Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 

Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.


Nach § 5 der Satzung für die Volkshochschule des Kreises Heinsberg wählt der Kreistag gemäß § 8 der Hauptsatzung des Kreises für die Angelegenheiten der Volkshochschule ein Kuratorium. Dem Kuratorium gehören nach § 5 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Kreis Heinsberg und den Städten Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg 36 Mitglieder an, wobei 18 Mitglieder von den o. g. Städten vorgeschlagen werden. Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen.

 

Die genannten Städte wurden gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, wobei die Stadt Heinsberg turnusgemäß mindestens ein Mitglied vorzuschlagen hat, welches dem Kreistag angehört.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Stelten, Anna

Paffen, Wilhelm

Dr. Kehren, Hanno

Vergossen, Heinz Theo

Beckers, Franz-Josef

Kliemt, Martin

Przibylla, Siegfried

Thies, Frank

Dr. Leonards-Schippers,

Christiane (Vorsitzende)

Dr. Schmitz, Ferdinand

Dahlmanns, Erwin

Walther, Manfred

Thelen, Friedhelm

Thelen, Josef

Holländer, Marcell

Caron, Wilhelm Josef

Böhl, Alexander

Reyans, Norbert

SPD

Derichs, Ralf

Reh, Andrea

Bonitz, Karin

Kurth, Waltraud

Semmo, Omer

Lüngen, Ilse

Bernhardt, Klaus-Giso

Schnorrenberg, Markus

GRÜNE

van den Dolder, Jörg

(stv. Vorsitzender)

Schwinkendorf, Jutta

Tillmanns, Sofia

Wissing, Marion

FDP (beratend)

Speuser, Karl-Heinz

Böhm, Christoph

LINKE

Marx, Jenny

Schreiner, Michael

FW

Heinen, Helga

Nelsbach, Sandra

AfD

Wummel, Bernd

Navel, Hermann

 

Die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg können ihre Kuratoriumsmitglieder erst nach der Kreistagssitzung benennen. Da der Kreistag an die von den Städten unterbreiteten Vorschläge gebunden ist, schlägt die Verwaltung vor, dass der Kreistag sich damit einverstanden erklärt, dass die von den Städten benannten Mitglieder in das Kuratorium berufen werden und eine erneute Beteiligung des Kreistages entbehrlich ist.