Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Die Anfrage ging erst nach Versand der Einladung und Sitzungsunterlagen am 11.05.2021 bei der Verwaltung ein. Der Anfragetext wurde den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt, wird aber der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden entsprechend erfolgt die Beantwortung schriftlich mit der Niederschrift.

 

Frau Dezernentin Montforts beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1.        Wie wird die 7-Tage-Inzidenz berechnet, die für die im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen maßgeblich ist?

Wie werden Personen, die nicht als Einwohner*innen zählen, sich aber im Kreis Heinsberg aufhalten, wie z.B. ausländische Streitkräfte, bei der Berechnung des Inzidenzwertes berücksichtigt?

 

Grundlage für die Maßnahmen nach § 28b Infektionsschutzgesetz ist die jeweils vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz.

 

Die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz erfolgt auf Basis des Meldedatums, also dem Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt erstmals Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Das ist oftmals das Datum, an dem erstmals ein positives Schnelltestergebnis erfasst wurde. Für die heutige 7-Tage-Inzidenz spielt zunächst das Datum der erstmaligen Übermittlung an das LZG eine Rolle; in einem weiteren Schritt, in der Regel ab dem Folgetag, werden die Fälle dann auf das Meldedatum zurückgerechnet, was zu einer Veränderung der 7-Tages-Fallzahlen führt und somit auch Auswirkungen auf die aktuellen Inzidenzen hat.

 

Für die Berechnung der Inzidenzen werden die Daten der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31.12.2019 verwendet.

 

Nicht meldepflichtige Personen werden bei der Inzidenzberechnung nicht berücksichtigt, da sie in den statistischen Einwohnerzahlen nicht berücksichtigt sind.

 

2.        Werden Fallzahlen auch an Wochenenden an das RKI weitergeleitet?

 

Das Gesundheitsamt meldet Zahlen nicht unmittelbar an das RKI, sondern an das LZG NRW, das wiederum die Zahlen an das RKI weiterleitet.

 

Das Gesundheitsamt meldet die Daten an das LZG, sobald ein Laborbefund über ein positives PCR-Ergebnis vorliegt. In der Vergangenheit sind am Wochenende nur sehr wenige Befunde eingegangen, weshalb samstags und sonntags keine Meldungen an das LZG erfolgt sind.

Durch die Einrichtung der Bürgerteststellen gehen nun auch am Wochenende vermehrt positive Schnelltestergebnisse ein, die durch einen PCR-Test überprüft werden müssen. Um eine möglichst zeitnahe Überprüfung gewährleisten zu können werden seit dem ersten Maiwochenende auch samstags und sonntags sowohl die eingehenden Schnelltest- als auch die PCR-Meldungen bearbeitet und an das LZG gemeldet.

 

Wann das LZG die Meldungen an das RKI weiterleitet ist nicht bekannt.

 

3.        Wie ist der vorrübergehende Anstieg des Inzidenzwertes am 3. Mai zu erklären?

 

Wie unter 2. ausgeführt wurden am ersten Maiwochenende erstmals nach längerer Zeit auch Samstag und Sonntag Daten an das LZG gemeldet. Am 1.5. wurden 46, am 2.5. 45 Fälle gemeldet, die in die Inzidenzberechnung am 3.5. eingeflossen sind. Demgegenüber fehlte jedoch ein Wegfall von Fallzahlen an den entsprechenden Wochentagen 7 Tage zuvor, da am 24. und 25. April keine neuen Fälle übermittelt worden waren. Diese 118 Wochenendfälle wurden am Montag, 26.04. an das LZG weitergeleitet und flossen damit noch in den 7-Tages-Inzidenzwert vom 03.05. ein. Der Anstieg am 3. Mai spiegelt also streng genommen das Infektionsgeschehen der 9 vorangegangenen Tage wider.