Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19.05.2021 als Anlage beigefügte Anfrage der Freie Wähler - Fraktion vom 08.01.2021 verwiesen.

 

Der maßgebliche Inhalt der Anfrage lautet:

 

„(…) Wir bitten um Klärung inwieweit hier eine Unterscheidung getroffen wird, und inwieweit weitere Institutionen der Eingliederungshilfe - außer der Caritas - mit involviert werden (…) “.

 

Antwort:

 

Das Kürzel „ComeU25“ steht für „Clearing und Orientierung für Menschen mit Entwicklungspotential unter 25“. Die zunächst als Modellprojekt konzipierte Maßnahme wurde dem damaligen Ausschuss für Gesundheit und Soziales in der Sitzung am 11.09.2013 unter TOP 4.2, Vorlage 0162/2013, vorgestellt.

 

Die ausgeschriebenen und nunmehr erneut nach Zuschlagserteilung von der Caritas zu erbringenden psychosozialen Betreuungsleistungen nach § 16a des Sozialgesetzbuchs - Zweites Buch – (SGB II) sind der Leistungsbeschreibung (Vorlage 0262/2020; TOP 7 der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 02.12.2020) zu entnehmen. Es handelt sich hier nicht um Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Sozialgesetzbuchs - Neuntes Buch – (SGB IX); §§ 90 ff. Gleichwohl können sich im adressierten Personenkreis (Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung) im Einzelfall durchaus Schnittmengen mit dem Adressatenkreis der Eingliederungshilfe ergeben, soweit diese Personen nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert und daher anspruchsberechtigt für Leistungen nach dem SGB II sind (§ 7 Abs. 1 SGB II).

 

Zur Verdeutlichung erläutern Frau Jansen von der Caritas und Herr Kremer vom Jobcenter Kreis Heinsberg die Inhalte der Maßnahme „ComeU25“ im Rahmen eines PowerPoint-unterstützten Vortrags und gehen auch auf die Entwicklung der Inanspruchnahme und der weiteren Werdegänge nach Abschluss der Maßnahme ein.

 

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.