätin/Landrat nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises zu erfüllen.“

 

Die Verpflichtung wird durch Unterzeichnung einer Niederschrift dokumentiert.