Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 


Gemäß § 7 der Zweckverbandssatzung des NVR besteht der Hauptausschuss der Verbandsversammlung des NVR aus 28 Mitgliedern. Diese werden durch die Verbandsversammlung des NVR gewählt. Die Verbandsversammlung des AVV unterbreitet Vorschläge zur Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter im Hauptausschuss an die Verbandsversammlung des NVR.

 

Insgesamt sind 8 Mitglieder aus den vom Zweckverband AVV entsandten Mitgliedern zu wählen, wovon 2 auf den Kreis Heinsberg entfallen. Insoweit kann der Kreistag eine Empfehlung an die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV abgeben. Unter den vorgeschlagenen Personen muss sich der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Kreisbedienstete/r befinden. Sowohl ordentliche als auch stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses müssen ordentliche oder stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des NVR sein.

 

Da die Besetzung des Hautpausschusses spiegelbildlich zur Verbandsversammlung des NVR erfolgen muss, ist es möglich, dass es bei der tatsächlichen Besetzung zu Verschiebungen kommt mit der Folge, dass von den Vorschlägen des Kreistages abgewichen wird.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Dez. Nießen, Josef

Dez. Schneider, Philipp

CDU-Fraktion

Paffen, Wilhelm

Rütten, Wilhelm