Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Die Anfrage ging erst nach Versand der Einladung und Sitzungsunterlagen am 14.05.2021 bei der Verwaltung ein. Der Anfragetext wurde den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt, wird aber der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden entsprechend erfolgt die Beantwortung schriftlich mit der Niederschrift.

 

Frau Schößler, Leiterin des Gesundheitsamtes und Amtsärztin, beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Allgemeine Information zur Schuleingangsuntersuchung:

Durchschnittlich werden jährlich 2300 Kinder im Kreis Heinsberg eingeschult und zuvor durch die untere Gesundheitsbehörde im Rahmen eines standardisierten Untersuchungsverfahrens zum Entwicklungsstand und zur Schulreife begutachtet. Unter Berücksichtigung von erforderlichen Nachuntersuchungen werden jährlich ca. 2500-2600 Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt. An den regulären Schuleingangsuntersuchungen von Kindern ohne  vorbekannte Entwicklungsauffälligkeiten, die in straff getakteten Reihenuntersuchungen zwischen Oktober und April täglich an allen drei Standorten des Gesundheitsamtes stattfinden, beteiligen sich jährlich alle Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes mit ihren Untersuchungsteams (Ärztin/Arzt plus zwei med. Fachangestellte). Die Kinder mit bekannten Entwicklungsauffälligkeiten werden überwiegend durch die Kolleginnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes am Standort Heinsberg untersucht, dies mit deutlich umfangreicherem Zeit- und Diagnostikaufwand und umfassender abschließender Beratung der Erziehungsberechtigten.

 

Da alle ärztlichen Kolleg/innen und das medizinische Fachpersonal seit Februar 2020 im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie eingebunden waren und sind, stehen diese weiterhin nicht für die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) zur Verfügung. Nachdem die Infektionszahlen im Sommer 2020 rückläufig waren und das vermeintliche Ende der Pandemie greifbar nahe schien, wurden zwischen August und Oktober 2020 zunächst die Untersuchungen der noch nicht begutachteten Schulneulinge des Schuljahres 2020/21 durch das medizinische Fachpersonal vor Ort in den Schulen nachgeholt (technische Messungen, Hör-/Sehtest, Impfpasskontrolle). Die bereits geplanten Reihenuntersuchungen des neuen Schuljahrganges 2021/22 mussten aufgrund der massiv aufkommenden 2. Pandemiewelle im Oktober 2020 erst aufgeschoben und im Dezember schließlich gänzlich abgesagt werden.

 

Mit sinkender Pandemiekurve konnten im Februar 2021 zumindest die Schuleingangsuntersuchungen für Kinder mit  Entwicklungsauffälligkeiten zur Beurteilung deren Schulreife und notwendiger Unterstützungsmaßnahmen wieder aufgenommen werden, wenn auch aus den o.g. Gründen in zeitlich reduziertem Umfang und mit deutlich minimiertem Personaleinsatz.

 

Weiterhin sind alle Ärztinnen und Ärzte sowie alle med. Fachangestellten in der Pandemiearbeit eingesetzt - zuzüglich 20 vom BVA finanzierte Aushilfen (Containment-Scouts) - und b.a.w. dort nicht entbehrlich, so dass auch ein Nachholen der nicht erfolgten Untersuchung der Schulneulinge 2021/22 derzeit noch sicher gewährleistet werden kann (zum Vergleich: Köln hat 1000 Corona-Aushilfen zusätzlich).

 

Antworten:

 

1.     Wie viele Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden,

a. haben bereits an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen:

b. werden voraussichtlich vor Beginn des Schuljahres untersucht:

c. werden voraussichtlich nicht vor Schulbeginn untersucht?

 

a. 80

b. noch ca. 100

c. ca. 2000

 

2.     Nach welchen Kriterien werden Kinder in diesem Jahr zu Schuleingangsuntersuchungen

         eingeladen?

 

Aktuell werden ausschließlich Kinder mit Auffälligkeiten zur Untersuchung einbestellt, die von Schulamt oder Schulen angemeldet wurden. Überwiegend sind Stellungnahmen zum AOSF-Verfahren und zu besonderen Fördermaßnahmen oder zur Teilhabe angefragt. Derzeit können lediglich 10 Kinder pro Woche untersucht werden, dies aus Gründen des Personalengpasses im ärztlichen Bereich.

 

3.     Gibt es Anweisungen des Landes NRW zum Umgang mit ausgefallenen Untersuchungen?

         Falls ja, welche?

 

Ja. Mit Erlass vom 12.03.2021 durch das MAGS wurden die unteren Gesundheitsbehörden dazu angehalten, Schuleingangsuntersuchungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten durchzuführen, nachzuholen oder ersatzweise durch nichtärztliches Personal anzubieten. Hierzu wurden Vorschläge des Landeszentrums Gesundheit NRW unterbreitet, welche allerdings bereits berücksichtigt waren. Bislang scheiterte die Umsetzung an der pandemiebedingten Einbindung des gesamten ärztlichen und. med. Fachpersonals.

 

 

4.     Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden zum Schuljahr 2020/2021

a. vor der Einschulung untersucht:

b. nach der Einschulung untersucht:

c. wie viele Untersuchungen stehen aus?

 

a. 1460 in Reihenuntersuchungen durch ärztliches Personal

b. 490 in Nachholuntersuchungen in den Schulen durch nichtärztliches Personal

c. ca. 200

 

5.     Wie viele Kinder im Kreis Heinsberg, die zum Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden,
besuchen vor der Einschulung keine KiTa? Wie viele waren es zum Schuljahr 2020/2021?

 

Zum diesjährigen Einschuljahrgang 2021/22 kann keine Aussage gemacht werden, da diese Information im Rahmen der SEU ermittelt wird, welche nicht stattfinden konnte. Von den 1460 in Reihenuntersuchung gesehenen Kindern des Einschuljahrgangs 2020/21 liegen in 102 Fällen keine Angaben zur Kindertagesstätte vor, also bei ca. 7% bzw. einem von 14 Kindern.