Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat für Generationenfragen wird gebeten, mit sachlicher Unterstützung der Kreisverwaltung und der Träger der Einrichtungen ein Konzept zur „generationenübergreifenden Betreuung“ zu erarbeiten. Dieses Konzept soll sowohl räumlich-bauliche als auch organisatorisch-strukturelle Aspekte beleuchten und die jeweils spezifischen Interessenlagen, Erfordernisse und eventuellen Konfliktlagen beachten bzw. benennen. Dabei soll auch die Expertise und Erfahrung der Familienzentren im Kreis Heinsberg einfließen und deren zukünftig wichtige Rolle in diesem Konzept beschrieben werden. Zur weiteren Bearbeitung wird das Konzept in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen eingebracht.


Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19.05.2021 als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 21.01.2021 verwiesen.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Kehren weist hinsichtlich des Themas „Generationenübergreifende Betreuung“ darauf hin, dass hierzu der ursprüngliche Antrag der FDP-Fraktion vom 14.12.2020, der Ergänzungs-Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 12.01.2021 und der gemeinsame Ergänzungs-/Änderungsantrag der FDP- und der CDU-Fraktion vom 21.01.2020 vorliegen.

 

Nach § 10 Abs 11 der Geschäftsordnung ist über einen Abänderungsantrag vor der Entscheidung in der Sache selbst abzustimmen.

 

Ausschussmitglied Stelten weist darauf hin, dass eine Beauftragung des Beirates für Generationenfragen durch den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen nicht möglich ist. Sie regt insoweit die Abänderung des Beschlussvorschlages an.