Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 


Nach dem Gesellschaftsvertrag werden die Mitglieder des Aufsichtsrates auf Vorschlag des Kreistages durch die Gesellschafterversammlung für die Dauer ihres Amtes, längstens für die Dauer der kommunalen Wahlperiode, gewählt. Ständige Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Landrat als dessen Vorsitzender und der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung als stellvertretender Vorsitzender.

 

Der Kreistag hat der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag mit 6 Kreistagsabgeordneten zu unterbreiten. Die Benennung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Landrat Pusch, Stephan

(geborenes Mitglied)

Allgemeine Vertreterin

Machat, Liesel

Fraktion

 

CDU

Eßer, Herbert

Vergossen, Heinz Theo

Jansen, Thomas

Dr. Schmitz, Ferdinand

Jansen, Franz-Michael

Thelen, Friedhelm

SPD

Krekels, Gerhard

Röhrich, Karl-Heinz

Bonitz, Karin

Tholen, Heinz-Theo

GRÜNE

Tillmanns, Sofia

Horst, Ulrich