Sitzung: 24.06.2014 Kreistag
Landrat Pusch teilt
mit, dass sich der Kreis Heinsberg und die Stadt Geilenkirchen mit einem
gemeinsamen Schreiben vom 08.04.2014 an den Minister für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW gewandt und unter Hinweis auf den
zwischen dem Land NRW und dem Kreis Heinsberg am 02.09.2003 geschlossenen
Vertrag sowie die bereits erfolgten umfangreichen Bemühungen zur Anbindung des
Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern an die BAB 46 eindringlich darum
gebeten haben, einen konkreten Termin für den Baubeginn der L 364n -
Ortsumgehung Hückelhoven - vorzusehen. Gleichzeitig habe man darauf
hingewiesen, dass man sich in Abstimmung mit den politischen Gremien
ausdrücklich vorbehalte, die Vertragserfüllung gegenüber dem Land einzuklagen.
Der Minister habe daraufhin
mit Schreiben vom 26.05.2014 mitgeteilt, eine zeitnahe Realisierung der
Ortsumgehung sei nicht zu erwarten. Der angesprochene Vertrag zwischen dem Land
NRW und dem Kreis Heinsberg aus dem Jahr 2003 habe zwar immer noch Gültigkeit
und solle erfüllt werden, sobald ausreichende finanzielle Mittel verfügbar
seien. Da sich die finanzielle Situation des Landes seit Vertragsschluss jedoch
grundlegend verschärft habe, habe sich die Geschäftsgrundlage für den Vertrag
geändert. Vor diesem Hintergrund sei der Vertrag dahingehend auszulegen, dass
das Land seine Verpflichtungen erst bei Verfügbarkeit der notwendigen
Finanzmittel erfüllen könne.
Landrat Pusch führt
aus, die Verschlechterung der finanziellen Situation des Landes stelle keine
Änderung der vertraglichen Geschäftsgrundlage dar. Da Minister Groschek zeitnah
zu einem Gespräch in den Kreis Heinsberg komme, wolle er den Bau der L 364n
dann nochmals thematisieren. Sollte der Minister bei seiner Rechtsauffassung
bleiben, werde er in Abstimmung mit dem Kreistag eine Klage gegen das Land
anstreben.
Die Fraktionen von CDU, SPD und FPD schließen sich den Ausführungen des Landrates an.