Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 

Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.


Bei der Wahl des Jugendhilfeausschusses sind die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII), des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) sowie die Satzung für das Jugendamt des Kreises Heinsberg maßgebend.

 

Gemäß §§ 4 und 5 AG-KJHG in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt des Kreises Heinsberg gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder (einschl. der/des Vorsitzenden) und mindestens 8 beratende Mitglieder an, die für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft von dieser gewählt werden.

 

Von den 15 stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 Abs. 1 SGB VIII an

 

1.        mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen (9 Personen) Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen oder Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

 

2.        mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen (6 Personen) Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

 

Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann gem. § 4 Abs. 2 AG-KJHG nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann. Bei der Wahl sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen (§ 4 Abs. 3 AG-KJHG).

 

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die anerkannten Jugendverbände und die Wohlfahrtsverbände im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg wurden vom Kreisjugendamt auf ihr Vorschlagsrecht zur Wahl stimmberechtigter Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss hingewiesen und gebeten, Personen ihres Vertrauens zu benennen. Die angeschriebenen Gruppierungen haben folgende Personen für die Wahl in den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen:

 


Gruppierung

Mitglied

Stellvertreter/in

a)        Vorschläge der Jugendverbände

Bund der Deutschen Katholischen Jugend – BDKJ – Regionalverband Heinsberg, Gangolfusstr. 32

52525 Heinsberg

Schnorrenberg, Markus

Packeniusstr. 67 a

41849 Wassenberg

Verwaltungsangestellter

Jütten, Katharina

Luisenring 11

52538 Gangelt

Lehrerin

Jugendreferat des Kirchenkreises Jülich, Aachener Straße 13 a

52428 Jülich

Ernst, Dietmar

Camphausenweg 16

52511 Geilenkirchen

Pfarrer

Wellens, Manfred

Theresienstr. 25

52531 Übach-Palenberg

Staatl. anerk. Erzieher

Kreissportbund Heinsberg e. V.

Stapper Straße 36

52525 Heinsberg

Hamel, Heino

Liecker Str. 32

52525 Heinsberg

Kfm. Angestellter

Hennebrüder, Martin

Schubertstr. 16

52525 Heinsberg

Dipl. Wirt. Ing.

b)         Vorschläge der Wohlfahrtsverbände

Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Heinsberg e. V., Siemensstraße 7

52525 Heinsberg

Sevenich-Mattar, Ulla

Hohlstr. 4

41812 Erkelenz

Dipl.-Sozialpädagogin

Wagner, Andreas

Am Tripser Wäldchen 65

52511 Geilenkirchen

Geschäftsführer

Caritasverband für die Region Heinsberg e. V.,

Gangolfusstraße 32

52525 Heinsberg

Küppers, Gottfried

Nygen 30

52525 Heinsberg

Geschäftsführer

Vaehsen, Claus

Rurweg 3

41849 Wassenberg

Verwaltungsleiter

Diakonisches Werk des Kirchenkreises Jülich

Schirmerstraße 1 a

52428 Jülich

Hamann, Herbert

In Granterath 67

41812 Erkelenz

Geschäftsführer

Wild, Günter

Martin-Luther-Platz 1

41812 Erkelenz

Pfarrer

Der Paritätische

Kreisgruppe Heinsberg

Paradiesbenden 24

52349 Düren

Bückers, Marianne

Am Freibad 2 a

52538 Gangelt

Rentnerin

Dohmen, Erich

Gaterstraße 65

52538 Gangelt

Rentner

c)         Vorschläge weiterer anerkannter Träger der freien Jugendhilfe

Förderverein für

Kinder und Jugend

Frelenberg e. V.

Hansen, Arnd

Schildstr. 35

52531 Übach-Palenberg

Kaufmann

Winkens, Bärbel

Eburonenstr. 22

52531 Übach-Palenberg

Pflegeperson

für den Kreis Heinsberg

(Jugendamt)

Die Johanniter e. V.

Regionalverbund

Aachen-Heinsberg

Rotter Bruch 32 - 34

52066 Aachen

Schmitz, Christoph

Adolfstr. 20 A

52531 Übach-Palenberg

Fachbereichsleiter

Leutner, Birgitt

Pfarrer-Akens-Str. 6

41849 Wassenberg

Leiterin Tageseinrichtung für Kinder in Orsbeck

Heil-Pädagogisches Zentrum Saeffelen e. V.

Grenzstraße 31

52538 Selfkant

 

Werny, Josef

Grenzstraße 31

52538 Selfkant

Dip.-Sozialpädagoge

Kastner, Diana

Ringstraße 18

52525 Heinsberg

Erzieherin

Jugend aktiv

Verein für unabhängige Jugendarbeit im

Kreis Heinsberg e. V.

Brehmer Straße 40

52525 Heinsberg

Kirstein, Christoph

In Tüschenbroich 27

41844 Wegberg

Referent für Jugendarbeit

Nuss, Regina

Glück-Auf-Straße 21

41812 Erkelenz

Erzieherin

Elternverein

Christlicher Kindergarten Bocket e. V.

Am Dorfplatz 2

52525 Waldfeucht

Geiser, Petra

Erkelenzer Str. 67

52525 Heinsberg

Erzieherin

Similon, Ruth

An der Flachsroth 15

52525 Waldfeucht

Erzieherin

 

 

Sofern für die Bildung des Jugendhilfeausschusses kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, sind die Grundsätze der Verhältniswahl gem. § 35 Abs. 3 KrO NRW anzuwenden. Hierbei ist vom Kreistag zunächst festzulegen, nach welcher Berechnungsmethode das Vorschlagsrecht der Fraktionen ermittelt wird. Dazu stehen zwei Varianten zur Auswahl:

 

Bei der ersten Variante erfolgt zunächst eine Verteilung der Vorschlagsrechte bezüglich der 9 nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII zu benennenden Mitglieder des Kreistages bzw. der vom Kreistag zu wählenden Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Anschließend werden die Vorschlagsrechte der 6 nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zur Wahl gestellten Mitglieder auf die Fraktionen verteilt. Hiernach ergäben sich folgende Vorschlagsrechte für die Fraktionen:

 

 

CDU

SPD

GRÜNE

FDP

FW

LINKE

AfD

9 Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII

5

2

1

Los

(1 Sitz)

Los

(1 Sitz)

Los

(1 Sitz)

Los

(1 Sitz)

6 Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII

3

2

1

-

-

-

-

 

 

Bei der zweiten Variante werden in einem ersten Schritt die Vorschlagsrechte unter Zugrundelegung der Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder verteilt. In einem zweiten Schritt wird ermittelt, wie viele Vorschläge auf die 9 nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII zu entsendenden Mitglieder entfallen. Die danach verbleibenden restlichen Sitze werden anschließend unter Berücksichtigung der im ersten Schritt ermittelten Gesamtverteilung auf die Fraktionen aufgeteilt. Hiernach ergäben sich folgende Vorschlagsrechte der Fraktionen:

 

 

CDU

SPD

GRÜNE

FDP

FW

LINKE

AfD

Gesamtverteilung

8

3

1

Los

(3 Sitze)

Los

(3 Sitze)

Los

(3 Sitze)

Los

(3 Sitze)

9 Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII

5

2

1

Los

(1 Sitz)

Los

(1 Sitz)

Los

(1 Sitz)

Los

(1 Sitz)

verbleibende Vorschlagsrechte für 6 Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII

3

1

-

Los

(2 Sitze)

Los

(2 Sitze)

Los

(2 Sitze)

Los

(2 Sitze)

 

Die vom Kreistag festzulegende Berechnungsvariante findet auch bei der anschließenden konkreten Sitzverteilung auf die Gruppen der jeweiligen Wahlvorschläge der Fraktionen nach § 71 Abs. 1 Nr. und 2 SGB VIII unter Zugrundelegung der tatsächlichen Stimmenabgabe Anwendung. Innerhalb der beiden Gruppen bestimmt sich die Sitzbesetzung nach der Reihenfolge der namentlichen Benennung.

 

Für die Wahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII sind von den Fraktionen folgende Vorschläge unterbreitet worden:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Paffen, Wilhelm

Thelen, Friehelm

Stelten, Anna

Reyans, Norbert

Dr. Leonards-Schippers,

Christiane

Beckers, Franz-Josef

Kleinjans, Heinz-Gerd

Thelen, Josef

Pillich, Markus

Jansen, Thomas

Hamel, Heino

Hennebrüder, Martin

Küppers, Gottfried

Vaehsen, Claus

Geiser, Petra

Similon, Ruth

SPD

Lüngen, Ilse

Bonitz, Karin

Reh, Andrea

Kurth, Waltraud

Sevenich-Mattar, Ulla

Wagner, Andreas

Schnorrenberg, Markus

Jütten, Katharina

GRÜNE

Wissing, Marion

Schwinkendorf, Jutta

Hamann, Herbert

Wild, Günter

FDP (beratend)

Speuser, Karl-Heinz

Schmitz, Heinrich

LINKE (beratend)

Schultz, Anja

Schreiner, Michael

FW (beratend)

Frings, Heinz-Josef

Frings, Michael

AfD

Sablowski, Heidi

Winkler, Manfred

 

Bei den kursiv gedruckten Namen handelt es sich um die Vorschläge nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII.