Sitzung: 24.06.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0356/2014
Die Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze richtet sich nach § 41 Abs. 7 KrO NRW.
Vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu TOP 7 findet das Zugreifverfahren für folgende Ausschüsse Anwendung:
Wahlprüfungsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Schulausschuss
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus
Bauausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Umwelt und Verkehr
Kuratorium der „Anton-Heinen-Volkshochschule“
Landrat Pusch verweist auf die den Kreistagsmitgliedern vorliegende Tischvorlage, die folgende von den Fraktionen vorgeschlagene Verteilung der Ausschussvorsitze vorsieht:
Ausschuss/Kuratorium |
Vorsitz |
Stellvertreter/in |
Wahlprüfungsausschuss |
CDU |
SPD |
Rechnungsprüfungsausschuss |
GRÜNE |
SPD |
Schulausschuss |
SPD |
CDU |
Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
CDU |
GRÜNE |
Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus |
CDU |
SPD |
Bauausschuss |
SPD |
CDU |
Finanzausschuss |
CDU |
SPD |
Ausschuss für Umwelt und Verkehr |
CDU |
SPD |
Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule |
CDU |
GRÜNE |
Der Kreistag folgt diesem Vorschlag einstimmig.
Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.