Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 


Gemäß § 5 der Satzung des Zweckverbandes NVR werden die Mitglieder der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung des jeweiligen Trägerzweckverbandes (AVV und VRS) entsandt. Dabei müssen sich unter den Mitgliedern der Verbandsversammlung die Verbandsvorsteher (derzeit noch Landrat Pusch) der Trägerzweckverbände oder von diesen vorgeschlagene Bedienstete der jeweiligen Trägerzweckverbände befinden. Die übrigen Mitglieder müssen ordentliches Mitglied der Trägerverbandsversammlung sein. Die durch die Trägerverbandsversammlung zu entsendenden stellvertretenden Mitglieder müssen ordentliches oder stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung sein.

 

Insgesamt sind 13 Personen in die Verbandsversammlung des NVR zu entsenden, wovon drei Sitze auf den Kreis Heinsberg entfallen. Insoweit kann der Kreistag eine Empfehlung an die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV abgeben. Unter den vorgeschlagenen Personen muss sich der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Kreisbedienstete/r befinden.

 

Bezüglich der Vermeidung von Befangenheitssituationen wird auf die Ausführungen zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV verwiesen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Dez. Nießen, Josef

Dez. Schneider, Philipp

Fraktion

 

CDU

Paffen, Wilhelm

Rütten, Wilhelm

SPD

Derichs, Ralf

Tholen, Heinz-Theo