Sitzung: 08.06.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0092/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für den Monat
Februar 2021 erlassen.
2.
Die
Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für die Monate
Mai und Juni 2021 erlassen, sofern und soweit eine Bezuschussung durch das Land
NRW in Höhe von 50 % der Mindereinnahmen erfolgt.
Gleichermaßen
wird bei den OGS-Beiträgen an kreiseigenen Schulen verfahren.
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
Leitbildrelevanz: |
1. und 2. |
Inklusionsrelevanz: |
nein |
Es wird auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2021 sowie den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 verwiesen.
Nach regem Austausch zwischen den Fraktionen CDU und SPD in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den Umfang der jeweiligen Anträge besteht Einigkeit, dass es unbedingt der Unterstützung der durch die gesamten Begleitumstände der Corona-Pandemie stark belasteten, vielmals auch benachteiligten Familien durch den Kreis bedarf; dabei dürfe eine Differenzierung zwischen Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege nicht erfolgen.
Um jedoch den Druck gegenüber dem Land hinsichtlich einer anteiligen Kostenerstattung aufrechtzuerhalten, wird im Ergebnis fraktionsübergreifend Einigkeit erzielt, den Vorbehalt einer Bezuschussung der Mindereinnahmen durch das Land NRW in Höhe von 50 % im Antrag beizubehalten; es wird angekündigt, zu einem späteren Zeitpunkt - abhängig von der finalen Entscheidung des Landes in dieser Angelegenheit – gegebenenfalls einen weitergehenden Antrag auf vollständige Kostenerstattung durch den Kreis zu stellen.
In Anbetracht des erzielten Einvernehmens zieht die SPD ihren Antrag zurück.
Im Anschluss wird folgender einstimmiger Beschluss im Jugendhilfeausschuss gefasst:
„
1.
Die
Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für den Monat
Februar 2021 erlassen.
2.
Die
Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für die Monate
Mai und Juni 2021 erlassen, sofern und soweit eine Bezuschussung durch das Land
NRW in Höhe von 50 % der Mindereinnahmen erfolgt.
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Kreisausschuss, einen gleichlautenden Beschluss die OGS-Beiträge
an kreiseigenen Schulen betreffend zu fassen.“