Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 


Gemäß § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes und § 66 der Kommunalwahlordnung bestellt der neue gewählte Kreistag unverzüglich einen Wahlprüfungsausschuss, der die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorprüft.

 

Für die Wahl der Ausschussmitglieder gelten die Grundsätze der Verhältniswahl (s. Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 6). Wählbar sind Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürger, wobei die Zahl der sachkundigen Bürger die der Kreistagsmitglieder gem. § 41 Abs. 5 KrO nicht erreichen darf. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 gehören dem Wahlprüfungsausschuss 15 Kreistagsmitglieder an.

 

Den Kreistagsmitgliedern liegt der folgende von den Fraktionen unterbreitete einheitliche Wahlvorschlag als Tischvorlage vor:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Eßer, Herbert

Paffen, Wilhelm

Thies, Frank

Przibylla, Siegfried

Holländer, Heinz-Egon

Dr. Leonards-Schippers,

Christiane

Thelen, Josef

Sonntag, Ullrich

Thelen, Friedhelm

Walther, Manfred

Jansen, Thomas

Dr. Schmitz, Ferdinand

Gassen, Guido

Reyans, Norbert

Jansen, Franz-Michael

Schmitz, Josef

SPD

Plein, Jürgen

Krekels, Gerhard

Röhrich, Karl-Heinz

Moll, Dietmar

Kurth, Waltraud

Bonitz, Karin

GRÜNE

van den Dolder, Jörg

Tillmanns, Sofia

FDP (beratend)

Dr. Wagner, Klaus

Lenzen, Stefan

LINKE

Müller, Silke

Schreiner, Michael

FW

Nelsbach, Thomas

Schreinemacher, Walter Leo

AfD

Spenrath, Jürgen

Philipp, Martin

 

Die CDU-Fraktion benennt Herrn Herbert Eßer als Vorsitzenden, die SPD-Fraktion Herrn Karl-Heinz Röhrich als stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 

Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.