Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze richtet sich nach § 41 Abs. 7 KrO NRW.

 

Vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu TOP 7 findet das Zugreifverfahren für folgende Ausschüsse Anwendung:

 

Wahlprüfungsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Schulausschuss

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus

Bauausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Umwelt und Verkehr

Kuratorium der „Anton-Heinen-Volkshochschule“

 

Landrat Pusch verweist auf die den Kreistagsmitgliedern vorliegende Tischvorlage, die folgende von den Fraktionen vorgeschlagene Verteilung der Ausschussvorsitze vorsieht:

 

Ausschuss/Kuratorium

Vorsitz

Stellvertreter/in

Wahlprüfungsausschuss

CDU

SPD

Rechnungsprüfungsausschuss

GRÜNE

SPD

Schulausschuss

SPD

CDU

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

CDU

GRÜNE

Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus

CDU

SPD

Bauausschuss

SPD

CDU

Finanzausschuss

CDU

SPD

Ausschuss für Umwelt und Verkehr

CDU

SPD

Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule

CDU

GRÜNE

 

Der Kreistag folgt diesem Vorschlag einstimmig.

 

Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.