Sitzung: 08.06.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0123/2021
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Maßnahmenliste zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Bereich Photovoltaik wird zugestimmt.
Der Kreistag gab in seiner Sitzung am
Fördermittel in Höhe von 211.582,00 €, die der Maßnahme „Errichtung Johanniter Kindertagesstätte Wassenberg-Orsbeck“ zugeordnet werden sollten, konnten nicht zweckentsprechend verwendet werden. Diese Fördermittel wurden durch die Bezirksregierung Köln zurückgefordert und stehen dem Kreis bis Ende des Jahres 2021 für weitere Fördermaßnahmen im Bereich KInvFG 1. Kapitel wieder zur Verfügung.
Es wird nun vorgeschlagen, diese frei gewordenen Fördermittel für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden des Kreises Heinsberg zu verwenden.
Im Rahmen des 1. Kapitels des KInvFG können u. a. energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Als energetische Sanierung ist die Durchführung von Maßnahmen mit dem Ziel der nachhaltigen Senkung des Energiebedarfes bzw. der Energiekosten zu verstehen. Hierzu zählt auch die Installation von PV-Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfs.
Im Bauausschuss vom 16.03.2021 wurde nach Darlegung einer langfristigen Wirtschaftlichkeitsprognose beschlossen, dass die Verwaltung dazu beauftragt wird, die Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaik-Dachflächenanlagen auf kreiseigenen Gebäuden in Eigenregie zu schaffen.
Aufgrund der Voraussetzung, dass die Photovoltaikanlagen nach dem 1. Kapitel KInvFG im Jahr 2021 fertiggestellt werden müssen und der von den diesen Anlagen produzierte Strom in erheblichem Anteil zum Eigenverbrauch genutzt werden muss, kommen drei kreiseigene Gebäude für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen in Frage:
Gebäude |
kWp |
Prognostizierter Jahresertrag (in kWh) |
Eigenverbrauchs-quote |
Kreisleitstelle Erkelenz |
99 |
88.300 |
Ca. 76 % |
Bildungshaus Kreis Heinsberg |
17,46 |
16.210 |
Ca. 67 % |
VHS des Kreises Heinsberg |
12 |
10.525 |
Ca. 69 % |
Gebäude |
Gesamtes Investitionsvolumen |
Förderfähige Kosten der Maßnahme |
Bundesbeteiligung (max. 90 % der förderfähigen Kosten) |
168.000,00 € |
168.000,00 € |
151.200,00 € |
|
Bildungshaus Kreis Heinsberg |
30.200,00 € |
30.200,00 € |
27.180,00 € |
VHS des Kreises Heinsberg |
20.400,00 € |
20.400,00 € |
18.360,00 € |
Summe |
218.600,00 € |
218.600,00 € |
196.740,00 € |
Das voraussichtliche, gesamte Investitionsvolumen der Maßnahmen beträgt 218.600,00 € und umfasst Baukosten und Ingenieursleistungen. Der maximal nach dem 1. Kapitel KInvFG förderfähige Betrag ist demnach 196.740,00 € (90 % des Gesamtvolumens ist maximal förderbar).
Landrat Pusch berichtet in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:
„Neben den drei genannten
Maßnahmen besteht laut Auskunft des beauftragten Planungsbüros die Möglichkeit,
auf dem Dach des Kreisgymnasiums Heinsberg eine Photovoltaikanlage bis Ende
November 2021 zu errichten.
Nach aktueller Planung hat
diese Anlage einen prognostizierten Jahresertrag von ca. 88.000 Kilowattstunden
(kWh) sowie eine Eigenverbrauchsquote von ca. 79 %.
Durch das Hinzufügen dieser
Maßnahme erhöht sich das Investitionsvolumen von 218.600 € auf insgesamt
339.100 €. Der nach dem 1. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes förderfähige Betrag steigt auf 211.582 €.
Hiermit wäre der Maximalbetrag, der noch bis November 2021 aus dem
Förderprogramm abgerufen werden kann, erreicht.
Es wird vorgeschlagen, die
Änderung der Maßnahmenliste um die Errichtung einer Photo-voltaikanlage auf dem
Dach des Kreisgymnasiums Heinsberg zu erweitern.“